BGH: Grundlagen-Entscheidung zum Impressum auf Webseiten

beim forum hat noch die tabelle für die daten bank gefällt und habe vor die seite anfang nächster wochzu bewerben und hatte ja auch gesagt das ich es mit dem impressum mache .weil dies seite hat nämlich sponsorennetzwerke und slots drin also zielt sie zu gewinn erziehlung .
 
Necro

Da diese Seite schon einen Teil der vorgegebenen Dienste / Dienstleistungen (hier zB den Bilderhoster) vorhällt, ist die Seite bereits zum Teil in Betrieb und unterliegt damit der Impressumspflicht.
Der Bilderhosting ist ein Teil vom Ganzen der Webseite was in diesem Fall als Baustelle noch zu sehen ist, da nicht alle Unterseiten derzeit aktiv sind bzw. voll funktionieren.

Hier auch mal ein jüngstes Urteil in Punkto Webseiten als Baustelle

Für Baustellen-Websteiten keine Impressumspflicht (Kanzlei Dr. Bahr)
 
Ich denke mal nicht, dass das so gemeint ist.
Denn sonst müsste ich ja nur eine meiner Seiten nicht erreichbar machen und stelle das ganze als "Baustelle" ins Netz .. ich müsste demnach ja kein Impressum führen?!

Der Beklagte präsentierte nicht auf der Seite eigene Leistungen. Vielmehr weise er ausdrücklich darauf hin, dass der Inhalt sich in Überarbeitung befinde.

Auf der Seite, um die es aber nun gerade hier geht, ist die Leistung des Bilderhostings schon online!
 
@witti


https://wittis-web.de/impressum.html

Falsche verlinkung auf der startseite , impressum ist php

https://wittis-web.de/impressum.php


nur eben nebenbei

Kein Thema .. sind trotzdem alles in allem nur 2 Klicks, also im Bereich des durch den BGH abgesegneten Spielraum.

Ist der Bilderhosting eine eigenständige Seite mit einer eigenen URL oder eine Unterseite :?:

Der Beklagte präsentierte nicht auf der Seite eigene Leistungen. Vielmehr weise er ausdrücklich darauf hin, dass der Inhalt sich in Überarbeitung befinde.

In deinem Urteil wurde KEINE Leistung präsentiert, hier aber wird schon das Hosting präsentiert, eine eigenständig nutzbare Dienstleistung der Seite.
 
Hier auch mal ein jüngstes Urteil in Punkto Webseiten als Baustelle
Auch bei diesem Fall geht es, wie auch schon im Beispiel oben, um eine reine Landing-Page.
Diese, also z.B. Standard-Seiten der Hoster (Hier entsteht eine neue Internetpräsenz...), "Baustellen-Seiten" (Diese Seite wird überarbeitet...) oder Wartungsseiten, brauchen nicht zwangsläufig ein Impressum, weil in dem Moment keine Inhalte auf der Seite sind.

Sobald aber Inhalte vorhanden sind, ob vollständig oder nicht, gilt die Impressumspflicht.

Wie schon geschrieben, reicht ein einfacher Hinweis, daß die Seite noch erweitert wird nicht aus, das TMG ausser Kraft zu setzen.

Was ich mei bei diesen Diskussionen aber immer Frage... Was ist denn so schlimm an einem Impressum, daß man Gründe suchen muss, keins führen zu müssen?

Gruß Aru
 
Auch bei diesem Fall geht es, wie auch schon im Beispiel oben, um eine reine Landing-Page.
Diese, also z.B. Standard-Seiten der Hoster (Hier entsteht eine neue Internetpräsenz...), "Baustellen-Seiten" (Diese Seite wird überarbeitet...) oder Wartungsseiten, brauchen nicht zwangsläufig ein Impressum, weil in dem Moment keine Inhalte auf der Seite sind.

Sobald aber Inhalte vorhanden sind, ob vollständig oder nicht, gilt die Impressumspflicht.

Wie schon geschrieben, reicht ein einfacher Hinweis, daß die Seite noch erweitert wird nicht aus, das TMG ausser Kraft zu setzen.

Was ich mei bei diesen Diskussionen aber immer Frage... Was ist denn so schlimm an einem Impressum, daß man Gründe suchen muss, keins führen zu müssen?

Gruß Aru

Die Diskussion wurde doch gar nicht geführt um kein Impressum führen zu müssen. Es ging hier um pauschale Einwände seitens Witti.
Der Seitenbetreiber hat doch mittlerweile sogar ein Impressum.

Nachdem ich jetzt aber auch nochmal Zeit hatte in den einschlägigen Kommentaren zu blättern, scheint es wohl herrschende Auffassung zu sein, dass wenn man seine Seite zu Testzwecken ins Netz stellt um Funktionen auszuprobieren o.Ä., man kein Impressum benötigt, da es sich hierbei noch um keine geschäftsmäßige Seite handelt. Davon ist hier wie bereits gesagt aufgrund von nur einem angemeldeten User (vermutlich Testaccount), fehlerhaften Verlinkungen, etc. auszugehen.

Außerdem spricht hier auch keiner von dem Fall, den du ständig erwähnst, nämlich, dass bei einer fertigen Seite nur ein Hinweis, dass diese noch erweitert wird, hinzugefügt wird.
So ein Fall lag hier gerade nicht vor.
Dein Einwand mag also inhaltlich korrekt sein, geht aber leider an der hier diskutierten Variante vorbei.

Liebe Grüße
Steffen
 
Die Diskussion wurde doch gar nicht geführt um kein Impressum führen zu müssen. Es ging hier um pauschale Einwände seitens Witti.
Der Seitenbetreiber hat doch mittlerweile sogar ein Impressum.
In diesem Fall nicht... Richtig. Wahrscheinlich war es sogar ein Versehen.
Trotzdem kommen sofort Leute angerannt und behaupten, daß er gar keines bräuchte.

Der Einwand von Witti mag pauschal sein, aber ist zu 99% richtig, während alle gegenteiligen, pauschalen Aussagen nur in sehr wenigen Fällen zutreffen und nicht selten ein kostspieliges Gerichtsverfahren zur entgültigen Klärung benötigen.

Es gibt nach deutschem Recht wirklich nur sehr wenige Webseiten, die pauschal oder unter bestimmten Umständen kein Impressum benötigen. Von daher ist die sicherste Variante einfach eins zu haben. Ich sehe auch eigentlich keine Gründe, die gegen ein Impressum auf einer Seite sprechen.

Den Rat: "Dafür brauchst du kein Impressum" halte ich also immer für potenziell gefährlich.

Nachdem ich jetzt aber auch nochmal Zeit hatte in den einschlägigen Kommentaren zu blättern, scheint es wohl herrschende Auffassung zu sein, dass wenn man seine Seite zu Testzwecken ins Netz stellt um Funktionen auszuprobieren o.Ä., man kein Impressum benötigt
Ich wiederhole mich gerne... In den bisher genannten Fällen ging es um sogenannte Landing-Pages, also Seiten ohne eigentlichen Inhalt, die lediglich den Besucher informieren, daß das eigentliche Angebot im moment nicht zur Verfügung steht.

"Ins Netz stellen" heisst rechtlich veröffentlichen, da gibt es kein "testweise"... Ich kann auch nicht testweise eine Zeitung ohne Impressum rausbringen, weil ich nur mal sehen will, wie sie am Kiosk aussieht.

Sobald eine Seite öffentlich, also mit "mit handelsüblichen Verbraucherendgeräten", von einem öffentlichen Netzwerk aus und ohne Zugangsschutz, erreichbar ist, gilt das TMG.

Außerdem spricht hier auch keiner von dem Fall, den du ständig erwähnst, nämlich, dass bei einer fertigen Seite nur ein Hinweis, dass diese noch erweitert wird, hinzugefügt wird.
So ein Fall lag hier gerade nicht vor.
Dein Einwand mag also inhaltlich korrekt sein, geht aber leider an der hier diskutierten Variante vorbei.
Eben nicht. Es geht genau darum...

Die Seite war bereits öffentlich erreichbar und enthielt Inhalte. Das Teile des Angebots zu dem Zeitpunkt nicht funktionsfähig waren spielt keine Rolle, das kann auch im laufenden Betrieb passieren. Auch Hinweise auf zukünftige Inhalte, egal ob "Hey, hier muss nochwas hin!^^" oder "hier gibts bald viel zu entdecken :)"ändern daran nichts ;)

Gruß Aru