Frage wegen Widerrufsrecht

Franky23

Well-known member
ID: 112524
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24 April 2006
206
7
Habe mal eine Frage wegen den ganzen (mehr oder weniger seriösen) Seiten im Inet, die irgentwelche Dienstleistungen anbieten:

-> 14 Tage kostenloses Angebot, bla bla bla
-> Aber im kleingedruckten/AGB dann so was wie
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung unserer Leistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Kunde diese selbst veranlasst hat

Dass beste hab ich da gerade bei alphaload gelesen: obiger Satz, dann weiter
(z.B. durch Download von Daten oder tatsächliche Nutzung des Portals durch Verwendung der Zugangsdaten).

Also wennn ich mich nur mit den Zugangsdaten einlogge ist das Widerrufsrecht weg? Wie soll ich dann also testen, wenn ich mich nicht mal einloggen kann und wenn ich eh nach dem 1. einloggen eh schon ein "Abo" habe warum dann erst die kostenlose (testzeit) Anmeldung :ugly:

Ist es also allg. erlaubt das Widerrufsrecht an irgentwelche Bedingungen zu koppeln? Vor allem wenn sie noch so "unlogisch" sind wie hier.

Heise sagt das z.b: https://www.heise.de/newsticker/meldung/58668

aber das gilt zwar z.B. für Ebay Waren aber wie ist es mit solchen Seiten wo ich ja nix "direkt kaufe"

Ich will mich da nicht anmelden mich würde nur interessieren, ob diese Passagen in den AGB so in ordnung sind und vor dem Gesetzt gültig, oder eh ungültig und nur für die "leichtgläubigen", damit die Seiten jemand zum Geld kassieren haben.

:)
 
Es geht hier um Dienstleistungen. Und da erlischt das Widerrufsrecht dann, wenn auf besonderen Wunsch des Kunden, vor Ablauf der Frist schon mit der Leistung begonnen wird.

Faktisch: Es gibt bei Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.

Marty
 
Es geht hier um Dienstleistungen. Und da erlischt das Widerrufsrecht dann, wenn auf besonderen Wunsch des Kunden, vor Ablauf der Frist schon mit der Leistung begonnen wird.

Faktisch: Es gibt bei Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.

Marty

Hmm ja genauso, weil sobald jemand die Dienstleistung ausgeführt hat für dich, hat er einen Anspruch auf seine vereinbarte Vergütung. Ansonsten würde ja jeder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen und dann vom Kauf zurück treten.
 
Es gibt ein paar Ausnahmen. Diesteistungen an sich habe ich aber im Gesetzestext nicht entdecken können. Es kommt wohl darauf an, frei nach Radio Eriwan. ;)
https://www.linksandlaw.info/fernabsatz-5-widerrufsrecht-ausnahmen.html

3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Das wurde wohl gemeint.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aha, also ist das so gültig. Gut zu wissen.
Dann ist aber der 14 Tage Testzugang mit den xx GB "kostenlos" downloaden nur Bauernfängerei also nicht sehr seriös die Seite :evil:
 
Das ist ne ganz grosse "Futzelei". Wer liegt hier richtig?

Ich darf das kostenlose Limit nutzen und danach kündigen?
Wenn das Angebot angenommen wurde, gilt das nicht mehr?


Viel Spass.
 
Aha, also ist das so gültig. Gut zu wissen.
Dann ist aber der 14 Tage Testzugang mit den xx GB "kostenlos" downloaden nur Bauernfängerei also nicht sehr seriös die Seite :evil:

Was hat das Wiederrufsrecht mit diesem Testzugang zu tun? Du darfst 14 Tage testen... so steht das auf der Seite, oder? Das Wiederrufsrecht ist etwas ganz anderes.

Marty