manboo8000
Well-known member
- 21 April 2006
- 74
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Habe da mal ein paar fragen. Sobald man verheiratet ist, ist der Partner doch sofort erbberechtigt. WIe lange muss man verheiratet sein, damit der Partner auch die Rentenansprüche bekommt.
Eine andere Frage, wo der Fall gerade so eingetroffen ist. Ehepaar mit 2 erwachsenen Kinden, der Mann ist verstorben. Sie lebten als Zugewinngemeinschaft und es liegt ein Testament vor, dass die Frau Alleinerbin ist. Gestzliche Folge wäre ja hier, dass sie 75 % bekommt und die Kinder 25 %, wobei die Kinder durch das Testament nur noch 12,5 % bekommen. Die Kinder verzichten aber auf Ihren Pflichtteil. Während der Ehe wurde das Haus der Frau verkauft und dafür ein neues Haus gekauft. DAs HAus läuft auf den Namen der Frau und auch das Darlehen, was hierfür aufgenommen wurde. Hauptverdiener war der Mann, die Frau verdiente nur etwa 400 € im Monat. Dementsprechend ist letztendlich der Mann für die Bedienung des Darlehens aufgekommen. WIe ist dass im Erbe zu beurteilen?
Eine andere Frage, wo der Fall gerade so eingetroffen ist. Ehepaar mit 2 erwachsenen Kinden, der Mann ist verstorben. Sie lebten als Zugewinngemeinschaft und es liegt ein Testament vor, dass die Frau Alleinerbin ist. Gestzliche Folge wäre ja hier, dass sie 75 % bekommt und die Kinder 25 %, wobei die Kinder durch das Testament nur noch 12,5 % bekommen. Die Kinder verzichten aber auf Ihren Pflichtteil. Während der Ehe wurde das Haus der Frau verkauft und dafür ein neues Haus gekauft. DAs HAus läuft auf den Namen der Frau und auch das Darlehen, was hierfür aufgenommen wurde. Hauptverdiener war der Mann, die Frau verdiente nur etwa 400 € im Monat. Dementsprechend ist letztendlich der Mann für die Bedienung des Darlehens aufgekommen. WIe ist dass im Erbe zu beurteilen?