Douglas: Rückgabe als Gutschein

Brownie

Well-known member
ID: 163852
L
21 April 2006
6.080
483
Hallo,
meine Mutter hat gestern etwas bei Douglas gekauft und wieder zurück gemacht, also eine Tasche. Sie hat nicht das Geld dafür bekommen, sondern lediglich einen Gutschein.

Dürfen die das oder hat man ein Recht auf die Rückgabe des Geldes?
 
es besteht in Deutschland KEIN Recht auf Rücknahme
die Rücknahme ist eine freiwillige Kulanzhandlung der Geschäfte, die Art der Abwicklung dabei nicht vorgeschrieben.

Es gibt eben Geschäfte, die kein Geld auszahlen, sondern nur gegen Gutschein umtauschen
weiter gibt es Geschäfte, die eben nur direkt Ware gegen Ware tauschen
andere, die Geld auszahlen

die Pflicht dazu besteht nicht, es ist ein Angebot der Geschäfte

lediglich im Fernabsatz, also im Kauf über Telefon, Katalog oder online, hast du ein Widerrufsrecht, was aber beim Ladenkauf nicht greift
 
verwechselt das aber nicht mit kaputten sachen, die der händler gegen geld zurücknehmen muss(außer wenn die AGB was anderes sagt).
 
verwechselt das aber nicht mit kaputten sachen, die der händler gegen geld zurücknehmen muss(außer wenn die AGB was anderes sagt).


da verwechselst du gerade was


die Mängelhaftung kann NICHT durch die AGB ausgehebelt werden, auch wenn es da zigfach drinne stünde

lediglich als Mängelexemplare verkaufte Artikel sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen

wenn ich also schreibe: Musik-CD - Mängelexemplar Kratzer

aber hier ging es um reguläre Rücknahme ...
 
da verwechselst du gerade was


die Mängelhaftung kann NICHT durch die AGB ausgehebelt werden, auch wenn es da zigfach drinne stünde

lediglich als Mängelexemplare verkaufte Artikel sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen

wenn ich also schreibe: Musik-CD - Mängelexemplar Kratzer

aber hier ging es um reguläre Rücknahme ...
du hast mich falsch verstanden. Ich meinte nicht, dass die Mängelhaftung von den AGB ausgehebelt werden kann. Sondern, dass die AGB ausschließen kann, dass man direkt für die mangelhafte Ware sein Geld zurückkriegt.
Manche Computergeschäfte schließen so aus, dass man beispielsweise für eine kaputte Festplatte sofort sein Geld zurückkriegt. Stattdessen schicken sie die Festplatte ein oder reparieren sie selbst, so dass der Kunde Wartezeiten in Kauf nehmen muss..
 
du hast mich falsch verstanden. Ich meinte nicht, dass die Mängelhaftung von den AGB ausgehebelt werden kann. Sondern, dass die AGB ausschließen kann, dass man direkt für die mangelhafte Ware sein Geld zurückkriegt.
Manche Computergeschäfte schließen so aus, dass man beispielsweise für eine kaputte Festplatte sofort sein Geld zurückkriegt. Stattdessen schicken sie die Festplatte ein oder reparieren sie selbst, so dass der Kunde Wartezeiten in Kauf nehmen muss..


stimmt teilweise

bei Mängel kann ich eine Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen ...

aber, und das stimmt schon, hat der Handel dennoch VORHER das Recht auf Prüfung der vermeindlich mangelhaften Ware ...

EDIT:
Man muss aber unterscheiden:

Mängel, der direkt festgestellt wird - Mängelhaftung
Fehler, der im Betrieb auftritt - Gewährleistung / Garantie
 
Kinderkacke?

Tut mir Leid, aber ihr schweift vom Thema ab. Witti hat mir schon das beantwortet, was ich wissen wollte, wofür ich mich bedankt habe und dankbar bin, aber den Rest könnt ihr ja per Pn regeln. Sieht jetzt eher nach "Wer hat den größten und wer weiß wieviel?" aus...
 
du hast ihn jedenfalls nicht, gell Rahi :biggrin:

Hrr, komm doch gucken. :mrgreen:

Und es ging mir darum, dass hier einfach mal alles gepostet wird, was passieren könnte oder was sein könnte und alles, was man gerade weiß. In 2 Min 2 Renomees.. haben wohl einige in ihren Abos. Nein, Herr Renommeegeber, wenn ich sage, ist nicht Schluß. Hab ich auch nicht gesagt... Nur bringts einem nicht weiter.

Egal, mach nur weiter... wenn bei euch noch Diskussionsbedarf besteht. Ich bin ja nun aufgeklärt. :mrgreen: