Darf mein Vermieter das?

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20 April 2006
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Hallo,

vielleicht kann mir einer helfen, oder sagen wo ich kostenlos Hilfe bekomme.
Ich erzähl mal nicht die ganze Geschichte, sondern nur die Punkte, wo ich nicht weiter weiß.
Ich wohne in einer Dreier WG in einer komplett möblierten Wohnung seit Anfang März.
Ende März ist eine Mitbewohnerin ausgezogen und einen Tag später eine neue eingezogen. Meine Vermieterin verlangt am Ende der Mietzeit 40€ für professionelle Reinigung, die so aussieht, dass sie das Zimmer putzt und das Bettzeug in die Waschmaschine tut. Ob das schon rechtens ist, weiß ich nicht, aber ist ok.
Problematisch wirds jetzt: Sie war also deswegen in der WG und meinte es sähe aus wie ein einziger Saustall und wäre total eklig. Ich war leider nicht da, weil ich arbeiten musste zu der Zeit. Sie war nur grade bei mir und hat mir zusammen mit ihrem Mann einen Anschiss gegeben. Es waren Flecken auf der Anrichte, Spaghettisoßenspritzer auf dem Boden (keine Ahnung was das war... aber sowas haben wir gar nicht gegessen) und ein Stückchen Weißkohl im Abfluss, Im Bad waren im Waschbecken ein paar Haare... ungelogen... das war alles. Es war nicht versifft oder so. Lange Rede, kurzer Sinn, sie möchte jetzt regelmäßig unsere WG unangemeldet kontrollieren und ggf. einen Putzfrau einstellen, die wir dann bezahlen sollen.
Kurz zur Erläuterung: für sie ist "angemeldet laut Mietvertrag" und unangemeldet für Wohnungssauberkeitsprüfung wenn sie klingelt... von mir aus... ich lass sie halt einfach nicht rein.

Aber kann sie uns vorschreiben, wie wir zu putzen haben? Ich meine für etwaige Schäden durch Putzfehler gibbet ja ne Kaution... und vor allem, wenn sie ne Putzfrau bestellt, muss ich die bezahlen, oder kann ich aus dem Mietvertrag raus?

Hab da nicht wirklich was verlässliches bisher gefunden, vielleicht weiß ja einer von euch Rat.

Liebe Grüße
Haku
 
Mein letzter stand is da schon etwas älter. Aber meines wissens ist das in Deutschland imme rnoch so, dass die Vermieter sich anmelden müssen (Meines erachtens sogar mehrere Wochen im voraus). Ansonsten muss man se nicht reinlassen.
Putzfrau auf eure kosten geht schonmal gar nicht. Da würde ich se einfach reden lassen. Wenn sie die vorbeischickt würde ich mich sogar freuen. Aber bezahlen? ne danke ;)

Aber es kann natürlich sein, dass sich da in letzter zeit was getan hat.. Würde mich aber stark wundern ;)

Frag mal bei dir den nächsten Mieterschutzbund. Die haben fast überall aussenstellen wo man sich schlau machen kann. Ich frag mal nen bekannten. Der kennt sich in der Materie auch ganz gut aus.
 
Die vermieterin hat NICHT das recht dazu esseidem es steht so im Mietvertrag drin ;)

Unangekündigt darf sie so oder so nicht rein auch wenn sie deine/eure vermieterin ist. Sie macht aus einer mücke echt n elefanten.
Da ihr die mieter seid, habt ihr dafür zu sorgen das die wohnung sauber ist. Aber WIE ihr zu leben habt kann keiner entscheiden.
Solange ihr dadrin wohnt könnt ihr machen was ihr wollt. Also in sache sauberkeit und co. Es ist irrelevant ob ihr nun 2 tüten müll rum stehen habt oder die so genannten haare im abfluss habt. Solange nichts beschädigt wird, ist es eure sache ;)
 
Eure Mieterin greift da etwas zu sehr in eure Persönlichkeitsrechte ein und das kann wirklich bösen Ärger geben... :evil:

Der Vermieterin kann es herzlich egal sein, wie ihr lebt, es sei denn, ihr beschädigt die Mietsache ,stört den Hausfrieden oder lockt Schädlinge (Ratten usw.) an. Ich würde der Vermieterin dringendst raten sich einmal mit einem Anwalt zu unterhalten worin ihre Rechte liegen und worin nicht. Was ich so hier rauslesen kann, glaube ich dass die gute Frau nicht geeignet als Vermieterin ist, da man als Vermieter die Mietsache etwas differenzierter als Objekt und nicht als eigene Wohnung betrachten sollte... :roll:

Euch würde ich raten sich mit dem Mietverein in Verbindung zu setzen.
 
Haku schrieb:
Sie war also deswegen in der WG
Dazu hat sie kein Recht!

Der würde ich aber was erzählen...aber wie bereits erwähnt, such' dir Hilfe in 'nem Mieterverbund o. Ä.

Das mit der Reinigung, sofern nicht ausdrücklich im Mietvertrag verschriftlicht, ist auch unrechtens. Selbst wenn es dort verschriftlicht ist, wäre ich mir da auch nicht so sicher, aber das müsste ein Anwalt klären.
 
Zuletzt bearbeitet:
danke erstmal, klingt zumindest so wie ichs mir gedacht hab.
Aber irgendwie hab ich da nur so Angebote bei Mieterschutzbund usw. gesehn, wo Beratung was kostet. Habt ihr da vielleicht ne webadresse oder so?

Nen Anwalt hat die gute übrigens, aber ich glaub die Anwältin hat keine Ahnung, oder die Frau ist Beratungsresistent.
 
  • Der Vermieter übergibt das Hausrecht der Mietsache an den Mieter.
  • Der Vermieter darf nur dann einen Schlüssel zu der Mietsache haben, wenn der Mieter dies wünscht.
  • Ohne Erlaubnis des Mieters darf der Vermieter die Mietsache nur in wenigen Ausnahmefällen betreten.
Da kann Deine Vermieterin so viele Anwälte haben wie sie will, daran können auch die nichts ändern.
 
Da kann Deine Vermieterin so viele Anwälte haben wie sie will, daran können auch die nichts ändern.
Doch, ein Guter Anwalt würde reichen um die Vermieterin über ihre Rechte aufzuklären, ihr die eventuellen Folgen zu erläutern. Leider gibt es zu wenige gute Anwälte, die ihren Mandanten ins Gewissen reden... :(
 
Doch, ein Guter Anwalt würde reichen um die Vermieterin über ihre Rechte aufzuklären, ihr die eventuellen Folgen zu erläutern. Leider gibt es zu wenige gute Anwälte, die ihren Mandanten ins Gewissen reden... :(

Glaubst du echt das die Vermieterin nicht weiß das sie das nicht darf ?

glaub eher sie weiß es, aber sie will Ihren Kopf durchsetzen der eh wichtiger ist als geltenes Recht :ugly: ....
 
Naja, ist doch gar nicht mal so wichtig, was rechtlich Stand der Dinge ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ihr Bericht über den Zustand der Wohnung identisch mit deinem ist, denn dann wäre der Sprung zur Putzfrau sehr weit hergeholt. Im Endeffekt wollte sie sicherlich nur etwas Druck machen, dass nicht alle Möbel versaut werden und wenn die Sache friedlich ausgehen soll, sollte sie einfach ein "Ich besser mich da.." hören und kein "Sie haben laut $542 kein Recht in die Wohnung zu kommen".
 
Da ich auch gerade etwas Streß mit meinem Vermieter habe, hab ich mich im netz mal ein wenig umgeschaut
(Er hat 2 jahrelang immer von einer Nebenkostenpauschale geredet und erst mit der Teuerung der Heizkosten erstmals Nebenkosten wirklich abgerechnet)
Hängengeblieben bin ich dann beim Mieterschutzbund, der mich 25€ im Jahr kostet und mir qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt bietet.

Dieses Geld würde ich an deiner Stelle investieren.
 
Die Vermieterin darf nicht einfach so in die Wohnung. Mein Vermieter ist ein guter (vielleicht mein bester) Freund, den ich seit knapp 20 Jahren kenne. Trotzdem: wenn der in unsere Wohnung muß, dann fragt sogar der, ob er das darf.
Ich schlage vor, Du versetzt Dich mal in die Lage der Vermieterin, um sie besser zu durchschauen. Die Dame hat Angst, daß ihre Wohnung durch die Mieter in einen Zustand gebracht wird, in dem teure Sanierungsmaßnahmen notwendig werden. Vielleicht hat sie jahrelang Verzicht geübt und sich das Geld an allen Ecken und Enden abgeknapst um die Immobilie, die ihr bewohnt, sich leisten zu können. Insofern ist klar, daß sie am liebsten möchte, daß man ihr Eigentum mit Samthandschuhen anfaßt. Sie wird nicht die einzige sein, die da weit übers Ziel hinausschießt.
Soweit so gut, wenn es Euch gelingt, die Dame davon zu überzeugen, daß ihr mit der Mietsache pfleglich umgeht, wird sich der ganze Ärger in Luft auflösen. Ihr könntet zum Beispiel einfach mal groß Reine machen (es ist ja Frühling), und dann die Dame des Sonntags auf Kaffee und Kuchen einladen. Dann kommt sie in die Wohnung, wenn ihr vorbereitet seid. Wenn das Geschirr ordentlich sauber ist, die Küche sowieso, auch die Böden gesaugt bzw. geputzt und im Bad alles blinkt und blitzt (sie wird vermutlich während des Kaffees mal müssen, um das zu kontrollieren), dann wird sie schon viel gelassener werden - immerhin habt ihr dann gezeigt, daß ihre Wohnung nicht unrettbar verloren ist, und auch, daß ihr in der Lage seid, sie in einen Tadellosen Zustand zu versetzen (das ist nicht selbstverständlich, ich habe schon Leute kennen gelernt, die wissen tatsächlich nicht, wie man einen Boden sauber bekommt).
Vielleicht ist das nicht der Weg, der Euch Euer Recht voll und ganz ferschafft, aber häufig ist es so, daß ein wenig auf sein Recht verzichten einen viel weiterbringt ;)
Und wenn die Dame stur bleibt und rumzickt :arrow: in eine andere Wohnung ziehen. Wenn ihr immer im Streit mit der Dame lebt, bringt das ja dann auch nichts.

Viel Glück!
 
Naja, ist doch gar nicht mal so wichtig, was rechtlich Stand der Dinge ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ihr Bericht über den Zustand der Wohnung identisch mit deinem ist, denn dann wäre der Sprung zur Putzfrau sehr weit hergeholt. Im Endeffekt wollte sie sicherlich nur etwas Druck machen, dass nicht alle Möbel versaut werden und wenn die Sache friedlich ausgehen soll, sollte sie einfach ein "Ich besser mich da.." hören und kein "Sie haben laut $542 kein Recht in die Wohnung zu kommen".

Leider ist es aber so, dass unsere Berichte nicht voneinander abweichen. Ich war wie gesagt nicht da, und was ich aufgezählt habe, hat sie mir erzählt. Sie meint nämlich dass man jeden Fleck und jedes Haar auch sofort weg machen kann. Praktisch die ganze Zeit hinter sich herputzt. Ganz ehrlich... mach ich nicht! Klar wenn ich mal was verschütte oder grade gekocht habe.... aber ich zieh nicht die ganze Zeit nen Wischer hinter mir her und suche die Küche nach Flecken ab.
Und das mit dem "ich bessere mich..." hab ich probiert, worauf sie meinte, ich würde ja eh nicht putzen und sie hätte keine Lust mit mir darüber zu diskutieren. Und glaub mir, ich habe gar nicht das Bedürfnis mit ihr zu diskutieren. Man redet bei ihr und ihrem Mann gegen eine Wand... ich werde sie auch nicht mehr in die Wohnung lassen, weils einfach keinen Sinn hat meiner Meinung nach.

Die Vermieterin darf nicht einfach so in die Wohnung. Mein Vermieter ist ein guter (vielleicht mein bester) Freund, den ich seit knapp 20 Jahren kenne. Trotzdem: wenn der in unsere Wohnung muß, dann fragt sogar der, ob er das darf.
Ich bin erst vor nem Monat eingezogen und habe schon vorher 4 Jahre in einer WG gewohnt. Ich hatte nie Probleme mit meiner Vermieterin. Zwar keine besten Freunde, aber sie war rel. oft bei uns in der Wohnung, wenn man was kaputt war oder jemand aus/eingezogen ist. Es gab nie Problem, vor allem nicht wegen Sauberkeit!

dubberle schrieb:
Ich schlage vor, Du versetzt Dich mal in die Lage der Vermieterin, um sie besser zu durchschauen. Die Dame hat Angst, daß ihre Wohnung durch die Mieter in einen Zustand gebracht wird, in dem teure Sanierungsmaßnahmen notwendig werden. Vielleicht hat sie jahrelang Verzicht geübt und sich das Geld an allen Ecken und Enden abgeknapst um die Immobilie, die ihr bewohnt, sich leisten zu können. Insofern ist klar, daß sie am liebsten möchte, daß man ihr Eigentum mit Samthandschuhen anfaßt. Sie wird nicht die einzige sein, die da weit übers Ziel hinausschießt.
Sie hat das Haus von ihren Schwiegereltern... sie hat die Küche und die drei WG Zimmer nur neu eingerichtet. Klar hat bestimmt was gekostet, aber so viel hat sie sich nicht zusammengeknapst. Außerdem machen wir ja nix kaputt... und sie hat ja auch die Kaution, die für solche Fälle gedacht ist.

Soweit so gut, wenn es Euch gelingt, die Dame davon zu überzeugen, daß ihr mit der Mietsache pfleglich umgeht, wird sich der ganze Ärger in Luft auflösen. Ihr könntet zum Beispiel einfach mal groß Reine machen (es ist ja Frühling), und dann die Dame des Sonntags auf Kaffee und Kuchen einladen. Dann kommt sie in die Wohnung, wenn ihr vorbereitet seid. Wenn das Geschirr ordentlich sauber ist, die Küche sowieso, auch die Böden gesaugt bzw. geputzt und im Bad alles blinkt und blitzt (sie wird vermutlich während des Kaffees mal müssen, um das zu kontrollieren), dann wird sie schon viel gelassener werden - immerhin habt ihr dann gezeigt, daß ihre Wohnung nicht unrettbar verloren ist, und auch, daß ihr in der Lage seid, sie in einen Tadellosen Zustand zu versetzen (das ist nicht selbstverständlich, ich habe schon Leute kennen gelernt, die wissen tatsächlich nicht, wie man einen Boden sauber bekommt).
Wir haben einen Putzplan, damit bei uns jede Woche groß Reine gemacht wird.... Einer Küche, einer Bad und einer Flur und Treppenhaus. Und da wird zumindest meinerseits alles komplett sauber gemacht. So bin ich es gewohnt und machs schon seit Jahren. Wenn ihr das nicht reicht, weiß ich auch nicht weiter.
Vielleicht ist das nicht der Weg, der Euch Euer Recht voll und ganz ferschafft, aber häufig ist es so, daß ein wenig auf sein Recht verzichten einen viel weiterbringt
Und wenn die Dame stur bleibt und rumzickt in eine andere Wohnung ziehen. Wenn ihr immer im Streit mit der Dame lebt, bringt das ja dann auch nichts.
Ich bin nur noch bis Ende Mai hier, weil ich nur für mein Praktikum eingezogen bin. Bisher hatte ich drei Gespräche mit meiner Vermieterin. Bei der Besichtigung war sie ganz nett. Dann beim Einzug eigentlich auch keine Größeren Probleme, außer dass meine Mitbewohnerinnen schonmal angefangen hatten meine Sachen in die Wohnung zu tragen, bevor sie da war. Ich durfte ja nicht vorher in die Wohnung und hab ich auch nicht gemacht. Allerdings hatte ich Essen dabei, was in den Kühlschrank musste, und da hat das meine Mitbewohnerin schonmal hoch gebracht. Aber ok, sie wollte halt klar machen, wer der Boss ist... in Ordnung, hab ich auch nix gesagt. Und das dritte Gespräch war gestern. Zwischendurch nicht mal ein Telefonat o.ä. Sie stand um 21:00 vor der Tür und meinte in einem unglaublich rechthaberischen Ton als wenn ich sonstwas verbrochen hätte: "Wir müssen unbedingt mal mit Ihnen reden" und fing dann an mit ihrem Mann auf mich loszugehen ich würde nicht putzen usw.
Diese Frau will ich nicht auf Kaffee und Kuchen in meiner Wohnung haben!
 
Zuletzt bearbeitet:
[...] Ich wohne in einer Dreier WG in einer komplett möblierten Wohnung seit Anfang März. [...]

Ist die Vermieterin Eigentümerin, oder Hauptmieterin? Habt ihr einen Untermietvertrag, oder ist jeder Einzelne in der WG Hauptmieter? Was steht im Mietvertrag, bzw. was genau ist DEIN Mietgegenstand?

Ich vermute mal, dass du lediglich ein möbliertes Zimmer gemietet hast und der Rest der Wohnung Gemeinschaftsräume sind. Hat die Vermieterin dein Zimmer betreten, oder war sie nur in den gemeinschaftlich genutzten Räumen und hat diese bemängelt?

Ich kenne mich im Mietrecht nicht so gut aus, aber ich könnte mir vorstellen, dass sie, wenn sie Hauptmieterin ist, die gemeinschaftlich genutzten Räume einfach so betreten kann. Dein Zimmer dagegen ist dein Mietgegenstand und dort muss sie sich vorher anmelden. Wenn das Zimmer jedoch möbliert gemietet wurde, dann gilt das Mietrecht nicht und sie könnte vielleicht sogar das Recht haben, dieses zu inspizieren. Aber wie gesagt, ich kenne mich da nicht aus.

Daher solltest du das mal von einem Mieterverein prüfen lassen. Dazu ist als erstes mal zu klären, was für ein Mietverhältnis bei dir überhaupt vorliegt. Denn daraus können sich jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben:

:arrow: Was Ver-, Haupt- und Untermieter wissen sollten
:arrow: Zeitmietvertrag, Untermiete, WGs und Wohnheime
 
Ist die Vermieterin Eigentümerin, oder Hauptmieterin? Habt ihr einen Untermietvertrag, oder ist jeder Einzelne in der WG Hauptmieter? Was steht im Mietvertrag, bzw. was genau ist DEIN Mietgegenstand?

Ich vermute mal, dass du lediglich ein möbliertes Zimmer gemietet hast und der Rest der Wohnung Gemeinschaftsräume sind. Hat die Vermieterin dein Zimmer betreten, oder war sie nur in den gemeinschaftlich genutzten Räumen und hat diese bemängelt?

Ich kenne mich im Mietrecht nicht so gut aus, aber ich könnte mir vorstellen, dass sie, wenn sie Hauptmieterin ist, die gemeinschaftlich genutzten Räume einfach so betreten kann. Dein Zimmer dagegen ist dein Mietgegenstand und dort muss sie sich vorher anmelden. Wenn das Zimmer jedoch möbliert gemietet wurde, dann gilt das Mietrecht nicht und sie könnte vielleicht sogar das Recht haben, dieses zu inspizieren. Aber wie gesagt, ich kenne mich da nicht aus.

Daher solltest du das mal von einem Mieterverein prüfen lassen. Dazu ist als erstes mal zu klären, was für ein Mietverhältnis bei dir überhaupt vorliegt. Denn daraus können sich jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben:

:arrow: Was Ver-, Haupt- und Untermieter wissen sollten
:arrow: Zeitmietvertrag, Untermiete, WGs und Wohnheime

Sie ist Hauseigentümerin und wir haben einen ganz normalen Mietvertag, wo jede Kleinigkeit drin geregelt ist. Jeder der WG hat einen eigenen für sein Zimmer und Küchen/Bad Mitbenutzung. Auch, dass sie sich vor betreten anmelden muss. Aber das tut sie ja ihrer Meinung nach, indem sie Klingelt.
 
hmm... also jeder von euch hat einen eigenen Mietvertrag mit ihr für euer Zimmer? Das ist ja blöd, ich glaube fast ein gemeinsamer Mietvertrag für die gesamte Wohnung wäre da besser, aber da am besten mal nen Anwalt fragen. ;)

Was hat es damit zu tun ob die Wohnung möbliert ist oder nicht? Weil Möbel keine Immobilien sind? :roll:
Dann würde Sixt auch einen Mitarbeiter in jedes Vermietete Auto auf die Rückbank setzten, der prüft ob der Fahrer auch schön die Höchstgeschwindigkeiten usw. einhält.

Mitverträge sind ziemlich simpel. Der Mieter muss die Mietsache in dem Zustand zurückgeben, wie er sie gemietet hat. Tut er das nicht, muss er den Schaden ersetzen. Meiner Meinung nach sind da keine regelmäßigen Inspektionen notwendig. Unter regelmäßig verstehe ich mehrmals im Jahr. Hin und wieder mal nachgucken ob alles in Ordnung ist, macht bei einer Wohnung in sofern Sinn, dass ein Schaden in einer Wohnung sich schnell auf das ganze Haus ausbreiten kann, aber da sind in den meisten Mietverträgen Meldepflichten des Mieters. Sprich: Gibts nen Wasserrohrbruch, gleich Vermieter anrufen und nicht warten bis die Wand zusammenfällt. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
In so einer Situation würde ich da schnellstmöglich raus wollen. Ist ja abartig.
Als nächstes stürmt sie herein wenn du zu Bett willst und kontrolliert ob du vorher den Abwasch gemacht und dir die Zähne geputzt hast...

Raus da! Alles andere geht nur auf die Nerven ;)
 
[...] Was hat es damit zu tun ob die Wohnung möbliert ist oder nicht? Weil Möbel keine Immobilien sind? :roll: [...]
Hier geht es ja nicht um die Anmietung einer ganzen Wohnung, sondern nur um ein Zimmer einschließlich Mitbenutzung der gemeinschaftlichen Räume. Und da hätte es durchaus einen Unterschied geben können, wie z. B. bei Wohnheimen oder Hotels. Hatte die Aussage einfach nur so von dieser Seite (Sonderregelungen für möblierte Zimmer) übernommen. Aber die Sonderregelungen betreffen tatsächlich nur die Kündigungsfristen und Mieterhöhungen. Was den Gebrauch der Mietsache (Zimmer) betrifft, gibt es scheinbar keinen Unterschied.

[...] Dann würde Sixt auch einen Mitarbeiter in jedes Vermietete Auto auf die Rückbank setzten, der prüft ob der Fahrer auch schön die Höchstgeschwindigkeiten usw. einhält. [...]
Sorry, aber den Vergleich verstehe ich jetzt nicht ganz. :think:
 
Liquid meinte das mit dem Auto sicherlich so, dass es darauf ankommt, wie es wieder abgegeben wird. Ob man damit zwischendurch fährt wie Schumi, das Ding durch Schlamm bewegt oder sonstwas - solang das Auto in einem tadellosen Zustand wieder abgegeben wird, geht es den Vermieter nichts an, was damit gemacht wurde.