ExportForce erst ab einem bestimmten Alter

Hi

Da der frischeste Fall gerade auf Dein Losekonto.de vorgefallen ist wo 14jährige im Newsletter schreiben das sie pleite sind und sich Lose leihen müssen um alle User auszubezahlen( 5,5mrd LOSE !!!!) habe ich den Gedanken geäußert ob Export FOrce für Losezock-Bank seiten etc. erst ab 18 Jahren erlaubt werden sollte.
Weil die Admins von der Seite müssen sich jetz entweder Lose leihen oder kaufen und das sind mehrere tausend Euros. Und da hört der Spass auf und hat sicherlich auch gerichtliche Folgen.

Bitte äußert euch mal zu diesem Vorschlag, Überleugung

Na ja, das ist so ähnlich, wie wenn 16, 17jährige Pleite sind, weil sie Geld in Moneypay-Europe investiert haben, obwohl sie das gar nicht dürfen.

Noch besser ist es dann, dass diese Bratwürste meinen, sie müssten Kritikern von MPE 0-Klammern zu verteilen und ihnen den Messenger zumüllen, um von ihren Frust abzulenken.

Bei diesen, wenn auch etwas älteren Kindern, hört der Spaß auf und wird sicherlich Folgen haben, wenn auch keine gerichtlichen. :mrgreen:
 
Tut mir ja leid, wenn ich diesen thread dafür missbrauche, aber ich fand ihn irgendwie passend, und sonst ist er ja außer im Losehandel auch nicht aktiv.
 
bin völlig dagegen!
ich bin selber erst 12 und habe einen ExportForce. Und ich denke jeder, der sich wirtschaftlich ein wenig auskennt, weiß, dass man nicht mehr Geld ausgeben soll, als man zurückgeben muss. Ausserdem gibt es auch 18jährige User, die sowas verursachen können.

Wo ich grade noch dafür wär, ist: Das Minderjährige nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Sonst fände ich das unfair, weil ja klamm für alle Altergruppen gedacht ist.
 
Na ja,

mit 12 darfst du eigentlich gerade mal aufs Klo, ohne deine Eltern zu fragen.

Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber vor dem Gesetz bist du ein Kind und nicht geschäftsfähig.

moep, ab 7-18 ist man beschränkt geschäftsfahig?

Stimmt, da habe ich mich falsch ausgedrückt bzw, verwechselt.
Genauer gesagt von 7-17.
Man darf ab 7 von seinem Taschengeld Lutscher kaufen.
Man darf aber keinerlei Verträge, aus denen ein Dauerschuldverhältnis hervorgeht, eingehen. So stimmt es dann wieder.
https://www.123recht.net/printarticle.asp?a=1493

Tut aber der Tatsache keinen Abbruch.

Ok, ich erkläre es unseren Kindern auch gerne etwas genauer. Ich habe zuerst wirklich etwas durcheinander gebracht, passiert mir auch.

Mit 12 ist man zwar beschränkt geschäftsfähig, aber noch nicht haftbar, dies wird man erst mit 14 (auch mit Einschränkungen). Von daher hat man
auch verdammt schlechte Karten, wenn man mit 12 jährigen Geschäfte macht und sie zocken einen ab.

Das mit den Verträgen stimmt weiterhin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, ich denke mal das ist auch alles auf den Handel mit Geld bezogen. Man kann sich ja EF Acc's für Lose kaufen und man muss für einen EF doch nicht durchgehend irgendetwas bezahlen.
Und selber kaufen darf man als beschränkt Geschäftsfähiger was, was max. das 3-fache des eigenen monatlichem Taschengeld entspricht (war meine ich das 3-fache). Ob ich mir nun für 5 EUR Bonbons kaufe oder einen EF, ist doch relativ egal.

Ich selber bin auch gegen diese Reglung. (bin auch u18 ;) )
 
*grins*

Eigentlich war das Thema ja schon durch, war nur der einzige thread von fortune 90, in dem ich ihn ein wenig rundmachen konnte. ;)

Mit dem EF könnte man dir noch zustimmen, aber da hängt ja wohl meist eine Loseseite dahinter. ;)

Ich will auch nicht sagen, dass kein 12jähriger eine Loseseite managen kann, aber die sind wohl dünn gesät. Und wenn es schiefgeht?

Bäh, ich bin erst 12/13, ihr könnt mir gar nichts?

Jeder weiß, wie man aus Losen Geld machen kann, von daher kann ich das "es geht nicht um Geld" nicht so ganz gelten lassen. ;)
 
also ich muss zu dem thema u18-geschäfte ganz einfach sagen:

ich kaufe im allgemeinen nicht von u18
ich verkaufe grundsätzlich nicht an u18

gerade aus den gründen die genannt wurden - geschäfte mit u18 sind eigentlich nie wirklich astrein, sondern anfechtbar...

da verzichte ich lieber auf ein paar euros/lose, anstatt irgendwelchen ärger einzuhandeln ;)

egal, ob ich mir damit jetzt den unmut von möglicherweise verantwortungsbewussten u18jährigen zuziehe ;) aber ich bleib lieber auf der sicheren seite...

vorteil von postident? die identität und anschrift wird zweifelsfrei bestätigt.
eine überwachung der ef vergabe? unmöglich - allein wg. ef4lose ;)
 
den EF sollte man so lassen, aber man kann ja bevor man sich bei einer seite anmeldet im impressum (falls es eines gibt) überprüfen, ob es sich um einen vertrauenswürdigen betreiber handelt.

ich hab den EF gerade mal dazu, um meine schule (nur etwa 1000schüler) mit losen und anderen währungen zu versorgen. da kann nichts großes passieren. und wenn, dann würden sie es nicht so schwer nehmen...

da heißt: jeder sollte einen EF haben können, aber nicht für alle zwecke nutzen sollen. und damit mein ich riesige loseseiten...
 
Also ich bin 17Jahre alt habe auch ein EF benutze ihn momentan aber nicht. Ich finde aber das jeder einen besitzen dürfen sollte.
Wenn ihr so aufs Gesetzliche eingeht, dann sag ich auch mal was:ugly:
Es gibt auch Leute unter 18 die Geschäftsfähig sind, hierfür muss man nur zum Vormundschaftsgericht und sich Volljährig erklären lassen. Es gibt bereits auch viele Fälle wo dieses die Komune erledigt hat und ein Gewerbeschein ausgestellt hat:ugly:
Außerdem ist es ja eigentlich kein richtiger Vertrag den man da abschließt^^ Sonst müssten die Loseseitenbetreiber auch Steuern bezahlen, da sich es bei Loseseiten ausschließlich um eine virtuelle Währung handelt muss man keine Steuern zahlen.
Wenn ihr es nun echt streng sieht und die AGB´s als Vertrag anseht, dann dürfte sich ein Unter 18Jähriger nirgendwo anmelden:ugly::mrgreen: Aber es gibt ja auch PrePaid-Handys und diese können sich 16Jährige kaufen. Das ist dann glaube ich nur eine Vereinbarung oder so.
Sollte so eigentlich stimmen,wenn nicht belehrt mich eines Besseren!

Liebe Grüße
Nutella
 
Außerdem ist es ja eigentlich kein richtiger Vertrag den man da abschließt^^
ähm wie kommst du darauf? natürlich ist das ein richtiger vertrag

Sonst müssten die Loseseitenbetreiber auch Steuern bezahlen, da sich es bei Loseseiten ausschließlich um eine virtuelle Währung handelt muss man keine Steuern zahlen.
nicht wirklich - keine steuern, weil keine gewinnabsicht ;)
und ich zahle keine trotz gewinnabsicht wg §19 kleinunternehmerregelung
Wenn ihr es nun echt streng sieht und die AGB´s als Vertrag anseht, dann dürfte sich ein Unter 18Jähriger nirgendwo anmelden:ugly::mrgreen:
ist so nicht ganz richtig - ein kauf ist auch ein vertrag und da gibt es entsprechende regelungen - aber solche verträge sind fast immer schwebend.
 
ähm wie kommst du darauf? natürlich ist das ein richtiger vertrag


nicht wirklich - keine steuern, weil keine gewinnabsicht ;)
und ich zahle keine trotz gewinnabsicht wg §19 kleinunternehmerregelung

ist so nicht ganz richtig - ein kauf ist auch ein vertrag und da gibt es entsprechende regelungen - aber solche verträge sind fast immer schwebend.

Das erste mag ja sein. Beim zweiten Punkt ist es ja nur so weil du in Losen bekommst;) Würden sie alle €-Banner eingbucht haben, dann müssten alle eine Steuererklärung abgeben oder musst du das nicht? Klar mag es sein das es selbst dann nicht komerziel ist und ausschließlich zur Re-Finanzierung dient, trotzdem zweifel ich den an.
Das jeder Kauf ein Vertrag ist, dass kann ja sein nur können das dann ja auch schwebende Verträge sein^^ Der Grund den ich eigentlich als einzigstes hätte wäre der Taschengeldparagraph(wenn es den noch gibt meine aber schon), aber da der Preis für den EF diesen vorgeschriebenen Wert nicht übertrifft ist die Diskussion mal wieder nur zum Spaß:ugly:8)
Sorry für OT

Liebe Grüße
Nutella
 
Das erste mag ja sein. Beim zweiten Punkt ist es ja nur so weil du in Losen bekommst;) Würden sie alle €-Banner eingbucht haben, dann müssten alle eine Steuererklärung abgeben oder musst du das nicht?

steuererklärung muss ich natürlich machen, aber wie du sagst, andere, die eurobanner einbuchen, tun das im allgemeinen nur zur refinanzierung -> machen keinen gewinn / haben nicht die absicht, gewinn zu machen

Der Grund den ich eigentlich als einzigstes hätte wäre der Taschengeldparagraph(wenn es den noch gibt meine aber schon), aber da der Preis für den EF diesen vorgeschriebenen Wert nicht übertrifft ist die Diskussion mal wieder nur zum Spaß:ugly:8)

taschengeldparagraphen gibt es freilich noch - aber es steht nirgendwo, für welche beträge dieser ist - woher soll ich oder irgendjemand anders wissen, wie viel taschengeld der geschäftspartner erhält?!
 
Also ich bin 17Jahre alt habe auch ein EF benutze ihn momentan aber nicht. Ich finde aber das jeder einen besitzen dürfen sollte.
Wenn ihr so aufs Gesetzliche eingeht, dann sag ich auch mal was:ugly:
Es gibt auch Leute unter 18 die Geschäftsfähig sind, hierfür muss man nur zum Vormundschaftsgericht und sich Volljährig erklären lassen. Es gibt bereits auch viele Fälle wo dieses die Komune erledigt hat und ein Gewerbeschein ausgestellt hat:ugly:
Außerdem ist es ja eigentlich kein richtiger Vertrag den man da abschließt^^ Sonst müssten die Loseseitenbetreiber auch Steuern bezahlen, da sich es bei Loseseiten ausschließlich um eine virtuelle Währung handelt muss man keine Steuern zahlen.
Wenn ihr es nun echt streng sieht und die AGB´s als Vertrag anseht, dann dürfte sich ein Unter 18Jähriger nirgendwo anmelden:ugly::mrgreen: Aber es gibt ja auch PrePaid-Handys und diese können sich 16Jährige kaufen. Das ist dann glaube ich nur eine Vereinbarung oder so.
Sollte so eigentlich stimmen,wenn nicht belehrt mich eines Besseren!

Liebe Grüße
Nutella

Na ja, ein paar Sachen gibt es schon richtig zu stellen. ;)

Es gibt keine AGB´s
Ein Vormundschaftsgericht erklärt dich nicht für volljährig, sondern für geschäftsfähig. Das sind schon noch zwei verschiedene Sachen.
Wenn das Gemeinden machen, handeln sie gesetzeswidrig.
Wo können sich 16jährige Pre-Paid Mobiles kaufen? Vor ein paar Jahren ging das noch nicht, und das aus gutem Grund.