Artikel bei Ebay kaufen und weiterverkaufen, wann gewerblich?

noone

Well-known member
ID: 82413
L
14 Mai 2006
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Hallo,
ich habe mir überlegt, ob ich bei Ebay einfach mal ein paar Restposten oder anderen günstigen Krams kaufe und mich dann auf einem größeren Flohmarkt hinstelle und die Sachen ein bisschen teurer weiterverkaufe. Standgebühren sind oft ja nicht höher als 15 Euro.

Jetzt stellt sich mir aber die Frage, ab wann das Ganze dann gewerblich wird. Steht die Gewinnabsicht im Vordergrund, der Umsatz, der Gewinn oder die Stückzahl der verkauften Artikel?

Vielen Dank schonmal!

edit:
Ok, es steht wohl die Gewinnabsicht im Vordergrund, aber Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe) meint
Nachhaltigkeit: die Tätigkeit wird nicht nur gelegentlich ausgeübt; [...]Leistungen werden nicht nur zwischen Privatleuten ausgetauscht
Was heißt "gelegentlich"? Und auf einem Flohmarkt ist in der Regel doch jeder privat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Gewerblich handelst du dann, wenn du mit der Absicht verkaufst einen Gewinn zu erzielen. Es spielt dann keine Rolle, wieviel du verkaufst oder wie hoch dein Umsatz ist. In deinem falle wäre es also gewerblich.

lg Udo

Edit:
Und auf einem Flohmarkt ist in der Regel doch jeder privat?
ich denke mal, da liegen die meisten ganz einfach falsch. Denn sie kaufen ja die Dinge irgendwo ein oder lassen sie sich schenken, um sie dann wieder GEWINNBRINGEND zu veräussern.
Aber die meisten werden wohl dennoch keinen Gewerbeschein haben. Das ist eben der Akt auf dem Drahtseil.
 
Danke, deine Antwort war sehr hilfreich, jetzt ist noch der Punkt "nicht nur gelegentlich" offen. Laut Wikipedia muss dieser erfüllt sein, um gewerblichen Handen zu treiben..

Hat damit schon jemand Erfahrung und kann mir definitiv sagen, ob ich einen Schein brauche oder nicht, wenn ich da beispielsweise einmal 15 Baseballmützen, die ja in der Regel niemand einfach so privat verkauft, oder so anbiete?
 
Du bist 18 und Schüler. Willst wohl eh nur dein Taschengeld aufbessern. Mal so unter uns. Wenn dann machst du wohl minimalgewinn, der wohl auch nicht groß auf einer Bank angelegt wird. Ich denke nicht, dass irgendein Finanzamt sich darum bemüht. Dann ist bei "Steuerhinterziehung" aus "unwissenheit" bei minimalbeträgen sicher nicht mit einem Strafverfahren zu rechnen. Wenn du einen Anwalt unter deinen Bekannten hast kannst ja mal Fragen, aber denke das bei solchen dingen eine Nachzahlung kommt und sonst nichts.

Aber ich kann mir nicht Vorstellen, dass die deutsche Justiz diese Gesetze für Schüler gemacht hat, auch wenn sie da zutreffen.

@blubarju

Du definierst Gewinnabsicht komisch. Ich mein hier herrscht die sicherlich vor, aber wenn mir jemand Sachen schenkt, oder ich sie irgendwann mal gekauft habe, dann sie weiter verkaufe, ist sicherlich nicht eine Gewinnabsicht im gewerblichen Sinne gegeben. Wenn ich etwas für 100 € gekauft habe (DvD-Player) den 1 Jahr später für 20 verkaufe, hatte ich keine Gewinnabsicht in dem Sinne. Sonst wäre jeder Verkauf Gewerblich, dann gebe es keine privaten Verkäufe, denn alles wirft ja Geld ab.
 
Danke, genau das wollte ich hören :biggrin:!

Habe halt auf keinen Fall Lust, dass da dann das Ordnungsamt kommt und ich horrende Strafen zahlen muss oder sowas. Das Finanzamt macht mir da wengier Sorgen, ich möchte ja nicht die ganze Stadt mit Restposten versorgen..
 
"nicht nur gelegentlich" soll wohl heissen, dass du bspw. die Baseballmützen regelmässig verkaufst. Also nicht nur einmal und dann Schluss, sondern in regelmässigen Abständen wieder. Aber ab wann es "regelmässig" ist, soll heissen in welchen Abständen (mehrmals im Monat? mehrmals im Jahr?), weiss ich leider auch nicht. :-?
 
Danke, genau das wollte ich hören :biggrin:!

Habe halt auf keinen Fall Lust, dass da dann das Ordnungsamt kommt und ich horrende Strafen zahlen muss oder sowas. Das Finanzamt macht mir da wengier Sorgen, ich möchte ja nicht die ganze Stadt mit Restposten versorgen..

Also wenn ich mich nicht Irre, dann hat das Ordnungsamt damit mal so garnichts zu tun. Vielleicht wenn du da sitzt ohne Standgebühren gezahlt zu haben aber ansonsten wird es wohl Sache des Finanzamtes sein.
 
Du definierst Gewinnabsicht komisch. Ich mein hier herrscht die sicherlich vor, aber wenn mir jemand Sachen schenkt, oder ich sie irgendwann mal gekauft habe, dann sie weiter verkaufe, ist sicherlich nicht eine Gewinnabsicht im gewerblichen Sinne gegeben. Wenn ich etwas für 100 € gekauft habe (DvD-Player) den 1 Jahr später für 20 verkaufe, hatte ich keine Gewinnabsicht in dem Sinne. Sonst wäre jeder Verkauf Gewerblich, dann gebe es keine privaten Verkäufe, denn alles wirft ja Geld ab.

Habe ja nie behauptet, dass ein Verkauf generell mit Gewinnabsicht verbunden ist. Wenn du bspw. deinen eigenen DVD-Player für weniger verkaufst, als du selber dafür bezahlt hast, dann liegt natürlich auch keine Gewinnabsicht vor (rein privater Verkauf). Hast du den Player aber jmd für 15 € abgekauft und verscherbelst ihn gleich für 20 € weiter, dann haben wir eine Absicht Gewinn zu erzielen.
 
sorryy hab dich dann wohl falsch verstanden. Ich bezog mich auf die Annahme von noone, dass Flohmärkte immer Privat seien und deiner Antwort dazu.

Kenne FLohmärkte nur aus dem Fernsehen und da wird ja echt nur geremepl verkauft was viele auf dem Dachboden vergammeln lassen und daher dachte ich halt auch, dass da viele Private rum sitzen. Wobei da sicherlich auch genügend sind die das regelmäßig machen und ein und verkaufen
 
Also auf Flohmärkten findest du auch genügend Gewerbliche (egal, ob sie es nun angemeldet haben oder nicht). Die Zahl der Stände, wo du Neuware kaufen kannst (DVDs, MCDs, Handys + Zubehör, Textilien) steigt kontinuierlich. Manchmal hat man das Gefühl auf einen Wochenmarkt zu sein, statt auf einen Trödelmarkt. :roll:

lg Udo