Handyvertrag außerordentlich gekündigt.. folgen ??

marius001

Well-known member
ID: 282578
L
8 Mai 2007
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98
Hallo Leute,
habe gestern eine "außerordentliche Kündigung" von The Phonehouse erhalten. Das man die Leistungen des Vertrages noch nachbezahlen muss war mir klar, nicht jedoch das die Ihre gezahlte Prämie auch noch zurückfordern zu Vertragsbeginn..

Ich meine, ich muss den Vertrag ja so oder so abbezahlen, also werde ich wohl auch die Prämie behalten dürfen..oder? Ich finde es ja schlimm genug, das man aufgrund 2 nicht bezahlter Rechnungen gekündigt bekommt und dann den rest komplett bezahlen muss ohne irgendwelche leistungen dafür zu erhalten..

Also muss ich die Prämie zurücksenden? Der Vertrag ist jetzt etwa über ein Jahr alt.. Das Notebook das ich damals erhalten habe, habe ich nichtmal mehr :-?

Lg, Marius
 
Ich finde es ja schlimm genug, das man aufgrund 2 nicht bezahlter Rechnungen gekündigt bekommt und dann den rest komplett bezahlen muss ohne irgendwelche leistungen dafür zu erhalten.
Tja, warum hast du denn nicht bezahlt?

Also muss ich die Prämie zurücksenden?
Nee, kann ich mir nicht vorstellen.
Solange die nichts davon schreiben sowieso nicht. Was sollten die auch wenn mit einem gebrauchten Laptop?
 
Hast du wenigstens den Vertrag noch? Schau mal rein, was drinsteht bei Zahlungsverzug und Kündigung.
 
Wenn die doch kündigen, musst du doch nicht weiter bezahlen. Und wenn die vor der Vertragslaufzeit kündigen, kann es gut möglich sein, das die das mit dem Notebook verrrechnen.
Zahlst du aber weiter, können sie dir das Ding ja nicht auch nehmen.
 
Tja, warum hast du denn nicht bezahlt?

Nee, kann ich mir nicht vorstellen.
Solange die nichts davon schreiben sowieso nicht. Was sollten die auch wenn mit einem gebrauchten Laptop?

Weil ich kann Geld hatte? :-?

Doch doch, die haben was davon geschrieben, haben mir sogar einen Retorenzettel geschickt. Was die damit dann wollen frag ich mich allerdings auch, glaub kaum das die den bei ebay versteigern würden ^^

Hast du wenigstens den Vertrag noch? Schau mal rein, was drinsteht bei Zahlungsverzug und Kündigung.

Denk mal schon das die sich gegen alles abgesichert haben..

Wenn die doch kündigen, musst du doch nicht weiter bezahlen. Und wenn die vor der Vertragslaufzeit kündigen, kann es gut möglich sein, das die das mit dem Notebook verrrechnen.
Zahlst du aber weiter, können sie dir das Ding ja nicht auch nehmen.

Doch, klar. Das ist bei solchen Verträgen so.. das du den Vertrag noch bis zur Mindestlaufzeit fertig bezahlen musst..
 
denken ist nicht wissen. Such das Ding und lies nach!!!

jeppa sehe ich auch so, denn eigentlich drohen die erstmal und machen Angst. Rechtlich sind solche Sachen meistens sehr Zweifelhaft.

@marius001
Ich glaube schon mal gar nicht, das ein Vertragspartner nur seinen Teil des Vertrages kündigen kann. Also du sollst bis zum Ende zahlen aber er will keine Leistung mehr erbringen und sogar teilweise erbrachte Leistung fordert er zurück? Sollte eigentlich vor keinem Gericht in Deutschland auch nur die geringste Aussicht auf Erfolg haben. Selbst wenn es im Vertrag steht, wäre es zumindest eine unangemessene Benachteiligung eines Vertragspartner und da du ein einfacher Verbraucher bist, wird dies sehr hoch bewertet und somit wäre eine solche Klausel sicher ungültig.
 
naja, aber die Frage ist doch, wie das mit der Mindestvertragslaufzeit läuft.
Die schließt man als Kunde ja meist 24-monatig ab.
Wahrscheinlich und in Erwartung der Erfüllung des Vertrags, bietet so ein Verein dir dann auch die Möglichkeit ne Prämie mitzunehmen.
Sollte der Vertrag nicht zu Ende geführt werden, warum auch immer, und man könnte das Gerät trotzdem behalten, würde das relativ schnell die Runde machen und ich würd mir auch nen Laptop holen, die ersten beiden Handyrechnungen nicht bezahlen und wär den Vertrag wieder los :evil:

wen interessiert die Schufa schon :ugly: :biggrin:
 
Doch doch, die haben was davon geschrieben, haben mir sogar einen Retorenzettel geschickt.
Wenn das so ist...

Lies halt alles noch mal genau im Vertrag nach. Wir können dir jetzt überhaupt nicht helfen, weil wir nicht wissen was im Vertrag steht.

Ein bisschen merkwürdig erscheint es mir allerdings auch. Wenn das Unternehmen den Vertrag jetzt kündigt, dann solltest du auch nicht mehr zahlen müssen. Für was denn? Ein Vertrag besteht dann ja nicht mehr.
 
Sollte der Vertrag nicht zu Ende geführt werden, warum auch immer, und man könnte das Gerät trotzdem behalten, würde das relativ schnell die Runde machen und ich würd mir auch nen Laptop holen, die ersten beiden Handyrechnungen nicht bezahlen und wär den Vertrag wieder los :evil:

wen interessiert die Schufa schon :ugly: :biggrin:

Klar, das sehe ich auch so, aber da ich den Vertrag ja sogar OHNE leistungen noch fertig bezahlen muss, was habe ich da bitte für einen Vorteil? Also ich verstehe die Logik halt nicht das die den Lappi jetzt zurückfordern.

Das ist ungerecht.. und ich denke wenn das vor Gericht landet sind meine chancen garnicht mal die schlechtesten oder ?

Wenn die doch kündigen, musst du doch nicht weiter bezahlen. Und wenn die vor der Vertragslaufzeit kündigen, kann es gut möglich sein, das die das mit dem Notebook verrrechnen.
Zahlst du aber weiter, können sie dir das Ding ja nicht auch nehmen.

Eben doch.. Anscheinend halt :-?
 
Die Bedingungen vom Twischenprovider "phonehouse" kenne ich nicht, aber generell wird nach 1 Monat, wie hier auch nach 2 Monaten der Vertrag gesperrt und die Sperre wird berechtigt erst wieder nach der Zahlungen von allem ausstehenden wieder aufgehoben, evtl. kann sogar eine Vorabzahlung verlangt werden um weitere Kosten zu decken. Von daher sind die klar im Recht.

Wenn der Vertrag nun ausgeglichen ist, empfehle ich dass Du den kündigst, normalerweise innerhalb von 3 Monaten vor Verlängerung und Du telefonisch vereinbarst die Kosten bis Vertragsende zu tragen (Grundgebühr + Gesptäche, sms, etc.). Die Zugaben können die dann unmöglich zurückfordern, da Du den Vertrag erfüllst bis zum Ende.

Es gibt oft Differenzen, speziell bei Zwischenprovidern mit PS3 und Laptops, aber sofern Du mit Zahlungen nicht in Zahlungsverzug geraten bist, können die null fordern und zurück verlangen. Generell müssen die 24 Monate gelöhnt werden, danach heisst es vor Dich "Goodbye".

Den geposteteten Zahlungsverzug hast Du mittlerweile hoffentlich ausgeglichen, oder?
 
Den geposteteten Zahlungsverzug hast Du mittlerweile hoffentlich ausgeglichen, oder?
Das würde mich auch mal interessieren, besonders weil ich vom Threadersteller irgenwo was von ungerecht gelesen hatte :p

Eine weitere Frage die mich interessierte blieb auch leider offen, hast mal in den Vertrag geguckt was da nun genau steht bzgl. der Prämie?
 
[...] generell wird nach 1 Monat, wie hier auch nach 2 Monaten der Vertrag gesperrt und die Sperre wird berechtigt erst wieder nach der Zahlungen von allem ausstehenden wieder aufgehoben, evtl. kann sogar eine Vorabzahlung verlangt werden um weitere Kosten zu decken. Von daher sind die klar im Recht.
Es ging eher darum, ob das Unternehmen weiterhin Kosten in Rechnung stellen darf, auch wenn sie den Vertrag jetzt fristlos kündigen.

Und das wäre meiner Ansicht nach etwas kontrovers.
 
Phonehouse?
na dann viel spaß da kommt noch einiges von denen, lass dich mal überraschen.
Dat wird noch teuer sag ich dir.
 
Es ging eher darum, ob das Unternehmen weiterhin Kosten in Rechnung stellen darf, auch wenn sie den Vertrag jetzt fristlos kündigen.

Und das wäre meiner Ansicht nach etwas kontrovers.
Nicht im Sinne von laufenden kosten, aber je nach Vertrag können die durch eine Kündigung entgangene Grundgebühren und/oder Mindestumsätze als Schlussforderung stellen.
Ob die Rückgabe der Prämie ebenfalls inbegriffen ist muß im Vertrag stehen. Dürfte in dem Fall ein teurer Spaß werden da ein Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt würde.

Alles in allem ne unangenehme Sache, aber das kommt davon wenn man sich solche teuren Sachen über langfristige und teure Mobilfunkverträge subventionieren lässt.

Schaff das schnell aus der Welt bevor es zu spät ist, ein Schufa Eintrag ist dir sonst sicher und der wird dein weiteres Leben nicht gerade leichter machen, erst recht nicht wenn du eh schon wenig Kohle hast.
 
Wenn der Vertrag nun ausgeglichen ist, empfehle ich dass Du den kündigst, normalerweise innerhalb von 3 Monaten vor Verlängerung und Du telefonisch vereinbarst die Kosten bis Vertragsende zu tragen (Grundgebühr + Gesptäche, sms, etc.). Die Zugaben können die dann unmöglich zurückfordern, da Du den Vertrag erfüllst bis zum Ende.

Den geposteteten Zahlungsverzug hast Du mittlerweile hoffentlich ausgeglichen, oder?

Hallo. Nein der Zahlungsverzug ist noch nicht beglichen, ist einfach zuviel.. da ich momentan arbeitslos bin schaff ich das nicht. Außerdem ist das nicht die einzige Rechnung die offen ist, um es mal sanft auszudrücken.. Mich hat halt nur Interresiert ob die ernsthaft den Laptop zurückfordern können, wenn ich den Vertrag ja so oder so noch erfüllen muss, und das ohne Leistungen zu bekommen. Kann euch ja gerne mal den Brief einscannen..

Das würde mich auch mal interessieren, besonders weil ich vom Threadersteller irgenwo was von ungerecht gelesen hatte :p

Eine weitere Frage die mich interessierte blieb auch leider offen, hast mal in den Vertrag geguckt was da nun genau steht bzgl. der Prämie?

Naja..Ungerecht finde ich nur das oben gepostete.. Nicht das ich allgemein den Vertrag noch erfüllen muss, das ist ja ganz klar.

Ich habe das ganze Wochenende sämtliche Unterlagen durchsucht die ich hier habe, aber die gesuchten nicht gefunden.. müssen wohl beim Umzug verloren gegangen sein, bzw .. da ich jetzt eine kleinere Wohnung hab kann es auch sein das die noch bei den sachen unte im Keller dabeiliegt..

Danke auf jeden Fall für eure Hilfe =)


Lg

Marius
 
also dass man die minde vetragslafzeit zu ende zahlen muss ist mir nicht neu. daher heist es jawohl auch "Mindest" vertragslaufzeit. nur dadurch kann das notebook ja auch finaziert werden.

also dass du jetzt die restliche zeit ohne leistungen zu erhalten zahlen musst, wirst du wohl hin nehmen müssen. ABER(!) das notebook ist deins! ist schließlich eine prämie bzw. ein geschenk!

viele leute machen es ja auch so mit den veträgen wo man eine coole prämie bekomt, dass sie einfach die handy karte in ne schublade legen und einfach die grundgebühr zahlen und gut. ist ja auch klar dass wenn man ein notebook, roller, ps3 usw. bekommt, dass man nict einfach nach 3 monaten sagt, jetzt habe ich es und zahle nicht mehr. dann würde es solche prämen nicht geben. diese finanzieren sich wirklich nur durch die meist zu hohen tarife und/oder grund gebüren.

also... die restzeit musste sicherlich zahlen um einem schufa eintrag zu endgehen solltest du dies auch tun. aber das notebook bzw. die prämie darfst du behalten! ruf sonst einfach mal dort an und rede mit denen persönlich und schildere den das genau so!
 
Tja, um das ganze mal beurteilen zu können, wären 2 Punkte wichtig zu wissen:

1. Wurden die rückständigen Rechnungen zwischenzeitlich bezahlt?

2. Was genau steht im Vertrag zum Thema außerordetlicher Kündigung drin,
bzw. hast du den Vertrag überhaupt noch???

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