Hiho,
da an dem Bahnhof wo ich jeden Woche Wegfahr der Automat regelmäßig nicht funktioniert (es gibt nur einen) wollte ich mich jetzt mal für den Fall dass das Zugpersonal sich quer stellt (= 40 Euro will) mal absichern.
Hab mir auch mal die Beförderungsbedingungen durchgelesen, da steht in
Bedeutet das dann dass ich mich hinsetzen kann und warten bis der Schaffner kommt, oder muss ich ihn direkt aufsuchen?
Vielen Dank schonmal für die Antwort!
da an dem Bahnhof wo ich jeden Woche Wegfahr der Automat regelmäßig nicht funktioniert (es gibt nur einen) wollte ich mich jetzt mal für den Fall dass das Zugpersonal sich quer stellt (= 40 Euro will) mal absichern.
Hab mir auch mal die Beförderungsbedingungen durchgelesen, da steht in
DB AG Beförderungsbedingungen schrieb:§9 Abs. 3d "Der Reisende ist verpflichtet bei der Prüfung der Fahrausweise unaufgefordert dem Kontrollpersonal zu melden, dass
vor Antritt der Reise ein gültiger Fahrausweis nicht gelöst werden konnte, weil ein Fahrkartenschalter oder Fahrkartenautomat nicht vorhanden, nicht geöffnet oder nicht betriebsbereit war.
Bedeutet das dann dass ich mich hinsetzen kann und warten bis der Schaffner kommt, oder muss ich ihn direkt aufsuchen?
Vielen Dank schonmal für die Antwort!

