Abitur - Rechtliche Probleme

doped

abgemeldet
5 Mai 2006
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Hallo
Mir ist folgendes passiert: Ich mache zur Zeit Abitur in NRW an einer Berufsbildenden Schule (daher kein Zentralabi).
Letzten Freitag hatte ich meine 2. LK Klausur (BWL). In dieser Klausur war eine der vier Aufgaben eine Aufgabe, die in BWL nie besprochen wurde sondern lediglich in VWL behandelt wurde (was komplett verschiedener Unterricht mit anderen Lehrern ist). Dass das Abitur fächerübergreifend sein darf, wurde uns vorher bei keiner Veranstaltung mitgeteilt.
Als ich einen der Lehrer nach der Klausur nochmal darauf ansprach, meinte er es wäre selbstverständlich zu wissen, dass im Abitur Aufgaben aus jedem Fach dran kommen dürfen.
Daraufhin habe ich einen Beschwerdebrief an die Schulleitung geschrieben in dem ich meine Position nochmal dargstellt habe.
Nun habe ich nächste Woche einen Gesprächstermin mit meinem BWL-Lehrer und dem zuständigen Bildungsgangleiter. Da ich nicht ganz unvorbereitet in das Gespräch gehen möchte, wollte ich fragen, ob jemand von euch weiß wo ich die entsprechenden Regelungen finde, in denen solche Dinge festgelegt sind bzw. wie das in NRW überhaupt geregelt ist.

EDIT:
Habe beim Ministerium das hier und das gefunden (beides PDF Dateien!)
Aber daraus ist für mich nicht ersichtlich ob Fächerübergreifende Aufgaben generell genehmigt sind.


MfG
doped04
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 22
Prüfungsanforderungen
(1) In der Abiturprüfung sollen die Schülerinnen und Schüler nachweisen,
dass sie grundlegende Kenntnisse und Einsichten in ihren Prüfungsfächern
erworben haben, fachspezifische Methoden selbständig anwenden
können und offen für fachübergreifende Perspektiven sind. Die Aufgabenstellung in der Abiturprüfung muss den Richtlinien und Lehrplänen für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe entsprechen.
Könnte zutreffen.
 
junge, du lernst nicht für die schule.
(den spruch haben wir schon alle zig mal gehört)
aber es bewahrheitet sich immer wieder. nicht das system ist schuld.
 
Wie heißt denn das Fach genau (also lt. Lehrplan)?
Bei uns hieß das damals lt. Lehrplan Volks- und Betriebswirtschaftslehre . Es waren getrennte Veranstaltungen, bei getrennten Lehrer und sogar in verschiedenen Jahren (1 Jahr nur VWL, 1 Jahr fast nur BWL). Aber es war aufgrund der Fachbezeichnung immer klar, dass in der Prüfung VWL-Aufgaben und BWL-Aufgaben drankommen können.

anddie
 
Wie heißt denn das Fach genau (also lt. Lehrplan)?
Bei uns hieß das damals lt. Lehrplan Volks- und Betriebswirtschaftslehre . Es waren getrennte Veranstaltungen, bei getrennten Lehrer und sogar in verschiedenen Jahren (1 Jahr nur VWL, 1 Jahr fast nur BWL).

Jap, sowas gabs bei uns auch.
Das Fach hatte quasi 2 Titel und in zwei Jahren wurden die unterschiedlichen Teile behandelt. Da aber der Gesamttitel auf alles bezogen war, kam auch alles dran.
Ander ist es nur, wenn du kein VWL hattest und die Aufgaben dann dran kamen. Aber das kann ich mir kaum vorstellen. Wirst sicher beides gehabt haben, oder?
Passt vielleicht nicht 100% dazu, aber in Physik kannste auch nicht sagen, dass du von Mathe keine Ahnung hast :ugly:

Erklär mal die Situation etwas genauer. Was für Fächer hattest du und in welchen Jahren und wie hießen die genau.

Wünsche dir aber trotzdem schonmal viel Erfolg, auch wenn man bei solchen Dingen meist auf Granit beißt.
mfg Haumann
 
Sachen die du nicht mit deinem Lehrer behandelt hast, dürfen nicht drankommen.
So wurde mir das erklärt, auch von meinem Dad(Lehrer)
Es besteht immer das recht auf einspruch.
Canon
 
Sachen die du nicht mit deinem Lehrer behandelt hast, dürfen nicht drankommen.
So wurde mir das erklärt, auch von meinem Dad(Lehrer)
Es besteht immer das recht auf einspruch.
Canon

Mit dem "nicht behandelt" gebe ich dir Recht, aber wenn 2 Lehrer für ein Fach unter dem gleichen Titel unterrichten, dann eben schon. Er hat ja bisher nicht gesagt, dass er kein VWL hatte, sondern nur das die VWL Aufgaben in nem anderen Kurs waren. Wenn er diesen Kurs aber auch hatte und es eigentlich nicht 2 Kurse, sondern einer sind, dann ist es wie schon erwähnt eben doch möglich.
Ausgeschlossen, dass er VWL garnicht hatte, hat er ja noch nicht.
Aber ich stimme zu, dass wenn er etwas nie hatte es auch nicht dran kommen kann/darf.
mfg Haumann
 
Aber ich stimme zu, dass wenn er etwas nie hatte es auch nicht dran kommen kann/darf.
Kleiner Hinweis für die von Euch die studieren wollen:
Im Studium wird auch nicht alles abgehandelt. Da kommt nur ein Hinweis auf ein Buch/Kapitel, das man lesen sollte. Und wenn da etwas drin steht, fragen die das manchmal auch mit ab. - Nicht dass es dann wieder von Euch heißt, das wusste ich net.... (nur ein gutgemeinter Tipp)
 
Kleiner Hinweis für die von Euch die studieren wollen:
Im Studium wird auch nicht alles abgehandelt. Da kommt nur ein Hinweis auf ein Buch/Kapitel, das man lesen sollte. Und wenn da etwas drin steht, fragen die das manchmal auch mit ab. - Nicht dass es dann wieder von Euch heißt, das wusste ich net.... (nur ein gutgemeinter Tipp)

Brauchste mir nicht sagen, das es im Studium anders ist. Ich fange in 3 Wochen meine Dipl Arbeit an, also keine Angst.

Aber es geht hier eindutig um Schule und dort gibt es einen Lehrplan und da es in der Schule meist keine Seitenlangen Hinweise auf Literatur gibt, kann man nicht etwas abfragen was nicht gemacht wurde.

Das Problem mit den Namen wurde ja schon oft genug gesagt, also das mal als erstes klären und dann gehts weiter.
mfg Haumann
 
Also das Fach heißt BWL mit ReWe daher ist da nichts gesagt von VWL. Und selbst wenn es in irgendeinem Paragraphen steht, müsste sowas doch eigentlich angekndigt werden... Weil wir hatten mindestens 20 Infoveranstaltungen wo uns alles erklärt wurde. Dass dann nichts über das gesagt wird finde ich schon ne Frechheit. na ja ich warte mal ab was das Gespräch bringt...