Frage: Deutsche Bahn - Beförderungsbedingungen

TrippleM

THE NEXT LEVEL
ID: 83958
L
20 April 2006
536
15
Hiho,

da an dem Bahnhof wo ich jeden Woche Wegfahr der Automat regelmäßig nicht funktioniert (es gibt nur einen) wollte ich mich jetzt mal für den Fall dass das Zugpersonal sich quer stellt (= 40 Euro will) mal absichern.

Hab mir auch mal die Beförderungsbedingungen durchgelesen, da steht in

DB AG Beförderungsbedingungen schrieb:
§9 Abs. 3d "Der Reisende ist verpflichtet bei der Prüfung der Fahrausweise unaufgefordert dem Kontrollpersonal zu melden, dass
vor Antritt der Reise ein gültiger Fahrausweis nicht gelöst werden konnte, weil ein Fahrkartenschalter oder Fahrkartenautomat nicht vorhanden, nicht geöffnet oder nicht betriebsbereit war.

Bedeutet das dann dass ich mich hinsetzen kann und warten bis der Schaffner kommt, oder muss ich ihn direkt aufsuchen?

Vielen Dank schonmal für die Antwort! :)
 
Also ich habe einmal erlebt, wo ein Fahrgast erhöhtes Fahrgeld zahlen musste, weil er nicht von sich aus den Schaffner gesucht hat, um diesen zu melden, dass der Automat nicht funktionierte.

So wie ich das jetzt lese, wäre des wohl ein Fall für seinen Anwalt geworden.

Eine andere Frage: Wenn der Automat nicht funktioniert, bin ich ich dann verpflichtet den gesamten Bahnhof nach funktionierenden Automaten abzusuchen?
 
Ich würde mal sagen prinzipiell schon, habe allerdings jetzt auf die schnelle nichts gefunden wo das drin steht.
Das ist toll, wenn der Zug in 2 Minuten fährt und die 2 Automaten am Bahnsteig defekt sind. Einen ähnlichen Fall hatte ich mal, da ist es ja fast unzumutbar sich auf die Suche zu begeben mit dem Risiko den Zug zu verpassen.

Fällt das nicht unter Annahmeverzug oder ähnliches...? :roll:
 
Das ist toll, wenn der Zug in 2 Minuten fährt und die 2 Automaten am Bahnsteig defekt sind. Einen ähnlichen Fall hatte ich mal, da ist es ja fast unzumutbar sich auf die Suche zu begeben mit dem Risiko den Zug zu verpassen.

Fällt das nicht unter Annahmeverzug oder ähnliches...? :roll:

Da hab ich was gefunden auf www.fahrgast-rechte.de -

Ein defekter Automat verletzt die Beförderungspflicht des Unternehmens. Ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" darf nicht erhoben werden, wenn kein zweiter Automat in angemessener Entfernung vorhanden ist. Dass ein Automat vorhanden ist, der Bargeld annimmt und betriebsfähig war, muss das Unternehmen beweisen.

Also muss man wohl nicht den ganzen Bahnhof absuchen - aber angemessene Entfernung is Auslegungssache.
 
Auf nummer Sicher geht man immer, wenn man im Zug den Schaffner aufsucht. Man mag zwar sonst auch im Recht sein, erspart sich aber so nervige Diskussionen.
 
Ich hätte auch noch eine dazu passende Frage: Die Automaten des örtlichen Verkehrsverbundes (RMV) akzeptieren auch Zahlungen per Geldkarte, der Schaffner jedoch nicht. Und wie es kommen musste, saß ich dann mal dank defektem Automaten ohne Fahrkarte im Zug. Der Schaffner meinte, er würde einfach mal beide Augen zudrücken, aber normalerweise hätte ich 40 Euro bezahlen müssen, da ich ja kein Bargeld mit hatte, um bei ihm eine Fahrkarte zum regulären Preis zu kaufen.

Wie sieht es nun in diesem Fall aus?
 
Bei uns ist auf jedem Automat eine Service-Nummer. Die rufe ich jedes Mal per Handy an, während ich schon Richtung Zug gehe. Vorher die Automatennummer merken oder notieren und denen geben, damit die das beheben können.

Wenn der Zug einfährt, gehe ich dann zum Schaffner (der steigt ja aus und sollte sichtbar sein), ansonsten suche ich den halt im Zug. Ich teile ihm mit, dass der Automat defekt war, die Automatennummer und das ich das der Hotline gerade gemeldet habe.

Das ist mir bis heute 8 Mal passiert und 8 mal hat der Schaffner gesagt (und das ist kein Scherz): "Dann lösen Sie bitte am Zielbahnhof einen Fahrausweis nach, ich kann ihnen keinen ausstellen!". Konnte er wirklich nicht, weil es verkehrsverbundübergreifend war und er solche Tickets (z.B. NRW-Ticket) nicht ausstellen kann.

Ich habe natürlich pflichtbewusst am Zielbahnhof ein Ticket nachgelöst :ugly:

Marty
 
Ach kam da nicht vor ne Weile ein Beitrag bei Galileo mal?
Ja nur stellt sich dann immer noch die Frage wie ist das bei Zügen welche kein Zugbegleitpersonal haben?