Der Fall Johnny K. - Tödliche Prügelei auf dem Alex

Also, die Handverletzung des "Amateurboxers", die ihn "aus der Bahn geworfen" haben soll, kapier ich auch nicht - zumindest nicht, was das mit Jugendstrafrecht zu tun haben soll. Damit könnte man Verminderte Schuldfähigkeit begründen (und auch das wäre imho echt an den Haaren herbeigezogen), aber doch kein Jugendstrafrecht.

Daß die Spacken allesamt noch im Hotel Mama eingecheckt haben, ist schon ein Zeichen für Nichterwachsensein, aber das tun viele nunmal so lange, bis sie heiraten oder Mama gegen ne andere weibliche Putz-, Wasch- und Kochkraft austauschen dürfen. Da könnte man so manchen 30-jährigen nach Jugendstrafrecht urteilen.

Die Jugendgerichtshilfe wird vom Jugendamt gestellt. Das Jugendamt braucht ne Existenzberechtigung. Je mehr Jugendstrafrecht, desto mehr Jugendgerichtshilfe = desto mehr Existenzberechtigung. Ich glaub, DAS ist die WAHRE Erklärung für deren Abzielen aufs Jugendstrafrecht.
 
Mir stellt sich Die Frage, welche Massstäbe ein Richter denn anzuwenden hat in deinen Augen, außer Gesetz und Fakten.
Keine anderen Maßstäbe. Nur genau diese und dann in dem Umfang, wie sie da sind. Nach meiner Meinung gehören die auch mal überarbeitet, sodass auch in Deutschland beispielsweise ein x-mal lebenslänglich möglich wird. Haben wir derzeit nicht, also nehmen wir mal das, was wir haben und nennen es mal der Form halber "Recht".

Also jemand wird erschlagen. Ermordet, erschlagen, zu Tode gebracht, ... ist ja schön für die studierten Juristen, wenn sie sich dann in Wortspielereien ergeben können. Für mich ist der Punkt: Jemandes Leben wurde von jemand anderem ausgelöscht. Ich für meinen Teil unterscheide noch zwischen fahrlässig und vorsätzlich, aber das war's dann auch. Wenn mehrere Personen auf eine andere, am Boden liegende Person einschlagen und eintreten, dann denke ich, dass man nicht mal mit viel Phantasie von "fahrlässig" sprechen kann, sondern es ist so vorsätzlich, wie es nur sein kann.

Natürlich ist es der Job des Anwaltes der Mörder (Totschläger, Zu-Tode-Bringer, Lebenauslöscher, ...), sie so gut wie möglich zu verteidigen. Also führt er alles ins Feld, was sein kann: Schwere Kindheit, Alkoholeinfluss, Durchfall, Stimmen im Kopf, Ausländerbonus, ... . Aber letztlich ist es die Aufgabe des Richters, hier eine Wertung zu treffen.

Wer alt genug ist, jemanden vorsätzlich zu ermorden (erschlagen, Tode bringen, Licht ausknipsen, ...), der bekommt einen Kuschelbonus wegen Hotel Mama? Oder wegen schwerer Kindheit? Wieviele Menschen hatten keine Bilderbuchkindheit und erschlagen deswegen nicht ihre Mitmenschen auf dem Alex? Er hat seinen Traumjob (Profiboxer) nicht bekommen und seitdem ist er durchgeknallt? Was soll der Scheiß?

Nenn mich ruhig selbstgefällig, aber ich habe ein Rechtsempfinden. Und dieses deckt sich schon seit Jahren nicht mehr mit den vor Gerichten gesprochenen Urteilen und schon gar nicht mit dem, was in deutschen Haftanstalten als "Strafe" bezeichnet wird. Das, was heute als "Strafe" deklariert wird, wäre vor einigen Jahrzehnten eine "Kur" gewesen.
 
Was wohl passiert wäre wenn 3 Deutsche einen Türken tot geschlagen hätten. Garantiert wäre es anders gelaufen!!!

Na komm, Beweise auf den Tisch.

Aber um Dich zu beruhigen:
Als in München zwei Außengeländer nen Mann schwer verletzt haben, haben die ne höhere Strafe erhalten als die Arier, die nen Arier getöltet haben.

gruss kelle!
 
Fall Jonny K.: Fünfeinhalb Jahre Haft gefordert

Folgende News wurde am 12.08.2013 um 12:24:39 Uhr veröffentlicht:
Fall Jonny K.: Fünfeinhalb Jahre Haft gefordert
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Berlin (dpa) - Nach der tödlichen Prügelattacke gegen Jonny K. am Berliner Alexanderplatz hat die Staatsanwaltschaft fünfeinhalb Jahre Haft für den mutmaßlichen Haupttäter gefordert.
Onur U. sei der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, sagte Ankläger Michael von Hagen am Montag in seinem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht. Der 20-jährige Angeklagte habe den Angriff auf den jungen Berliner mit einem Faustschlag ins Gesicht begonnen und die anderen Verdächtigen aufgestachelt. Die Tat sei völlig grundlos gewesen. Für fünf Mitangeklagte beantragte der Staatsanwalt Haftstrafen zwischen zweieinhalb und drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Angeklagten hatten zwar Schläge und Tritte gegen Jonny K. eingestanden, aber keine Verantwortung für seinen Tod übernommen. Jonny K. starb im Oktober 2012 an Gehirnblutungen. Laut Staatsanwaltschaft konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob diese durch den Sturz auf den Boden oder Tritte gegen den Kopf ausgelöst wurden. Der Tod von Jonny K. hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.
 
War ja klar, dass diese Tiere in Menschengestalt keine Verantwortung für den Tod des jungen Mannes übernehmen würden. Hat man von denen etwas Anderes erwartet? So brutal, wie die vorgegangen sind, scheint es für sie ein Freizeitvergnügen zu sein, andere Menschen zusammenzuschlagen. Gleichgültig, ob die es überleben oder nicht. Was für eine Erzieung haben deren Eltern wohl angewandt? Prinzchen durfte alles oder was?
 
Urteile im Jonny K.-Prozess: Verurteilter zeigte Schwester von Jonny den ...

Folgende News wurde am 15.08.2013 um 16:07:00 Uhr veröffentlicht:
Urteile im Jonny K.-Prozess: Verurteilter zeigte Schwester von Jonny den Stinkefinger
Shortnews

"Es ist besser, wenn Sie jetzt gehen. Onur dreht grad durch" - mit diesen Worten versuchte der Anwalt von Tina K., der Schwester des im Oktober am Berliner Alexanderplatz getöteten Jonny K., die Situation zu deeskalieren. Tatsächlich drehte Onur U. nach dem Urteil durch. Er wirkte zunächst fassungslos und lachte fast irre. Später wurde er hektisch und pöbelte. Der 20-jährige Onur U. wurde als Hauptangeklagter zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt (ShortNews berichtete). Als die Angeklagten das Gericht verlassen hatten, zeigte ein Verurteilter Tina K. den Stinkefinger. Der Verteidiger von Onur U., Anwalt Axel Weimann, will in Revision gegen das Urteil gehen, da es seiner Meinung nach "deutlich zu hoch" ausgefallen sei.
 
Wenn für den Anwalt des Schlägers 4 Jahre und 6 Monate Haft dafür zu hoch sind, dass sein Mandat einen Mann zusammen mit seinen asozialen Kumpels totgeschlagen hat, dass frage ich mich, welchen Wert ein Menschenleben für diesen Anwalt hat.
 
Wenn für den Anwalt des Schlägers 4 Jahre und 6 Monate Haft dafür zu hoch sind, dass sein Mandat einen Mann zusammen mit seinen asozialen Kumpels totgeschlagen hat, dass frage ich mich, welchen Wert ein Menschenleben für diesen Anwalt hat.
Der Anwalt hat weder über seinen Mandanten, noch über die Tat zu urteilen, sondern nur die Interessen des Mandanten zu vertreten. Merkst spätestens dann, wenn Du selber mal als Angeklagter vor Gericht stehst.
 
Hier mal die SN'sche Quelle: https://www.bild.de/news/inland/jonnyk/urteilsspruch-fuer-angeklagte-31839150.bild.html

Kein Wort von einem "Stinkefinger"! Also eine SN-Lüge.

Natürlich kann das auflagenstärkste Revolverblatt das auch. Die Fotostrecke enthält ein Bild mit folgender Bildunterschrift:

Der Moment des Urteilspruchs: 4 Jahre und 6 Monate soll Onur U. (20, r.) ins Gefängnis. Sein Anwalt Axel Weimann (l.) kündigte bereits an, in Revision zu gehen​

Während der Verhandlung sind in deutschen Gerichtssälen Bild- und Tonaufnahmen verboten, dazu gehören natürlich auch Fotos, und zur Verhandlung gehört die Urteilsverkündung.

Und jetzt mal zur Sache selbst: Die Angeklagten wurden wg. Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Revision statt Berufung ergibt sich aus dem Landgericht als 1. Instanz. Über den Revisionsgrund mußte ich ne Weile rätseln.

Die Verteidigung geht zwar von einer Körperverletzung aus, will aber die Todesfolge nicht aus dieser Körperverletzung gewertet wissen. Johnny K. ist gestürzt, und lt. Obuktionsergebnis ist nicht sicher, ob die tödlichen Kopfverletzungen (Hirnblutung) vom Sturz oder von Schlägen/Tritten herrühren. Anklage und Gericht aber sahen den Sturz als Folge der Körperverletzung und damit ist es Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Verteidigung muß jetzt dem Revisionsgericht glaubhaft machen, daß der Sturz nicht einzig und allein durch die Schläge ausgelöst wurde. Man hat schon Pferde kotzen sehen, direkt vor der Apotheke, aber ich würde der Verteidigung da keine große Hoffnung machen.
 
Hier mal die SN'sche Quelle: https://www.bild.de/news/inland/jonnyk/urteilsspruch-fuer-angeklagte-31839150.bild.html

Kein Wort von einem "Stinkefinger"! Also eine SN-Lüge.

Wobei BILD ja auch nicht grade für ihre Ehrlichkeit bekannt ist :ugly: Aber hast recht, Spiegel & Co schreiben auch nichts von "Stinkefinger".


Die Verteidigung muß jetzt dem Revisionsgericht glaubhaft machen, daß der Sturz nicht einzig und allein durch die Schläge ausgelöst wurde. Man hat schon Pferde kotzen sehen, direkt vor der Apotheke, aber ich würde der Verteidigung da keine große Hoffnung machen.

DAS wäre eine pure Verhöhnung der Opfer. Jonny K. wird nachts von mehreren halbstarken Kulturbereicherungen angegriffen & attackiert und ist dann rein zufälligerweise noch gestolpert und genau dadurch entstand die Todesfolge, nicht durch die Schläge. :roll:
 
Querulant, WENN es diesen Stinkefinger gegeben hätte, bin ich absolut sicher, hätte die BLÖD sich da drauf gestürzt wie Fliegen auf die Scheiße.
 
Querulant, WENN es diesen Stinkefinger gegeben hätte, bin ich absolut sicher, hätte die BLÖD sich da drauf gestürzt wie Fliegen auf die Scheiße.

Habe ich doch geschrieben, dass andere Medien wie Spiegel auch nichts vom Stinkefinger geschrieben haben. Also wird es, wie Du sagtest, eine Lüge der SN sein.

Ändert trotzdem nichts an der Tatsache, dass Bild nicht die ehrlichste Zeitung ist ;-)
 
Jonny K. wird nachts von mehreren halbstarken Kulturbereicherungen angegriffen & attackiert ...

Der Satz ist inhaltlich falsch:
Kulturbereicherer Jonny K. wird nachts von mehreren halbstarken Kulturbereicherungen angegriffen & attackiert ...

Weiß gar nicht, warum sich die Rechten aufregen, wenn sich die Außengeländer gegenseitig meucheln.

gruss kelle!
 
Weiß gar nicht, warum sich die Rechten aufregen, wenn sich die Außengeländer gegenseitig meucheln.

Das ein Linker wie Du mich als "rechts" bezeichnet, ist mir klar :D
So bezeichnen würde ich mich trotzdem nicht. Können wir aber gerne mal per PN drüber diskutieren. :p

Mich regt besonders 1 Punkt auf: Dieses lasche "Rechtssystem" in Deutschland, in dem man wegen "schwerer Kindheit" oder "Angeklagter lebt noch zu Hause" solche lächerlichen Strafen bekommt.

Die sind dafür verantwortlich, ein Menschenleben ausgelöscht zu haben. Es war sicher nicht deren Ziel, ihn umzubringen. Wenn man aber mit mehreren Leuten auf einen einschlägt, muss man damit rechnen und es auch verantwortlichen.

Und da die "Außengeländer" wie Du sagst immer so viel von angeblichen "Stolz & Ehre" reden: Ein angeblicher Boxer wie der Hauptangeklagte sollte am Besten wissen, dass in einem Kampf niemals auf jemanden eingeschlagen wird, der auf dem Boden liegt, als auch dass man nicht mit mehreren auf einen los geht.

Gruß
 
Mich regt besonders 1 Punkt auf: Dieses lasche "Rechtssystem" in Deutschland, in dem man wegen "schwerer Kindheit" oder "Angeklagter lebt noch zu Hause" solche lächerlichen Strafen bekommt.
Ich weiß nicht, was daran lächerlich sein soll, wenn man über 4 Jahre seines Lebens seiner meisten Freiheiten beraubt und eingesperrt wird.

Der Schilderungen des Opferbeauftragten der Stadt Berlin nach wurde der Hauptangeklagte im Laufe der Urteilsverkündung immer unruhiger und soll nach dem Urteil etwas unbeherrscht gewesen sein. Das macht für mich zwei Dinge deutlich: Er hat nicht begriffen, was er getan hat und infolge dessen kommt für ihn das Strafmaß überraschend. Damit scheint die Strafe für ihn doch nicht so lächerlich zu sein, wie die Hobbyrechtsexoperten am Stammtisch meinen.
 
Ich weiß nicht, was daran lächerlich sein soll, wenn man über 4 Jahre seines Lebens seiner meisten Freiheiten beraubt und eingesperrt wird.

Was an dem Urteil lächerlich ist?
Jonny K wurde nicht NUR über 4 Jahre seines Lebens beraubt sondern den Rest seines GANZEN Lebens.

Ich frag mich gerade ob du das auch so geschrieben hättest wenn es Dein Bruder oder deine Schwester gewesen wäre die getötet wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zudem kommt hinzu: Der Hauptangeklagte hat bereits 3 Vorstrafen wegen Körperverletzung!!

Wie oft soll man noch ein Auge zudrücken? Draus zu lernen scheint er ja nicht :roll:
 
Was an dem Urteil lächerlich ist?
Jonny K wurde nicht NUR über 4 Jahre seines Lebens beraubt sondern den Rest seines GANZEN Lebens.

Findet euch doch endlich damit ab, dass unser Rechtssystem NICHT nach dem Prinzip "Auge um Auge" funktioniert. :roll:

Wenn Dir das Prinzip lieber ist, solltest Du dich fragen, ob ein System wie das amerikanische, das russische, das chinesische oder die Sharia dir mehr gustieren - die letzten 3 haben ab und an sogar den Vorteil, sich gar nicht mehr mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit aufzuhalten...