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25 April 2006
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Folgende News wurde am 23.06.2007 um 19:23:00 Uhr veröffentlicht:
Türkei: 17-Jähriger wegen Flirt in Haft - Bundesregierung schaltet sich ein
Shortnews

Nachdem ein 17-jähriger Deutscher in Antalya mit einer 13-jährigen Britin geflirtet hatte, wurde er wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt und verhaftet (SN berichtete). Nun hat sich nun die Bundesregierung eingeschaltet. Wie eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes in Berlin mitteilte, hat man bereits Kontakt mit den türkischen Behörden aufgenommen und fordert die Freilassung des Jungen. Sollte dem 17-jährigen Deutschen wirklich der Prozess gemacht werden, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu acht ...
 
Fällt der deutschen Regierung aber früh ein - der Junge sitzt immerhin schon seit 10 Wochen in Haft. :roll:
 
Selber schuld wenn er mit einer 13-jährigen rummacht :roll:
Davon abgesehen wird in dem Artikel vernachlässigt, dass die Eltern des Kindes(!) den Jugendlichen verklagt haben. D.h. die Türkei muss der Anklage nachgehen...
 
aber echt, sich an ne 13 jährige ranmachen, schon dumm. dennoch 8jahre knast dafür ist deutlich zu hart


Ach so... Rechtslage in Deutschland:

StGB schrieb:
§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

[...]

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Ich meine mich an so EINIGE Newskommentare von verschiedenen Usern und zu verschiedenen Anlässen zu erinnern, die die Strafen für Sexuellen Mißbrauch von Kindern als zu Milde erachten... - Wat denn nun???
 
Leute denkt mal nach. Da steht sie haben geflirtet. ok das kann man nun interpretieren wie man möchte mit einfach nur reden, knutschen oder ins Bett gehen. Aber er sitzt schon 10 Wochen in U-Haft.

Das würde es zumindes in Deutschland nicht geben. Und so ein "Land" will in die EU? Hoffentlich niemals
 
Leute denkt mal nach. Da steht sie haben geflirtet. ok das kann man nun interpretieren wie man möchte mit einfach nur reden, knutschen oder ins Bett gehen. Aber er sitzt schon 10 Wochen in U-Haft.

Das würde es zumindes in Deutschland nicht geben. Und so ein "Land" will in die EU? Hoffentlich niemals
Da steht auch was von "sexuellem Mißbrauch". Was wäre in Deutschland wieder los, wenn man einen der des sexuellen Mißbrauch verdächtig wird "sofort" wieder auf Freien Fuß gesetzt hätte.... :roll:
 
Kann mich beim besten Willen nicht entsinnen, daß Britinnen ihr Alter auf der Stirn tätowiert haben. :ugly:

Man sollte sich eben informieren ja, notfalls bei den Eltern), bevor man wahllos mit irgendwelchen Mädchen rummacht. Und das Mädchen oft ein falsches Alter angeben ist allseits bekannt. Es gibt eine Möglichkeit das Alter herauszufinden und ja, mich würde es stören, mit jemandem rumzumachen, deren Alter ich nichteinmal kenne. Ich habe auch einmal mit einer 13 Jährigen rumgemacht, da war ich aber auch im selben Alter :roll:

Andre schrieb:
Leute denkt mal nach. Da steht sie haben geflirtet. ok das kann man nun interpretieren wie man möchte mit einfach nur reden, knutschen oder ins Bett gehen. Aber er sitzt schon 10 Wochen in U-Haft.

Is klar, und wenn man den jetzt rauslässt, dann kommt er sicher wieder zur Verhandlung zurück ;)
Merkst du was?
Und jegliche sexuelle Handlung mit Kindern kann als sexueller Missbrauch ausgelegt werden und somit wärst Du auch in Deutschland nicht raus. Immer schön auf die Türkei schimpfen und nicht bemerken, wie das eigene Recht so aussieht ;)
 
Man sollte sich eben informieren ja, notfalls bei den Eltern), bevor man wahllos mit irgendwelchen Mädchen rummacht. Und das Mädchen oft ein falsches Alter angeben ist allseits bekannt. Es gibt eine Möglichkeit das Alter herauszufinden und ja, mich würde es stören, mit jemandem rumzumachen, deren Alter ich nichteinmal kenne. Ich habe auch einmal mit einer 13 Jährigen rumgemacht, da war ich aber auch im selben Alter :roll:
Strand, Sonne, 'nen süßes Mädel, daß du auf 16 schätzt, sie vielleicht sogar sagt, sie ist 16, große Urlaubsliebe - und du ziehst ernsthaft in Erwägung, die Eltern nach dem genauen Alter zu fragen!?
Nunja, man muß ja nicht leichtsinnig sein, aber das halte ich für überzogen. :roll:

edit: Nicht leichtsinnig heißt auf jeden Fall mit Gummi, falls es überhaupt soweit kommen sollte. :/
 
Zuletzt bearbeitet:
Strand, Sonne, 'nen süßes Mädel, daß du auf 16 schätzt, sie vielleicht sogar sagt, sie ist 16, große Urlaubsliebe - und du ziehst ernsthaft in Erwägung, die Eltern nach dem genauen Alter zu fragen!?
Nunja, man muß ja nicht leichtsinnig sein, aber das halte ich für überzogen. :roll:

Nunja trau nie einer minderjährigen Dame, wenn sie über ihr Alter spricht. Dieser Grundsatz sollte eigentlich in jedem Schädel stecken. Selbst wenn sie sich als 16 ausgibt ist das kein Grund für mich, ihr zu trauen. Und wenn die Eltern so hart sind, ihn anzuzeigen, dann kann man sie auch vorher fragen, denn irgendwie müssen sie ja etwas mitbekommen haben, also waren sie in unmittelbarer Nähe.
 
Aber du willst uns doch nicht weiß machen das wenn du ein Mädchen kennen lernst, sei es Disko, Urlaub, du zu ihren Eltern gehst und nach ihrem Alter fragst???:roll:
 
Nö, aber ich mach nicht mit ihr rum, ehe ich nicht ihr Alter kenne. Und ihre Eltern lasse ich davon sicher auch nichts wissen...

Man kann auch zwanghaft pro Türkei sein, so wie einige Menschen zwanghaft Contra Türkei sind oder ? Du hast echt ne Meise..... Im Ausführlichen Bericht steht das selbst das Mädchen sagt, die beiden haben nur geflirtet und von rum machen steht da mal rein garnichts zumindest nach aussagen der beiden Beteiligten (Die Eltern haben ja hoffentlich nicht mit rumgemacht).

https://www.klamm.de/?news=11,14928032

Und ich kann mir kaum Vorstellen, dass in Deutschland jemand nach Aussage des "Geschädigten" die einen Entlastet noch so lange in U-haft sitzt. Vielleicht würde das "Opfer" noch psychologisch untersucht um auszuschließen das ein Mißbrauch vorliegt und gut ist.
 
So wie die Mädchen heutzutage schon rumlaufen, wird es einem 17-Jährigen schwerfallen, eine 13-Jährige von einer 18-Jährigen zu unterscheiden. Ich würde daher gerne mal ein Bild von dem Mädel sehen.
Und wenn das Mädel ihm gesagt hat, sie sei 16 oder so, damit sie mit ihm rumknutschen kann, dann finde ich es unfair von den Eltern des Mädchens, den Jungen dafür zu bestrafen, nur weil sie ihre Tochter nicht anständig erzogen haben...
 
Und wenn das Mädel ihm gesagt hat, sie sei 16 oder so, damit sie mit ihm rumknutschen kann, dann finde ich es unfair von den Eltern des Mädchens, den Jungen dafür zu bestrafen, nur weil sie ihre Tochter nicht anständig erzogen haben...

In welcher News oder Quelle stand denn was von Knutschen ? Also ich hab bis jetzt nur vom Flirten gelesen und das macht selbst eine anständig Erzogene wohl ohne gleich eine Schlampe zu sein ^^
 
Naja, mal abgesehen davon, dass ich eine 13-Jährige zu jung dafür halte, habe ich es halt in den Nachrichten gehört, als ich ein Paket ausgepackt habe. Daher kann ich dir leider nicht sagen, welcher Sender es war, den meine Eltern da laufen hatten.
 
Also ehrlich muss ich sagen !
erkennt man nicht mehr heute wer 13 und wer 15 oder teilweise auch 18 ist!

Das hängt doch mal eindeutig vom Typ ab!

Aber ich habe mal gegoogle und was zum Türkischen Gesetz gefunden!

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
Welche Altersbeschränkungen gibt es?
Türkisches Strafgesetzbuch Nr. 765 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 320 vom 13.03.1926
(Änderung 09.07.1953 - 6123/1 md.)
Art. 414:
Der sexuelle Missbrauch von Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
wird mit einer Zuchthausstrafe von nicht unter 5 Jahren geahndet. Handelt es sich
dabei um eine minderjährige Person (unter 18 Jahren), die im Falle von Gewaltanwendung
oder Bedrohung aufgrund einer geistigen oder körperlichen Krankheit, einer sonstigen
Handlung des Täters oder eines listigen Mittels des Täters keinen Widerstand leisten
kann, wird diese Tat mit einer Zuchthausstrafe von nicht unter 10 Jahren bestraft.
Art. 416:
Liegt kein schwererer Tatbestand vor, wird der mit Zustimmung erfolgte Beischlaf mit
Minderjährigen mit einer Zuchthausstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren bestraft.

So ich möchte jetzt gerne mal die Grundlage wissen auf was er 8 Jahre bekommen soll!

Ich finde das mal wieder Typisch!

Ach ja man beachte mal was Volljährig heißt!

Bis zu welchem Alter gilt man als Kind bzw. Jugendlicher?
Der Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren, der nicht mehr der Schulpflicht untersteht,
gilt als Jugendlicher. (Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721 veröffentlicht im Amtsblatt
Nr. 24607 vom 08.12.2001)
Art. 11:
Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Durch Eheschließung
wird die Volljährigkeit erlangt.
Art. 12:
Ein Minderjähriger, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, kann auf eigenen Wunsch und
mit Zustimmung der Eltern gerichtlich die Volljährigkeit erlangen.

Wenn ich also in der Türkei meine 15 Jährige Tochter zwangsverhairate und der Beischlaf durchgeführt wird ist es legal.

Armes EU, hoffe die kommen nie dazu, solange sich dort das nicht ändert!
 
Man kann auch zwanghaft pro Türkei sein, so wie einige Menschen zwanghaft Contra Türkei sind oder ? Du hast echt ne Meise.....

Oh, jetzt fangen die süßen Beleidigungen an.

Im Ausführlichen Bericht steht das selbst das Mädchen sagt, die beiden haben nur geflirtet und von rum machen steht da mal rein garnichts zumindest nach aussagen der beiden Beteiligten (Die Eltern haben ja hoffentlich nicht mit rumgemacht).

In deinem "ausführlichem" Bericht steht nicht das, was auf n24 kam, nämlich Liebkosungen. Davon abgesehen hat die Aussage des Mädchens nicht viel zu bedeuten. Wenn die Eltern(und ja, sie sind die Erziehungsberechtigten) den Jungen wegen sexuellen Missbrauchs(!) anzeigen und das Mädchen meint, es sei auf Einverständnis beider Seiten geschehen, dann ist es irrelevant. Wenn ein pedophiler einem 6 jährigem Mädchen einen Lolli in die hand drückt wird er sie auch zu so mancher freiwilliger Tat bringen können...
D.h. die Eltern haben das Recht den Jungen anzuzeigen, obgleich die Tochter nicht damit einverstanden ist.

Und ich kann mir kaum Vorstellen, dass in Deutschland jemand nach Aussage des "Geschädigten" die einen Entlastet noch so lange in U-haft sitzt. Vielleicht würde das "Opfer" noch psychologisch untersucht um auszuschließen das ein Mißbrauch vorliegt und gut ist.

Das "Opfer" ist ein kind und damit haften die Eltern und sind geschädigt. Sie sagen nichts entlastendes aus und wie bereits gesagt würde auch in Deutschland soetwas verfolgt werden müssen. Dass der Junge in U-Haft ist ist logisch, denn sonst würde er abhauen.
Was denkst Du, was hier los wäre, wenn jemand, der wegen sexuellem Missbrauchs angezeigt ist auf einmal entlassen wurde, obwohl kein Prozess stattgefunden hat?
Ein Prozess wird entscheiden, inwieweit die Aussage der Eltern richtig ist. Aber bis dahin muss gesichert sien, das sder Beschuldigte nicht flüchtig werden kann und dass die Geschädigte nicht weiter geschädigt werden kann. Und daher sind die ergriffenen Maßnahmen notwendig, alles andere wäre in der Tat undemokratisch, da Bestechungen zu sehr möglich wären.

Und wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt nicht vor Recht.
Und evetnuell wirst Du das Wort fahrlässig kennen. Wenn der Typ zu faul ist, oder aber einfach zu fahrlässig war, das Alter herauszufinden, dann wäre er auch in Deutschland belangt worden ;)