Frage zur Unterhaltszahlung

Apocalyptica

ò_Ó
ID: 500290
L
4 Mai 2006
268
9
huhu zusammen :)

also ich und meine freundin wollen bald zusammene eine wohnung nehmen. sie hat noch ein kind aus ihrer letzten beziehung für dass sie auch unterhalt bekommt.

wenn wir jetzt zusammenziehen, werde ich irgendwie mit an dieses kind angerechnet ? also zb das der vater überhaupt keinen unterhalt mehr zahlen muss oder so.

bin vollzeitbeschäftigt falls das von interesse ist.
 

du könntest sogar deine Freundin, ohne Nachteil, Heiraten

du darfst nur nicht die Vaterschaft des "fremden" Kindes anerkennen
 
huhu zusammen :)

also ich und meine freundin wollen bald zusammene eine wohnung nehmen. sie hat noch ein kind aus ihrer letzten beziehung für dass sie auch unterhalt bekommt.

wenn wir jetzt zusammenziehen, werde ich irgendwie mit an dieses kind angerechnet ? also zb das der vater überhaupt keinen unterhalt mehr zahlen muss oder so.

bin vollzeitbeschäftigt falls das von interesse ist.

Du wirst nur mit rangenommen wenn du mit ihr verheiratet bist und der Vater keinen Unterhalt zahlt, denn du bist als dauerhafter Lebensgefährte, oder Ehemann zu moralischen Unterhalt verpflichtet. Normalerweise springt ja das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuß ein, aber nur wenn ihr unverheiratet seid und auch keine eingetragenen Lebenspartner [da ja nicht gleichgeschlechtlich....(danke Klugscheißer)] oder gar eine Bedarfsgemeinschft.




du könntest sogar deine Freundin, ohne Nachteil, Heiraten

du darfst nur nicht die Vaterschaft des "fremden" Kindes anerkennen

Siehe oben, nur ohne Nachteile wenn der Vater zahlt.

kurz und kanpp ^^
danke :)

hmmm und wie siehts aus wenn meine freundin vollzeit arbeiten gehen würde (geht sie nämlich ab nächsten monat) ? gäbe das eine kürzung ? :)

Nein Kindesunterhalt wird ja nach dem Einkommen des Unterhaltszahlenden eingestuft (Düsseldorfer Tabelle) aber das kann man alles ganz prima beim Jugendamt nachfragen.....
 
Wenn deine Freundin Harzt4 bezieht, und falls ja solange dies so ist, bildet ihr für die Arge eine Bedarfsgemeinschaft.

D.h. alle Einnahmen werden addiert.
Deine Einkünfte und die Einkünfte des Kindes (Unterhalt + Kindergeld) werden genommen und je nach Höhe deiner Freundin dann auf den Regelsatz angerechet.

Der Unterhalt muss weiter vom Vater gezahlt werden, aber eure Bedarfsgemeinschaft wird zu hohe Einnahmen haben. Alles was über dem Regelsatz deiner Freundin und deren Kindes liegt wird der Mutter, deiner Freundin, abgezogen.

Wird es aber in der Regel wahrscheinlich jetzt schon.

Sagen wir das Kind hat einen Regelsatz von 267 EUR / Monat.
Der Vater bezahlt laut Düsseldorfer Tabelle min. 207 EUR für das Kind + 150 EUR Kindergeld. Der Übertrag von 90 EUR wird deiner Freundin von ihrem Regelsatz angerechnet. Also mindert sich ihr Regelsatz von 347 auf 257.
Jetzt kommt im Sinne der Bedarfsgemeinschaft noch dein Einkommen hinzu.

Also Unterhalt muss erstmal weiter gezahlt werden, aber sollte deine Freundin im Leistungsbezug stehen sieht das schlecht aus für euch.