Autokauf mit Firmenrabatt - "zweidrittel" Bescheinigung ???

komerzhasi

Krieg & Krawall
ID: 23775
L
24 April 2006
3.400
221
Servus Gemeinde,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Ich will mir ein neues Auto (Nissan Qashqai) kaufen.

Da ich in einem ziemlich grossen Unternehmen arbeite gibt es die Möglichkeit, über eine Agentur bei einem Nissan-Händler in München 15% Firmenrabatt (pauschal) zu bekommen.

Da ich mein derzeitiges Gefährt (Nissan Almera) aber gern bei meinem Händler in Thüringen zurückgeben (ohne Verlust) und dort auch das neue Auto kaufen will, hab ich ihm die Sache mit dem Firmenrabatt erzählt.

Er meinte dann, dass ich diesen Rabatt bei ihm auch bekäme.

Er benötige aber dazu eine "zweidrittel"-Bescheinigung aus der hervorgeht, dass das Auto zu einem Drittel auch dienstlich genutzt wird.

Nun meine Frage ... was hat es mit dieser Bescheinigung auf sich und wozu wird die gebraucht ?

Da das Auto ein reiner Privatwagen und die dienstliche Nutzung definitiv schwierig zu bekommen sein wird (mit ganz viel Glück kann ich mit den Kollegen von HR etwas tricksen) will ich aber auch nix riskieren.

Hat diese Bescheinigung irgendwas steuerrechtliches zur Folge (in Bezug auf die Firma bzw. mich) ?

Vielen Dank schon mal fürs lesen ... vielleicht gibt es ja jemanden der davon Ahnung hat.

@mods Auch wenn es ein Auto-Thema ist ... vielleicht kann man es trotzdem in einem nicht so "speziellen" Unterforum stehen lassen.

Danke.
 
Mit Steuern hat das jedenfalls nichts zu tun.

Wird das Auto dann von deinem Arbeitgeber gekauft und dir als Dienstwagen zur Verfügung gestellt, wäre es eine 100%ig betriebliche Nutzung. (=> 1% + 0,03% Regel)

Würdest du das Auto als Unternehmer kaufen, gäbe es die Grenzen 10% und 50% zu beachten. (=> unterschiedlich)

Da du das Auto aber wohl dann privat kaufst, gibt es steuerlich keine Besonderheiten, außer natürlich den Werbungskosten die du haben willst, aber die sind bei allen Varianten gleich.

Ich schätze also, dass das einfach nur eine Vorgabe des Autohändlers ist, dass Autos, die mit Firmenrabatt verkauft werden sollen, auch zu einem gewissen Teil geschäftlich genutzt werden sollen.

Mit geschicktem Handeln kömmst du in der heutigen Zeit aber sicher auch noch auf einen zweistelligen Rabatt, da dürfte es keinen so großen Unterschied machen, wenn du den Firmenrabatt mangels geschäftlicher Nutzung nicht bekommst.
 
Ich hab mich mittlerweile auch mal noch durch die Weiten der Google-Links gelesen ...

Diese 2/3-Bescheinigung bekomme ich nur wenn das Auto zu 2/3 dienstlich genutzt wird ... und das ist nicht der Fall.

Es gibt aber noch so etwas wie einen "Abrufschein" den mir angeblich mein Unternehmen ausstellen kann wenn ein Rahmenvertrag mit dem Autohersteller existiert und man somit in den Genuss der Prozente kommt.

Leider konnte mir bisher noch niemand sagen was dieser "Abrufschein" eigentlich ist und woher genau man ihn bekommt.
 
Mir fällt da gerade noch etwas ein. Wenn du aufgrund deines Dienstverhältnisses bei der Firma A einen Rabatt bei der Firma B bekommst, den Dritte bei Firma B nicht bekommen, dann ist das ein lohnsteuer- und SV-pflichtiger Vorgang.

Ein persönlich ausgehandelter Rabatt sollte, auch wenn er nur 12% beträgt, letztendlich deutlich besser abschneiden.
 
Nicht zwangsläufig ...

Ich bekomme den Rabatt bei einem Händler über eine Agentur, die Mitarbeiter von Großkunden "vermittelt".
Und da gibt es keine steuerlichen Reglementarien, da der Rabatt als "selbstausgehandelt" gilt.
 
Abgesehen von allem ... was spricht gegen einen Kauf und die Rückgabe bei dem Händler der Firma? Die ganzen Serviceleistungen bekommste ja auch bei deinem Händler wens ein offizieller Vertreter ist :think:
Oder ist des in Germany anders?
 
Das ist ja genau der Knackpunkt ...

Ich meine aktuelles Auto bei dem Händler in Thüringen gekauft und könnte ihn dort bei Kauf eines Neuwagens zu den Konditionen zurückgeben um die restliche Finanzierung komplett auszulösen (kein Verlust) und würde zusätzlich noch die 15% Rabatt bekommen, wenn ich denn diesen verf**** Abrufschein irgendwoher bekomme.

Bei dem Händler in München (bei dem ich pauschal 15% bekomme) gibts leider 800 Euro "Verlust" ...

Ich weiss ... es läuft mittlerweile eher auf ein Rechenspielchen hinaus.
 
Ich wäre mir da nicht so sicher, ob das wirklich keine steuerliche Relevanz haben soll. Ich weiß zwar nicht auswendig wo es steht, aber irgendwo ist geregelt, dass auch das zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehört, das zwar von einem Dritten gewährt wird (was auch ein Rabatt sein kann), aber das man ohne im entsprechenden Dienstverhältnis zu stehen nicht bekommen hätte.
 
Kleines abstraktes Beispiel ...

Die "Agentur" ist mit dem Autohändler "befreundet"
und empfiehlt mir als Mitarbeiter eines grossen Unternehmens, mein Auto dort zu vergünstigten Konditionen zu kaufen.

Ich muss nur sagen, dass ich von dieser "Agentur" empfohlen wurde (sozusagen ein Referal bin).

Dabei hat es nix damit zu tun ob ich für ein bestimmtes Unternehmen arbeite sondern da ich die Prozente nur bekomme weil ich über die Agentur vermittelt wurde.