Anzeige wegen Sachbeschädigung ?

Silvi

Member
26 Januar 2010
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Meine Tochter und ihre Freundin sind zu einem 'verhassten' Mädchen nach Hause gegangen und habe Ihre Fenster mit Creme vollgeschmiert und auch Creme in den Briefkasten von Ihr gemacht.

Nun droht das Mädchen mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung.

Ist das denn überhaupt Sachbeschädigung ? Ist ja nichts kaputt gegangen und sie kann auch nicht nachweisen dass es die beiden waren. Also eigentlich wäre ja die Anzeige hinfällig oder ? :-?

Lg
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Zuletzt bearbeitet:
ja ist wohl Sachbeschädigung
https://dejure.org/gesetze/StGB/303.html

wenn Du unten weiter liest ""Substanzverletzung nicht erforderlich, Beeinträchtigung der "bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit" erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung""


Und für ne Anzeige muss sie nix beweisen, nen begründeter Verdacht reicht völlig
 
Wie alt ist denn Deine Tochter? Unter 14 hätte sich das ohnehin mangels Strafmündigkeit erledigt.
 
Die beiden sind 17, ich stehe nicht dahinter aber will den beiden natürlich helfen. Aber ohne beweiße kommt doch bei der Anzeige nichts beirum oder ??
 
Die beiden sind 17, ich stehe nicht dahinter aber will den beiden natürlich helfen. Aber ohne beweiße kommt doch bei der Anzeige nichts beirum oder ??
Und du meinst du hilfst ihnen indem du einen Weg suchst, wie sie an ihrer verdienten Strafe vorbeikommen?

Ich mein, es ist ja wohl erstmal unbestritten, daß sie es getan haben.
Wenn Anzeige erstattet wird werden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aufgenommen und im Zweifel wird das ein Richter entscheiden müssen.

Gruß Aru
 
Man könnte auch mit den Eltern des Opfers sprechen und so vielleicht eine Anzeige wegen eines solchen Blödsinns vermeiden.
 
Sie haben schon genug Theater bekommen, mit allem drum und dran. Und ihre Strafe bekommen. Aber eine Anzeige , dabei ist mir nicht sehr wohl und das will ich vermeiden !!

In dem Sinne kann ich ja gegen jeden den ich nicht mag eine Anzeige machen, man muss ja so wie es aussieht keine Beweise vorlegen.
 
Leider wird nix bei rumkommen
Naja, ein paar Arbeitsstunden könnten locker drin sein... ;)

Edit:
In dem Sinne kann ich ja gegen jeden den ich nicht mag eine Anzeige machen, man muss ja so wie es aussieht keine Beweise vorlegen.
Kommt ganz drauf an... Es muss nicht zwingend ein eindeutiger Beweis vorliegen. Es reicht z.B. wenn es jemand gesehen hat.
Aber wie gesagt... Das entscheidet im Zweifel ein Richter

Gruß Aru
 
Am "einfachsten" kommt deine Tocher um die Anzeige herum, wenn sie einsieht das sie Mist gebaut hat.
Ab zur Mitschülerin und deren Eltern, entschuldigen und anbieten für den Mist gerade zu stehen - so hat man das in meiner Jugend gemacht.

Jeder baut mal Mist, dazu muss mal halt stehen. Wenn man aber ehrlich einsieht, dass es Mist war und sich entschuldigt und den Schaden behebt, werden die wenigsten die Anzeige wirklich wahrmachen.
 
Arbeitsstunden ohne Beweiße ? Das verstehe ich nicht, da kann ich ja jeden beschuldigen !!

Die Creme ist nicht mehr an der Fensterscheibe vorhanden. Also können sie auch nichts mehr wegmachen, sie haben eingesehen, dass es misst war.

@ Arusiek

Die haben das Nachts gemacht und gesehen wurden sie von niemandem. Man könnte da ja keine Beweise vorhanden sind und man nie genau wissen kann wer es weiß, eine gegen Anzeige machen wegen falschen Äußerungen, oder wie das genau heißt ?!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nur weil jemand ohne Beweise Anzeige erstatten kann, heißt das noch lange nicht, dass es auch eine Verurteilung gibt.

Hier sieht es bei einem Geständnis, tatsächlicher Reue und einer Entschuldigung wohl sehr viel eher nach einer gerichtlichen Verwarnung aus, wenn es denn überhaupt bis zur Anklage kommt.
 
Arbeitsstunden ohne Beweiße ? Das verstehe ich nicht, da kann ich ja jeden beschuldigen !!
Also erstmal eins vorweg... Ich glaube ehrlich gesagt nicht, daß es hier um deine Tochter geht ;) Mit über 30 Jahren sollte man genug Lebenserfahrung haben um zu wissen wie unser Rechtssystem in etwa funktioniert...

Eine Anzeige kann grundsätzlich jeder gegen jeden erstatten. Darauf folgen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft und bei ausreichend Verdacht ein Gerichtsverfahren.
Ein Richter kann auch aufgrund von Indizien entscheiden.

Wenn "deine Tochter" es war sollte sie auch den Schneid haben es zuzugeben... Das kann die ganze Sache erheblich vereinfachen, die möglichen Kosten niedrig halten und zeugt wenigstens noch von Rückrat ;)

Ansonsten wird hier keiner der Entscheidung der Polizei oder Staatsanwaltschaft vorgreifen können.

Gruß Aru
 
Was heißt hier wenn die Tochter nach der Mutter kommt. Wie gesagt meine Tochter wurde zugenüge bestraft und ist noch lange genug damit beschäftigt :D Sie ist meine Tochter und ich unterstütze sie auch in schlechten Zeiten, jeder baut mal misst, und es war nun wirklich nichts bösartiges oder wo etwas kaputt gegangen ist, eher ein dummer Mädchenstreich mehr auch nicht.

Also kann ich das jetzt so auffassen, dass die Anzeige fallen gelassen wird?
Und wie läuft das denn ab, kommt zu Polizei zu uns nach Hause, rufen die an oder bekomme die beiden einfach nur Post wegen der Anzeige
 
Meine Tochter weiß ich nichts davon, dass ich mich hier schlau mache. Die ist in ihrem Zimmer und hat Angst wegen der Anzeige, was ja auch richtig so ist.
Ich will nur wissen was nun auf sie zu kommt und sie dabei unterstützen.
 
Also kann ich das jetzt so auffassen, dass die Anzeige fallen gelassen wird? Und wie läuft das denn ab, kommt zu Polizei zu uns nach Hause, rufen die an oder bekomme die beiden einfach nur Post wegen der Anzeige

Alle vier Fälle sind theoretisch denkbar. Ich würde an Deiner Stelle jedenfalls gelassen abwarten.

Es wird niemand Deiner Tochter den Kopf abreißen.