Bürgermeister von Triberg entscheidet: Schwierige Parkplätze sind nur für Männer

Du musst erst einmal in Vorleistung gehen und das Abschleppunternehmen bezahlen - und Dir dann das Geld vom Abgeschleppten wieder holen.8) Da sehe ich dann das Problem.
Meinte ich ja... Trotzdem doof, wenn du nach dem Einkaufen dein Auto am anderen Ende der Stadt abholen musst ;)

Fuer mich machen diese Frauenparkplaetze eigentlich Sinn - nachts kommst Du aus dem Eingang raus und sitzt gleich im Auto, ohne noch lange durchs Parkhaus zu wandern und 'Uebergriffen' ausgesetzt zu sein.;)
Das mag sein, aber wenn ich Mittags um 3 auf den Parkplatz eines Baumarkts fahr, und die gesamten ersten beiden Parkreihen aus Behinderten-, Mutter/Kind und Frauenparkplätzen bestehen, kommst man sich schon etwas veräppelt vor...

Ein Beispiel: https://www.helpster.de/parken-auf-frauenparkplatz-so-machen-sie-es-als-mann_15648

Nicht, wenn Du Parkplätze anbietest oder das Parken zulässt.
Interessant, aber leider auch erstmal nur Behauptungen ohne Belege...

Ich such später evtl. mal Quellen raus, aber das Schild mit der StVO macht, nach meinen Recherchen, aus einem privaten Parkplatz nicht automatisch öffentlichen Verkehrsraum...

Gruß Aru
 
Wie könnt ihr so leben? :ugly:

Pure Anarchie hier...8O

Aus dem Link von Marty moechte ich mal BenJo zitieren, der unten seinen Senf dazugegeben hat:

Frauenparkplätze schützen Männer (bzw. deren Autos) vor den Einparkversuchen der Frauen. Und zur Belohnung dafür, dass sich Frauen wie die Schafe zusammentreiben lassen und sich die Autos gegenseitig zerbeulen, dürfen sie etwas näher am Ausgang parken. - Alle anderen Erklärungen sind vorgeschobene Ausreden um politisch korrekt zu sein. Wenn man Frauen wirklich mit Frauenparkplätzen schützen wollte, warum sagt man dann den Sexualstraftätern, wo sie am schnellsten Ihre Opfer finden?

:ugly:
 
Interessant, aber leider auch erstmal nur Behauptungen ohne Belege...
Naja, wenn man danach googelt, dann findet man reihenweise dieser Aussagen, Wikipedia schreibt das auch (was natürlich auch kein Beweis ist).

Aber das ein Hinweis "Hier gilt die StVo" bedeutet, dass diese tatsächlich gilt, ist doch unumstritten. Und in der StVo gibt es nun mal keine Frauenparkplätze.

Ich such später evtl. mal Quellen raus, aber das Schild mit der StVO macht, nach meinen Recherchen, aus einem privaten Parkplatz nicht automatisch öffentlichen Verkehrsraum...
Richtig. Aber was hat die Frage, ob es öffentlicher Verkehrsraum ist, damit zu tun, ob man die Gültigkeit der StVo vorschreiben kann?

Ich bin mir aber ziemlich sicher, das kaum ein Parkhausbetreiber das Risiko eingehen wird, dann abschleppen zu lassen. Und sei es nur, weil er keine Kunden vergraulen will.

Marty
 
Naja, wenn man danach googelt, dann findet man reihenweise dieser Aussagen
Aber eben auch gegenteilige ;)

Aber das ein Hinweis "Hier gilt die StVo" bedeutet, dass diese tatsächlich gilt, ist doch unumstritten.
Jain ;) Der Witz ist, daß das Schild keinen Einfluss hat.

Entweder es handelt sich um öffentlichen Verkehrsraum und es gilt die StVO, egal ob Schild oder nicht, oder es ist ein Privatparkplatz und es gilt keine StVO, auch wenn da drei Schilder stehen.

Die Frage ist aber eher ob, wie von dir behauptet, das gelten der StVO etwaige Sonderregelungen oder gar das Hausrecht des Betreibers ausser Kraft setzt.

Das mir verkehrsrechtlich keiner was kann, wenn ich auf einem Frauenparkplatz stehe ist mir auch klar.
Mich würde aber interessieren wie das Zivilrexhtlich aussieht. Müsste ich im Zweifelsfall Abschleppkosten bezahlen oder könnte ich sogar meine Auslagen gegenüber dem Parkplatzbetreiber geltend machen?

Ich bin mir aber ziemlich sicher, das kaum ein Parkhausbetreiber das Risiko eingehen wird, dann abschleppen zu lassen. Und sei es nur, weil er keine Kunden vergraulen will.
Dann wünsche ich dir dabei weiter viel Glück ;)

Gruß Aru
 
Aber eben auch gegenteilige
Beispiel?

Jain ;) Der Witz ist, daß das Schild keinen Einfluss hat.

Entweder es handelt sich um öffentlichen Verkehrsraum und es gilt die StVO, egal ob Schild oder nicht, oder es ist ein Privatparkplatz und es gilt keine StVO, auch wenn da drei Schilder stehen.
Das ist die Meinung der Buchstabenreiter, gibt es dazu ein Urteil? Natürlich kann man die Gültigkeit der StVo vereinbaren, diejenigen, die gerne Korinthen kacken, meinen eben, es ginge nicht so einfach mit einem Schild mit diesem Text.

Die Frage ist aber eher ob, wie von dir behauptet, das gelten der StVO etwaige Sonderregelungen oder gar das Hausrecht des Betreibers ausser Kraft setzt.
Und das Hausrecht berechtigt einen Parkhausbetreiber, während meines Parkvorgangs zu entscheiden, dass er mich nun doch nicht möchte und mein Auto dann auf meine Kosten entfernen zu lassen? Das wage ich zu bezweifeln.

Mich würde aber interessieren wie das Zivilrexhtlich aussieht. Müsste ich im Zweifelsfall Abschleppkosten bezahlen oder könnte ich sogar meine Auslagen gegenüber dem Parkplatzbetreiber geltend machen?
Ich vermute, es wird kaum repräsentative Urteile geben, weil kein Parkhausbetreiber wirklich an einem solchen Rechtsstreit Interesse hat. Was sollte einen Parkhausbetreiber dazu veranlassen, einen PKW von einem Frauenparkplatz wirklich abschleppen zu lassen?

Dann wünsche ich dir dabei weiter viel Glück ;)
Ich stelle mich nicht auf Frauenparkplätze, ich nehme nur "Mutter + Kind"... und zwar solange, bis es auch "Väter + Kind" Plätze gibt.

Und ich wäre wirklich froh, wenn andere Parkhausbenutzer mal einen Blick in die Autos neben sich werfen, wenn sie parken. Ich finde das grandios, wenn ich extra in der hinterletzten Ecke parke, damit sich möglichst keiner neben mich stellt und meine Kinder vernünftig aus ihren Kindersitzen aussteigen können. Und dann komme ich zurück und finde einen Touareg neben mir, der mal gerade 30cm Platz gelassen hat. Dann kann ich meinen Junior in die Ecke stellen und erst mal ausparken.

Marty
 
Das ist die Meinung der Buchstabenreiter, gibt es dazu ein Urteil? Natürlich kann man die Gültigkeit der StVo vereinbaren, diejenigen, die gerne Korinthen kacken, meinen eben, es ginge nicht so einfach mit einem Schild mit diesem Text.
LoL?

Also hier findest du zumindest eine gute Aufstellung was öffentlicher Verkehrsraum ist und wo die StVO gilt, mit Urteilen.

Und das Hausrecht berechtigt einen Parkhausbetreiber, während meines Parkvorgangs zu entscheiden, dass er mich nun doch nicht möchte und mein Auto dann auf meine Kosten entfernen zu lassen? Das wage ich zu bezweifeln.
Das gleiche Hausrecht berechtigt zumindest Betreiber anderer Einrichtungen mich bei Verstößen gegen die Hausordnung sehr wohl entfernen zu lassen. Ich frage mich also, warum es eim Parkplatz/-haus anders sein soll...

Was sollte einen Parkhausbetreiber dazu veranlassen, einen PKW von einem Frauenparkplatz wirklich abschleppen zu lassen?
Sich auf sowas zu verlassen ist aber eher... hmmmmmm

Es können sich auch viele nicht vorstellen, daß das durchwühlen von Mülltonnen bei Lebensmitteldiscountern eine bis mehrere Straftaten darstellt und tatsächlich zur Anzeige gebracht wird... ;)

Gruß Aru
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
LoL?

Also hier findest du zumindest eine gute Aufstellung was öffentlicher Verkehrsraum ist und wo die StVO gilt, mit Urteilen.
Und was soll das bedeuten? Das man die Regeln der StVo nicht mit einem Parkenden trotzdem als verbindlich vereinbaren kann, obwohl laut Gesetz die StVo eigentlich nicht dort gilt? Ich verstehe nicht worauf Du hinaus willst?

Die StVo gilt normalerweise wohl nicht in Parkhäusern. Aber man kann die Gültigkeit vereinbaren. Und wenn man die Gültigkeit wirksam vereinbart, dann geht das halt nicht mehr mit den Frauenparkplätzen.

Es können sich auch viele nicht vorstellen, daß das durchwühlen von Mülltonnen bei Lebensmitteldiscountern eine bis mehrere Straftaten darstellt und tatsächlich zur Anzeige gebracht wird...
Eine Straftat ist dann wohl ein völlig anderes Thema.

Marty
 
Das man die Regeln der StVo nicht mit einem Parkenden trotzdem als verbindlich vereinbaren kann, obwohl laut Gesetz die StVo eigentlich nicht dort gilt? Ich verstehe nicht worauf Du hinaus willst?
Auf genau das Gegenteil... ;)

Die StVo gilt normalerweise wohl nicht in Parkhäusern. Aber man kann die Gültigkeit vereinbaren.
Genau das eben nicht... Steht doch im geposteten Link.
Parkhäuser
In privaten Parkhäusern (das können auch - auf Satzung beruhende - gemeindliche Einrichtungen sein) findet tatsächlich öffentlicher Verkehr statt, wenn sie der Allgemeinheit offen stehen (OLG Bremen, Urt. v. 01.02.1967 - VRS Bd. 33 S. 193; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.11.1969 - VRS Bd. 39 S. 204).

...


In einem Parkhaus, das der Allgemeinheit zur Benutzung offen steht, gelten die Bestimmungen der StVO unabhängig davon, ob das Parkhaus dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist.


...


Parkplätze

Ein Parkplatz, und zwar auch ein "Privatparkplatz" bzw. "Firmenparkplatz" ist regelmäßig dann als öffentlich anzusehen, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird. Auf die verwaltungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.05.1982 - VRS Bd. 63 S. 289).

Auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums gilt die StVO.
Auf den meisten Parkplätzen gilt also automatisch die StVO, dazu braucht es kein Schild und keine Entscheidung oder Vereinarung des Betreibers.

Und wenn man die Gültigkeit wirksam vereinbart, dann geht das halt nicht mehr mit den Frauenparkplätzen.
Und genau das ist die Aussage um die es geht und die ich erstmal in Frage stelle... auch wenn ich sie gut fände. ;)

Wenn ich auf meinem privaten Grund aber keine Frauenparkplätze reservieren bzw. die Einhaltung durchsetzen darf, dann gälte das analog auch für Angestellten-, Eltern-Kind- und sogar für Behindertenparkplätze, sofern die Reservierung und Kennzeichnung nicht durch das Straßenverkehrsamt erfolgt ist.

Ich befürchte daher, daß der Betreiber sein Hausrecht trotz gelten der StVO beibehält und auch zur Durchsetzung der zusätlich geltenden Hausordnung berechtigt ist, was auch das entfernen von Regelwidrig abgestellten Fahrzeugen beinhaltet.

Gruß Aru