Geblitz -> Zeugnisverweigerungsrecht??

Jetzt passiert was dummes und du bekommst 3 Monate aufgebrummt. 3 Monate ohne Führerschein wäre deine Firmenpleite. Würdest du dir da nicht auch mal Gedanken machen?
Nein, da würde ich mir für drei Monate lieber einen Fahrer suchen, bevor ich da möglicherweise eine Straftat begehe.

Was machst du denn wenn du dir zum Beispiel einen Arm brichst und nicht fahren kannst? Kann ja nicht sein, dass dadurch dann die ganze Firma pleite geht.
 
Was machst du denn wenn du dir zum Beispiel einen Arm brichst und nicht fahren kannst? Kann ja nicht sein, dass dadurch dann die ganze Firma pleite geht.

Eben, das ist doch ne blöde Ausrede, um ne Starftat zu verharmlosen und zu rechtfertigen. Irgendeinen Weg gibt es immer, die 3 Monate zu bewältigen. Und wenn tatsächlich ein dreimonatiges Fahrverbot die Existenz der Firma bedrohen könnte, sollte man doch nicht ein solch hohes Risiko eingehen und zu schnell fahren?!?!?
 
Ich wurd im August 2006 geblitzt (15 euro, zahlen und freuen ...)

war nix wildes, aber wenn ich mich nicht irre steht in diesem Therad ne Menge MÜLL!


Gibts die gute alte Halterhaftung etwa nicht mehr?


Wenn ich mit nem fremden Auto fahre, geblitzt werde und der KFZ Halter nicht sagen kann wer gefahren ist (weil er´s z.B. nicht weis .... kann ja mal vorkommen) wird wohl kaum lange ermittelt, sondern müsste, soweit ich weis, die Halterhaftung greifen! Somit ist der KFZ Halter dran und darf bezahlen und die Punkte sammeln!
 
Gibts die gute alte Halterhaftung etwa nicht mehr?


Wenn ich mit nem fremden Auto fahre, geblitzt werde und der KFZ Halter nicht sagen kann wer gefahren ist (weil er´s z.B. nicht weis .... kann ja mal vorkommen) wird wohl kaum lange ermittelt, sondern müsste, soweit ich weis, die Halterhaftung greifen! Somit ist der KFZ Halter dran und darf bezahlen und die Punkte sammeln!
So kenne ich das nicht. Ist der Fahrer nicht ermittelbar, wird die Strafe fallengelassen. Passiert das mehrfach, bekommt der Halter ein Fahrtenbuch in dem alles festgehalten werden MUß.

Bei einer Halterhaftung, wie wäre das dann bei Firmenwagen? Die Firma selbst kann ja keine Punkte sammeln. Oder Sixt, die hätten wohl schon viele tausend Punkte. *g*

Champ
 
Halterhaftung zählt bei Schäden ohne ermittelbaren Verursacher, technischem Versagen etc.. wenn das Fahrzeug sozusagen ein Eigenleben entwickelt
Wenn der Fahrer nicht nachgewiesen werden kann => Fahrtenbuchpflicht 1 Jahr minimum (war jedenfalls mal)
 
Mir wäre das auch zu riskant, aber es gibt Umstände wo man soetwas schon überlegt. Du bist selbstständig (2 Mann Betrieb), verdienst dadurch ganz ordentlich. Jetzt passiert was dummes und du bekommst 3 Monate aufgebrummt. 3 Monate ohne Führerschein wäre deine Firmenpleite. Würdest du dir da nicht auch mal Gedanken machen?

Gruß Champ

14% der toedlichen _Unfaelle_ auf deutschen Strassen ruehrt von zu schnellem Fahren. Mir iwaere es scheisegal wenn du verreckst weil du zu schnell gefahren bist oder Rot ueber die Ampel whatever! Aber hier gehts nicht um dich sondern um die, die du vielleicht mitnimmst. Wenn du jemals ein Kind hast, was ueberfahren wurde weil der Autofahrer 20km ueber der Hoechstgeschwindigkeit gefahren ist und ansonsten rechtzeitig bremsen haette koennen, darfst du dich nicht beschweren! Machst es ja schlieslich nicht anders und gehts genau so ein Risiko ein. Bzw. nimmst dir die Freiheit zu Entscheiden welche Geschwindigkeit gut ist und welche nicht.