AGB einer Loseseite ... darf das?

Du hast oder willst es nicht verstehen.

E-Bay oder Amazon oder wie die Versandhäuse noch alle heißen haben AGB's die ich mit Anmeldung akzeptiere.In denen ist dann das Vertragliche bzw der Ablauf von Verkäufen untereinander geregelt.(vorgefertigter Vertrag )
Aber auch alle überprüfen vorher in irgendeiner Form die Indentität einer Person schriftlich oder auch mündlich.

Und nochmal für Dich
Ich brauche zum kaufen im Supermarkt oder Kneipe keinen Vertrag.
Wie sowas dann genau Abläuft und welche Gesetze und Regelungen dabei gelten kannst Du auch im Handelsrecht nachlesen ;)
Es würde hier den Rahmen sprengen Dir das erklären zu wollen.
 
Du hast oder willst es nicht verstehen.
Den Ball spiele ich zurück.

Aber auch alle überprüfen vorher in irgendeiner Form die Indentität einer Person schriftlich oder auch mündlich.
Wie überprüft ein Online-Shop meine Identität, wenn ich da was bestelle?

Und nochmal für Dich
Ich brauche zum kaufen im Supermarkt oder Kneipe keinen Vertrag.
Du schliesst aber bei jeder Bestellung eines Bieres einen Vertrag und Du schliesst bei jedem Einkauf im Supermarkt einen Vertrag, ob es die passt oder nicht.
Wie sowas dann genau Abläuft und welche Gesetze und Regelungen dabei gelten kannst Du auch im Handelsrecht nachlesen ;)
Dann schick mir mal einen Link zu diesem "Handelsrecht".
Es würde hier den Rahmen sprengen Dir das erklären zu wollen.
Weil ich mich nicht von Nonsens überzeugen lassen will.

Könnte vielleicht irgendwer der hier Mitlesenden mit Ahnung Bojaen erklären, was ein Vertrag ist?

Zustande kommt ein Vertrag im Einzelnen durch zwei mit Bezug aufeinander abgegebene, inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen', wobei die zeitlich Erstere in der Regel als Antrag oder Angebot und die darauf folgende als Annahme bezeichnet wird. Das Angebot muss so detailliert bzw. mit Hilfe ergänzender gesetzlicher Bestimmungen auslegbar sein, dass zur Annahme ein einfaches "Ja" genügt. Sowohl Angebot als auch Annahme sind grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärungen, müssen also dem jeweils anderen Teil zugehen, um wirksam zu werden.

In der Kneipe sagst Du "Ich möchte zwei Bier", der Wirt stellt sie hin und Du zahlst. Patsch: einen Vertrag geschlossen. Völlig ohne Handelsrecht, dazu reicht das BGB.
 
Geh weiter in die Kneipe und schließe da Verträge für Dein Bier ab.


Falls etwas zum lesen brauchst ließt Du hier oder hier

Falls Dir dann immer noch langweilig ist kannst da auch noch lesen
Wenn damit fertig bist und es verstanden hast können wir evtl weiter reden.
 
Ich lasse das mal so stehen, vielleicht findet sich noch jemand, der Dir erklärt, was ein Vertrag ist.

Marty
 
Aber wenn es die Seite ist, die Mone vermutet finde ich das hier viel Spannender :)

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