Hallo
Mir ist folgendes passiert: Ich mache zur Zeit Abitur in NRW an einer Berufsbildenden Schule (daher kein Zentralabi).
Letzten Freitag hatte ich meine 2. LK Klausur (BWL). In dieser Klausur war eine der vier Aufgaben eine Aufgabe, die in BWL nie besprochen wurde sondern lediglich in VWL behandelt wurde (was komplett verschiedener Unterricht mit anderen Lehrern ist). Dass das Abitur fächerübergreifend sein darf, wurde uns vorher bei keiner Veranstaltung mitgeteilt.
Als ich einen der Lehrer nach der Klausur nochmal darauf ansprach, meinte er es wäre selbstverständlich zu wissen, dass im Abitur Aufgaben aus jedem Fach dran kommen dürfen.
Daraufhin habe ich einen Beschwerdebrief an die Schulleitung geschrieben in dem ich meine Position nochmal dargstellt habe.
Nun habe ich nächste Woche einen Gesprächstermin mit meinem BWL-Lehrer und dem zuständigen Bildungsgangleiter. Da ich nicht ganz unvorbereitet in das Gespräch gehen möchte, wollte ich fragen, ob jemand von euch weiß wo ich die entsprechenden Regelungen finde, in denen solche Dinge festgelegt sind bzw. wie das in NRW überhaupt geregelt ist.
EDIT:
Habe beim Ministerium das hier und das gefunden (beides PDF Dateien!)
Aber daraus ist für mich nicht ersichtlich ob Fächerübergreifende Aufgaben generell genehmigt sind.
MfG
doped04
Mir ist folgendes passiert: Ich mache zur Zeit Abitur in NRW an einer Berufsbildenden Schule (daher kein Zentralabi).
Letzten Freitag hatte ich meine 2. LK Klausur (BWL). In dieser Klausur war eine der vier Aufgaben eine Aufgabe, die in BWL nie besprochen wurde sondern lediglich in VWL behandelt wurde (was komplett verschiedener Unterricht mit anderen Lehrern ist). Dass das Abitur fächerübergreifend sein darf, wurde uns vorher bei keiner Veranstaltung mitgeteilt.
Als ich einen der Lehrer nach der Klausur nochmal darauf ansprach, meinte er es wäre selbstverständlich zu wissen, dass im Abitur Aufgaben aus jedem Fach dran kommen dürfen.
Daraufhin habe ich einen Beschwerdebrief an die Schulleitung geschrieben in dem ich meine Position nochmal dargstellt habe.
Nun habe ich nächste Woche einen Gesprächstermin mit meinem BWL-Lehrer und dem zuständigen Bildungsgangleiter. Da ich nicht ganz unvorbereitet in das Gespräch gehen möchte, wollte ich fragen, ob jemand von euch weiß wo ich die entsprechenden Regelungen finde, in denen solche Dinge festgelegt sind bzw. wie das in NRW überhaupt geregelt ist.
EDIT:
Habe beim Ministerium das hier und das gefunden (beides PDF Dateien!)
Aber daraus ist für mich nicht ersichtlich ob Fächerübergreifende Aufgaben generell genehmigt sind.
MfG
doped04
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