Bad/Dusche unbenutzbar

eistee

Gesperrt
20 Oktober 2010
20
3
Hallo

Ich wollte fragen ob sich jemand mit mietrecht auskennt da ich seit nunmehr 4 Wo. nicht Duschen kann da mein vermieter diese rausgerissen hat ,weil bei meinem nachbarn die deke runter gekommen ist es waren zwar schon etliche gutachter da aber es ist immer noch nichts passiert

Frage:
Kann ich die Miete kürzen und wenn ja um wie viel Prozent und was muss ich beachten

schonmal danke im voraus für eure Antworten
 
So lange die Sache nicht eindeutig geklärt ist, kannst Du die (volle!) Miete "unter Vorbehalt" zahlen. Dies natürlich schriftlich dem Vermieter mitteilen und auch in den Überweisungen den Vorbehalt deutlich machen!
 
Jede Mietminderung ist Ermessenssache, so sehen es auch die unterschiedlichen Gerichte. Mal bekommt man für die Dusche die nicht funktioniert 16- 17 %, aber du hast gar keine Dusche im Moment und auch noch eine Beeinträchtigung deiner Lebensqualität durch die extrem optische Beeinträchtigung in deinem Badezimmer, deshalb gilt:

Einzige Badewanne bzw. Dusche kann infolge Funktionsuntüchtigkeit überhaupt nicht benutzt werden, erlaubt eine Minderung bis 30 %. (AG Köln, aus: WM 1998, S. 690)

...........darauf kannst du dich berufen.

Eier nicht lange rum, schreib den Vermieter umgehend an, gib ihm eine 2 Wochen Frist, denn seit 4 Wochen steht die ganze Sache ja schon. Nach den 2 Wochen kürzt du die Gesamtmiete um 30 % und fertig ist die Laube.
Schick den ganzen Kram per Einschreiben mit Rückschein.
 
Ich würde es aber auch nicht auf eigene Faust machen, da gibt es einfach zu viel formelles, das auch beachtet werden muss.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, geh zum Anwalt. Ansonsten hilft der Mieterschutzbund da auch weiter.
 
Ich würde es aber auch nicht auf eigene Faust machen, da gibt es einfach zu viel formelles, das auch beachtet werden muss.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, geh zum Anwalt. Ansonsten hilft der Mieterschutzbund da auch weiter.

Im Grunde hast du Recht, aber auch der Mieterschutzbund kostet erst ein mal Geld, und ein Anwalt auch, selbst mit einer Rechtschutz ist es inzwischen häufig so, dass man eine Selbstbeteiligung von ca. 150 Euro pro Fall hat.

Aber davon mal abgesehen, wird eine Mietminderung dem Vermieter mitgeteilt und ist dieser damit nicht einverstanden, dann hat dieser das Recht dem schriftlich zu widersprechen, tut er dies nicht, so ist er mit der Höhe einverstanden. Der Widerspruch wird so formuliert sein, dass entweder eine, in seinen Augen angemessene, % und somit Summe fest steht oder dem ganz widersprechen, dann kann man immer noch einen Anwalt einschalten.
Man muß nicht für alles einen Anwalt einschalten, hin und wieder muß man einfach handeln um sein Recht zu wahren.
 
Also bei unserem Mieterschutzbund ist eine Beratung kostenlos, daher würde ich mich da trotzdem mal erkundigen


setto

Na die kostenlose Beratung habe ich gesehen :roll:
Ich war mit meiner Freundin da (Anfang des Jahres), die mußte für 10 Minuten 8 Euro berappen.
Da ist nix kostenlos, ein paar Infobroschüren, aber mehr nicht.
 
Es ging doch nur darum, dass es nicht kostenlos ist. :roll:

das meinte ich gar nicht :)

Ich meinte: Es ist gut, wenn es was kostet. Mieter haben in Deutschland schon genug Rechte und Vermieter genug Auflagen zu beachten. Klar ist es für den Mieter im Einzelfall "beschissen", wenn er an einen Vermieter gerät, der sich nicht an seine Auflagen hält.. aber ich denke, das das die Ausnahme ist *gg*.
Wenn hingegen die komplette Beratung immer für jeden Mieter kostenlos ist, dann wird auch wegen jeder Kleinigkeit noch dem Vermieter (der eig. eh schon meist bei Streitigkeiten mit Mietern der "ohne" Rechte ist) hinterhergetreten / das Leben zur Hölle (Okay, ist übertrieben) gemacht.

Das mit dem "Leistung muss sich lohnen" war eigentlich ironisch gemeint. Auch wenn man nix bezahlt, werden die Mitarbeiter des Mieterschutzbundes schon angemessen bezahlt werden. Ich weiß nicht, wie die Finanzierungsgrundlage da aussieht, aber es wird schon irgendwie auf +- 0 hinauslaufen :)
 
Hallo Eistee,

erst mal hoffe ich für Dich, dass dieser doofe Umstand mit der Dusche nicht mehr besteht. Sollte dieser allerdings immer noch bestehen, so würde ich an Deiner Stelle den Vermieter schriftlich (am besten via Einschreiben mit Rückschein) auffordern den Mangel in einer angemessenen Frist (i.d.R. 14 Tage) zu beheben, andernfalls die Miete zu mindern. Formulierungshilfen hierzu gibt es hier bereits im Forum: https://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=343217 oder in diesem kleinen praktischen Dokument der deutschen Post mit weiteren rechtlichen Hinweisen auf Seite 40 und 41 https://www.deutschepost.de/images/...istent/pdfdl/Erfolgreich_Briefe_schreiben.pdf

Alles weitere wie hier mit Anwalt oder Mieterbund beschrieben ist würde ich erst angehen, wenn die Frist überschritten ist und sich beim Vermieter definitiv nix tut. Es ist häufig leider so, dass (gerade bei Wohnungsgesellschaften) die Sachbearbeiter nicht wissen wie es wirklich draußen in den Wohnungen aussieht oder der Vermieter bei der Vielzahl an Wohnung gerade einfach andere Baustellen hat. Wenn es an das Geld geht, dann sind die meisten schnell hellwach ;)

Ein guter Rat so noch: Die Sache nicht vor sich her schieben. Gleich an die Sache ran gehen schafft die Sache auch schnell wieder aus der Welt und Du erhälst eine tolle neue Dusche :D Dir viel Erfolg!

Beste Grüße