frage zu einem punkt aus AGBs

smoker_on_line

Ehemann und Papa
ID: 79985
L
4 Juni 2006
700
66
ich bin hier gerade auf einer seite und lese mir die agbs durch. da fällt mir ein punkt auf:

8. ENTSCHÄDIGUNG

Sie erklären sich damit einverstanden, den Provider und seine Muttergesellschaften, Mitglieder, Tochtergesellschaften, angeschlossenen Gesellschaften, Provider von Diensten, Vertragsnehmer, Vertreter, Lizenzgeber, Handlungsbevollmächtigten, Geschäftsführer, Anteilseigner und Mitarbeiter zu entschädigen, zu schützen und schadlos zu halten für und von allen Ansprüchen, Gerichtsverfahren, Forderungen, Klagen und sonstigen Verfahren, die von Dritten angestrengt werden und sich ergeben aus (i) Ihrer Nutzung des Dienstes, des Inhalts, der Downloads, der Software und der Sites, einschließlich, ohne Einschränkung, der von Ihnen von der Site heruntergeladenen Inhalte, (ii) einer Verletzung dieser Allgemeinen und Besonderen Bedingungen Ihrerseits oder (iii) einer Übertretung eines Gesetzes, einer Vorschrift oder eines Rechts eines Dritten Ihrerseits. Sie haben alle Kosten, Schadenersatzansprüche und Aufwendungen zu tragen, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Anwaltshonoraren in angemessenem Umfang und Kosten, die in Zusammenhang mit einem solchen Anspruch, eines solchen Gerichtsverfahrens, einer solchen Forderung oder Klage oder eines sonstigen Verfahrens zu Lasten des Providers anfallen oder erhoben werden oder daraus hervorgehen.

habe ich das richtig verstanden? man darf die nicht anzeigen/anklagen und muss im falle des falles alle kosten tragen?

ich habe mich doch sicherlich nur verlesen oder?8O
 
Im Prinzip hast du es richtig verstanden.

Ob das rechtlich so durch geht? Keine Ahnung, das würde ich aber instinktiv verneinen, jeder kann angezeigt und verklagt werden, wenn es die entsprechenden Beweise gibt.

Wenn du den Prozess verlierst, kann es immer passieren, dass man die Kosten tragen muss, aber generell verbieten bleibt wohl ein Wunschtraum der Betreiber. Ebenso, wenn sie durch dich Verlust machen, den sollst du dann tragen.
 
Nich ganz, Du darfst schon "sie verklagen", aber:

sich ergeben aus (i) Ihrer Nutzung des Dienstes, des Inhalts, der Downloads, der Software und der Sites, einschließlich, ohne Einschränkung, der von Ihnen von der Site heruntergeladenen Inhalte,
d.h. meiner Meinung nach wenn Du auf gut Deutsch "Scheisse baust" und die werden verklagt = zahlst Du alle Kosten;
(ii) einer Verletzung dieser Allgemeinen und Besonderen Bedingungen Ihrerseits oder
wenn Du gegen die erwähnten Bestimmungen verstößt und es kommt zum Prozeß, in diesem Fall gegen dich = zahlst Du die Kosten;

(iii) einer Übertretung eines Gesetzes, einer Vorschrift oder eines Rechts eines Dritten Ihrerseits.
Wie da schon steht: werden die verklagt weil du z.B. verbotene Fotos da hostest und es kommt zum Prozeß oder die müssen abschalten etc. = zahlst Du!

Solange Du dich vertragsgemäß und gesetzestreu verhälst kannst Du die auch verklagen, z.B. weil sie die Leistungen trotz Anmahnung nicht erbringen.

Ich glaube ich habe so eine Klausel auch schon mal gesehen, wenn ich sie finde poste ich sie hier.

Greets
Norbert