Gebrauchtwarenhändler - Garantie?

Querulant

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ID: 165221
L
20 April 2006
4.605
528
Hallo,
angenommen ich wäre ein Gebrauchtwarenhändler (auf kein Gebiet spezialisiert, sondern kaufe und verkaufe alles mögliche, bei eBay, durch eigenen OnlineShop und auf Märkten)


Muss ich auch auf gebrauchte Waren Garantie geben und wenn ja, volle 2 Jahre? Denn angenommen ich kaufe eine Uhr für 5 Euro, verkaufe die für 30 Euro, die schon 15 jahre alt ist, da kanns ja vorkommen das die auf einmal "still steht".


Lg Andre
 
HI

Tja wenn du es vertraglich festsetzt das du keine garantie und umtausch machst und er das unterschreibt seh ich kein Problem. so hab ich es immer gemacht, hatte noch nie probleme mit den sachen die ich verkauft hab.

MFG
Harry
 
Den Ausschluss der Gewährleistung gibt es leider nur bei Privatverkäufen.
Sobald du gewerblich handelst (was du ja vorhast), musst du dich an die gesetzlichen Gewährleistungsvorschrifen halten. Und die besagen nunmal 2 Jahre. Und die kann man auch nicht durch irgendwelche AGB-Formulierungen aushebeln.

anddie

P.S.: Und verwechsel nicht Gewährleistung mit Garantie
 
Hallo,
bevor ich nun mit Garantie & Gewährleistung durcheinander komme:

Bei der "Gewährleistung" ist es doch so dass der Artikel "heil" ankommen muss, "Garantie" das er X Jahre hält ist das so richtig?
 
Schreib im Kaufvertrag:
Die Vorschadenfreiheit wird nicht garantiert.
Das Kaufgegenständliche Fahrzeug befindet sich zum Zeit der Übergabe nicht in verkehrs oder betriebssicherem Zustand.
Der Käufer verzeichtet ausdrücklich auf jede Gewährleistung durch den Verkäufer.

Tja das sollte dich ein wenig absichern beim Verkauf.
Oder du verkaufst es als Bastlerfahrzeug.

MFG
Harry
 
du könntest das auto glaub ich als "bastlerfahrzeug" verkaufen, also so als ob es schon kaputt wäre.

Schreib im Kaufvertrag:
Die Vorschadenfreiheit wird nicht garantiert.
Das Kaufgegenständliche Fahrzeug ......

Oder du verkaufst es als Bastlerfahrzeug.

He ihr beiden: Er fragte nach als Gebrauchtwarenhändler, nicht Gebrauchtwagenhändler ! Nix nur Autos! :mrgreen:

Ausserdem muss jeder Kaufmann für Waren die er gebraucht verkauft 2 Jahre Gewährleistung übernehmen, also auch der Blumenhändler wenn er sein Auto an einen Privatmann verkauft! Siehe dazu Wiki
Ausnahmen sind Neuwaren (immer 2 Jahre!) und Verkäufe von privat, wo es durch Erklärung ausgeschlossen werden kann. Ein Kaufmann kann es auf 1 Jahr verkürzen.

Greets
Norbert