Absetzung bei Selbstständigkeit: Frage

Apocalyptica

ò_Ó
ID: 500290
L
4 Mai 2006
268
9
also eine freundin von mir wird sich in ein paar wochen (ca mitte august) mit einer kleinen firma selbstständig machen. für diese arbeit ist ein notebook notwendig da sie viel unterwegs sein wir.

frage:
wenn sie das notebook im juli kauft, kann sie es dann trotzdem noch von der steuer absetzten oder muss es gekauft werden wenn man schon selbstständig ist.

sie hat noch keinen steuerberater, deswegen soll ich mal hier fragen. ;)
 
Soweit ich weiß kann sie am ende des jahres von der Steuer absetzen.Bin mir aber leider ned ganz sicher.

mfg

n3ox
 
google mal nach vorweggenommene Betriebsausgaben, hab leider grade keine zeit, sonst würde ich dir was raussuchen ;)
 
6 monate wenns mich nicht täuscht

bei weiteren frage kann ich traumprojekt.com empfehlen da wird immer geholfen, bin da selber angemeldet und kanns bestätigen :)
 
Hallo, es sind sogar Anschaffungen, die 3 Jahre vor Beginn der Selbständigkeit getätigt wurden, abzugsfähig. Selbst dann, wenn man sich am Ende doch nicht selbständig macht.

Siehe: hier oder hier

Gruß, Jacky
 
@Loshai,
ja, du mußt es natürlich dem Finanzamt "glaubhaft" machen.
Das Finanzamt wird dann von dir wissen wollen, was genau du geplant hattes und warum du es dann doch nicht gemacht hast. Wenn jemand ernsthaft seine Selbständigkeit geplant hatte, dann ist das auch nicht schwierig das dem Finanzamt nachzuweisen. Ach ja, und es wird dir sicher auch nicht geglaubt, wenn du das jedes Jahr auf neue behauptest. ;)

Gruß, Jacky
 
hatte es ja auch nicht vor, war nur Interesse halber :)... blödes Finanzamt läßt auch überall Schlupflöcher offen
 
@Loshai
Das Finanzamt ist nicht blöd. Wäre es dir lieber, wenn jede Ausgabe, die du machst, erstmal angezweifelt wird.
Außerdem ist es ja nicht so, das du den gesamten Kaufpreis des Computers von der Steuer sofort absetzten kannst. Bei einem Computer z. B. geht das Finanzamt von einer mindestens 3 jährigen Nutzungsdauer aus. Somit mußt du den Kaufpreis auf 3 Jahre verteilen, sogenannte AfA (Abschreibung für Abnutzung). Da du dich dann garnicht selbständig gemacht hast, wurde der Computer, den du anfangs dem Betriebsvermögen zugerechnet hast, wieder aus diesem entnommen. Durch die Entnahme wird der Computer mit dem verbleibenden Zeitwert wieder als Betriebseinnahme angesetzt. Deine Abschreibung ist also ziemlich gering. Abhängig von deinem Einkommen, sind das dann vielleicht so 20 Euro Steuerersparnis. Und das Einmalig!

Gruß, Jacky
 
@Loshai
Das Finanzamt ist nicht blöd. Wäre es dir lieber, wenn jede Ausgabe, die du machst, erstmal angezweifelt wird.

ne mir wäre es lieber wenn es diese ganzen dämlichen Ausnahmen für jeden Quatsch nicht geben würde, sondern es ein einfaches Steuersystem geben würde...im Grunde würde es doch reichen Einkommen und Konsum zu besteuern und absetzen muss man eigentlich nix können dafür könnten ja die Ursprünglichen Steuersätze entsprechend absinken

Außerdem ist es ja nicht so, das du den gesamten Kaufpreis des Computers von der Steuer sofort absetzten kannst. Bei einem Computer z. B. geht das Finanzamt von einer mindestens 3 jährigen Nutzungsdauer aus. Somit mußt du den Kaufpreis auf 3 Jahre verteilen, sogenannte AfA (Abschreibung für Abnutzung). Da du dich dann garnicht selbständig gemacht hast, wurde der Computer, den du anfangs dem Betriebsvermögen zugerechnet hast, wieder aus diesem entnommen. Durch die Entnahme wird der Computer mit dem verbleibenden Zeitwert wieder als Betriebseinnahme angesetzt. Deine Abschreibung ist also ziemlich gering. Abhängin von deinem Einkommen, sind das dann vielleicht so 20 Euro Steuerersparnis. Und das Einmalig!

Gruß, Jacky

ja hast recht in diesem Fall wäre es nur ein kleiner Unsinn, aber den kann man ja viel größer aufziehen und wenn nicht mit diesem Schlupfloch dann mit nem anderen
 
ne mir wäre es lieber wenn es diese ganzen dämlichen Ausnahmen für jeden Quatsch nicht geben würde, sondern es ein einfaches Steuersystem geben würde...im Grunde würde es doch reichen Einkommen und Konsum zu besteuern und absetzen muss man eigentlich nix können dafür könnten ja die Ursprünglichen Steuersätze entsprechend absinken

Da stimme ich dir 100%ig zu.

ja hast recht in diesem Fall wäre es nur ein kleiner Unsinn, aber den kann man ja viel größer aufziehen und wenn nicht mit diesem Schlupfloch dann mit nem anderen

Und das wird auch fleißig gemacht.

Gruß, Jacky
 
Nur mal noch so nebenbei: Auch für Privatpersonen die einer Erwerbstätigkeit nachgehen werden i.d.R. 50% der Anschaffungskosten für einen Computer als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit anerkannt - bringt aber natürlich nur was, wenn man über dem Arbeitnehmerpauschbetrag liegt, durch solche oder andere Werbungskosten also 920€ im Jahr zusammen bekommt.

In beiden Fällen gibt es ab dem Beginn des Kaufmonats 1/36 für 36 Monate, im obigen Fall 50% davon.