Copy & Paste in den Impressumsthread?
Das würde doch der Diskussion die Grundlage berauben, da die Diskussion ja wie besagt Einzelfall bezogen ist.
Dann doch eher Löschen oder einen extra outgesourcten (sorry für dieses Wort) Thread erstellen
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Copy & Paste in den Impressumsthread?
Der Bilderhosting ist ein Teil vom Ganzen der Webseite was in diesem Fall als Baustelle noch zu sehen ist, da nicht alle Unterseiten derzeit aktiv sind bzw. voll funktionieren.Necro
Da diese Seite schon einen Teil der vorgegebenen Dienste / Dienstleistungen (hier zB den Bilderhoster) vorhällt, ist die Seite bereits zum Teil in Betrieb und unterliegt damit der Impressumspflicht.
Der Beklagte präsentierte nicht auf der Seite eigene Leistungen. Vielmehr weise er ausdrücklich darauf hin, dass der Inhalt sich in Überarbeitung befinde.
Ist der Bilderhosting eine eigenständige Seite mit einer eigenen URL oder eine UnterseiteAuf der Seite, um die es aber nun gerade hier geht, ist die Leistung des Bilderhostings schon online!
@witti
....
nur eben nebenbei
Ist der Bilderhosting eine eigenständige Seite mit einer eigenen URL oder eine Unterseite
Ich habe mir schon vorher die Webseite von Palm-Lose angeschaut, keine Bange ... siehe Beitrag 103Es ging um diese Baustelle hier:
https://www.palm-lose.de/
Ich habe mir schon vorher die Webseite von Palm-Lose angeschaut, keine Bange ... siehe Beitrag 103
@witti
https://wittis-web.de/impressum.html
Falsche verlinkung auf der startseite , impressum ist php
https://wittis-web.de/impressum.php
nur eben nebenbei
Ist der Bilderhosting eine eigenständige Seite mit einer eigenen URL oder eine Unterseite
Der Beklagte präsentierte nicht auf der Seite eigene Leistungen. Vielmehr weise er ausdrücklich darauf hin, dass der Inhalt sich in Überarbeitung befinde.
Auch bei diesem Fall geht es, wie auch schon im Beispiel oben, um eine reine Landing-Page.Hier auch mal ein jüngstes Urteil in Punkto Webseiten als Baustelle
Auch bei diesem Fall geht es, wie auch schon im Beispiel oben, um eine reine Landing-Page.
Diese, also z.B. Standard-Seiten der Hoster (Hier entsteht eine neue Internetpräsenz...), "Baustellen-Seiten" (Diese Seite wird überarbeitet...) oder Wartungsseiten, brauchen nicht zwangsläufig ein Impressum, weil in dem Moment keine Inhalte auf der Seite sind.
Sobald aber Inhalte vorhanden sind, ob vollständig oder nicht, gilt die Impressumspflicht.
Wie schon geschrieben, reicht ein einfacher Hinweis, daß die Seite noch erweitert wird nicht aus, das TMG ausser Kraft zu setzen.
Was ich mei bei diesen Diskussionen aber immer Frage... Was ist denn so schlimm an einem Impressum, daß man Gründe suchen muss, keins führen zu müssen?
Gruß Aru
In diesem Fall nicht... Richtig. Wahrscheinlich war es sogar ein Versehen.Die Diskussion wurde doch gar nicht geführt um kein Impressum führen zu müssen. Es ging hier um pauschale Einwände seitens Witti.
Der Seitenbetreiber hat doch mittlerweile sogar ein Impressum.
Ich wiederhole mich gerne... In den bisher genannten Fällen ging es um sogenannte Landing-Pages, also Seiten ohne eigentlichen Inhalt, die lediglich den Besucher informieren, daß das eigentliche Angebot im moment nicht zur Verfügung steht.Nachdem ich jetzt aber auch nochmal Zeit hatte in den einschlägigen Kommentaren zu blättern, scheint es wohl herrschende Auffassung zu sein, dass wenn man seine Seite zu Testzwecken ins Netz stellt um Funktionen auszuprobieren o.Ä., man kein Impressum benötigt
Eben nicht. Es geht genau darum...Außerdem spricht hier auch keiner von dem Fall, den du ständig erwähnst, nämlich, dass bei einer fertigen Seite nur ein Hinweis, dass diese noch erweitert wird, hinzugefügt wird.
So ein Fall lag hier gerade nicht vor.
Dein Einwand mag also inhaltlich korrekt sein, geht aber leider an der hier diskutierten Variante vorbei.