Ab wann ist man gewerbetreibend?

Wer sagt denn, dass diese Aussage von einem Rechtsanwalt kommt? :D

Dann waren die 25k eben bei der Land- und Forstwirtschaft und 50k beim Gewerbebetrieb. Hatte keine Lust das extra nochmal nachzugucken und in der Ausbildung ist das schon etwas her.....aber ändert ja nix an meiner Grundaussage, da ich davon ausgegangen bin, dass er nichtmal über die 25k im Jahr kommt.

Außerdem braucht man dafür auch keine Programme, ne einfache Excel Tabelle reicht auch ;)

Sorry, hatte das falsch gelesen, dass die Aussage von nem RA stammt. :)

Ich hatte hier unterstellt, dass alle bisherigen Geschäftsideen hier nix mit Land- und Forstwirtschaft zu tun haben. :)

Eine Excel Tabelle reicht natürlich, wenn man zum Beispiel weiß, wie z.B. ein PC abgeschrieben wird oder andere steuerliche Sachverhalte darzustellen sind, die nicht einfach aus Einnahmen und Ausgaben bestehen. ;)
 
Betreibst du aber eine Webseite um damit, in welcher Form auch immer, zu verdienen (Paid4, Loseseiten, Leads,...) ist das eine gewerbliche Tätigkeit und erfordert einen Gewerbeschein.

Das verstehe ich jetzt nicht... Als Seitenbetreiber "verdiene" ich Lose. Soll ich dann eine Gewinn-Verlust-Rechung in der Währung "Lose" abgeben?!?

Ich kann diese verdienten Lose ja entweder wieder verzocken, spenden... oder eben verkaufen. Genau da kommen dann ja die Euros ins Spiel. Was aber dann, wenn ich mir im Biehl-Shop davon nen Computer kaufe? Da bekomm ich nicht mal eine Euro-Rechnung... sondern eine in "Losen".


Unabhängig davon: Ich habe bereits ein Gewerbe angemeldet... kostet im Prinzip fast nichts, von daher einfach mal gemacht. Und ich habe bisher noch keine Lose verkauft. Aber mir stellt sich jetzt die Frage, was ich da künftig angeben muss/kann/soll/sollte. Zinsgewinne bei Losebanken? Gewinne durch den Betrieb einer Seite? Das kann ja heiter werden... :LOL:

Allein die Gewerbeanmeldung war ein Spaß. Davon abgesehen, dass es locker 2 Stunden plus 10 Seiten Papier dauert, bis man im Gewerbeamt mal erklärt hat, um was es überhaupt geht - selbst nach Rücksprachen durch alle übergeordneten Instanzen konnte man mir dort nicht sagen, ob die ganze Geschichte gewerblich ist.

Das ist wie wenn sich 100 Briefmarkensammler in einer Halle versammeln, um die Briefmarken zocken, sich untereinander Briefmarken-Prämien zahlen... und am Ende des Tages mit entweder mehr oder weniger Briefmarken den Saal verlassen. Und jetzt soll ein Briefmarkensammler beim Finanzamt angeben, dass er statt 1.000 Briefmarken nun 5.000 Briefmarken hat?
 
Du beantwortest die Frage doch quasi schon selbst, auch wenn du später wieder das Gegenteil schreibst...

Selbstverständlich ist es dem Finanzamt relativ egal, was du mit deinen Losen machst. Erst wenn du gegen €uro kaufst oder verkaufst sind das Einnahmen bzw. Ausgaben.

Alles andere ist eigentlich uninteressant.

Interessant finde ich allerdings die Technik erst ein Gewerbe anzumelden und dann zu fragen, was man jetzt eigentlich machen soll/muss.
Viel Erfolg!

Gruß Aru
 
Also mal rein hypothetisch. Ich habe jeden Monat durch Loseverkäufe Einnahmen von 1000 Euro. Melde ein Gewerbe an (mit was auch immer) und gebe dann immer nur die Verkäufe an (nachweiß?)?.

Und interessiert das FA woher ich die Lose habe, um jeden Monat die Summe X nach Verkauf zu haben?

MY
 
Und interessiert das FA woher ich die Lose habe, um jeden Monat die Summe X nach Verkauf zu haben?
Nur sehr bedingt und das kommt u.U. auch darauf an welche Art Gewerbe du angemeldet hast.
Wenn du z.B. Dienstleistungen anbietest hast du im Extremfall ja auch nur Einnahmen, aber kaum Ausgaben.

Aber bei sowas sollte man sich im Ernstfall verlässlichere Auskünfte einholen, als in einem Forum ;)
Die IHK hilft bei sowas erfahrungsgemäss auch gerne, es muss also nicht unbedingt Anwalt oder Steuerberater sein.

Gruß Aru
 
Du beantwortest die Frage doch quasi schon selbst, auch wenn du später wieder das Gegenteil schreibst...

Selbstverständlich ist es dem Finanzamt relativ egal, was du mit deinen Losen machst. Erst wenn du gegen €uro kaufst oder verkaufst sind das Einnahmen bzw. Ausgaben.

Alles andere ist eigentlich uninteressant.

Interessant finde ich allerdings die Technik erst ein Gewerbe anzumelden und dann zu fragen, was man jetzt eigentlich machen soll/muss.
Viel Erfolg!

Gruß Aru

Das Gewerbe hatte ich schon früher, wegen einer anderen Geschichte angemeldet (Werbung auf einer Homepage, z.B. Amazon, Ebay(Affilinet), Google, usw.) - daher die "komische" Reihenfolge.

D.h. wenn ich für meine Lose Waren (Computer, etc.) in den diversen Shops kaufe, dann sind das keine Einnahmen mehr (für das Finanzamt)?!? Also kaufe ich mir z.B. Computerspiele und stell sie dann bei Ebay rein... :ugly:
Das kanns ja irgendwie auch nicht sein?!?
 
D.h. wenn ich für meine Lose Waren (Computer, etc.) in den diversen Shops kaufe, dann sind das keine Einnahmen mehr (für das Finanzamt)?!? Also kaufe ich mir z.B. Computerspiele und stell sie dann bei Ebay rein... :ugly:
Das kanns ja irgendwie auch nicht sein?!?
Und die Computerspiele verkaufst du gegen Geld? Fällt dir was auf??

Also wenn man es ganz streng und eng sieht, müsste man auch Tauschgeschäfte die einem einen wirtschaftlichen Vorteil bringen angeben und u.U. versteuern. Aber das ist ein recht kompliziertes Thema für sich und ich glaube kaum, daß der "normale" Kleingewerbetreibende damit mal in Berührung kommt.

I.d.R. sind Tauschgeschäfte aber wohl mehr oder weniger neutral und zum Vorteil beider Parteien...

Gruß Aru
 
Problem in diesem Falle ist nur, dass der Computer über 5 Jahre abgeschrieben werden muss (ich gehe mal von Anschaffungskosten von mehr als 150 EUR und weniger als 1000 EUR aus).

Notfalls muss man eben die Lose in Geldeswert bewerten, und daraus in EUR rechnen.

Beispiel:
Ich möchte einen Computer kaufen. Der Lieferant erklärt sich bereit, dass ich ihm dafür einen goldenen Ring oder ein paar Aktien gebe.

Den Ring bzw. die Aktien wiederum habe ich für Dienstleistungen oder Verkäufe von Waren meinerseits als Gegenleistung von meinem Kunden erhalten.

Muss ich das dann nicht bewerten und buchen? ;)
 
Muss ich das dann nicht bewerten und buchen? ;)
Das ist imho, wie schon geschrieben, immer etwas kniffelig und kommt auauch sicher auf den Umfang des Tauschs an.

Also du entnimmst ja Firmenkapital, fügst aber auch neues hinzu. Wie das jetzt intern gebucht wird kann ich dir nicht genau sagen, aber solange du halt nicht "Zauberbohnen" gegen eine Kuh eintauschst wirst du mit einem "normalen" Tauschgeschäfft (Ware gegen Ware) kaum wirklich viel Gewinn machen. Anders sieht das wohl spätestens bei "Tausch" gegen Aktien oder Devisen aus ;)
Allerdings kann man hier ja einen direkten Geldwert errechnen.

Gruß Aru
 
Und die Computerspiele verkaufst du gegen Geld? Fällt dir was auf??

Ich hab bisher erst 2 Spiele gekauft, und die auch noch nicht bei Ebay rein... aber wenn ich die kaufe, durchspiele und dann gebraucht bei Ebay reinsetze, dann kann/muss ich das wohl schlecht als "gewerblichen Gewinn" verbuchen. Dann wäre ja im Prinzip alles auf Ebay und Flohmärkten gewerblich. :-?
 
Kann mir nicht vorstellen, dass man damit Gewinn erzielen kann, oder kann man für die gebrauchten Spiele höhere Verkaufspreise erzielen, als man für die Anschaffung bezahlt hat?
 
Kann mir nicht vorstellen, dass man damit Gewinn erzielen kann, oder kann man für die gebrauchten Spiele höhere Verkaufspreise erzielen, als man für die Anschaffung bezahlt hat?

Hat er ja auch gar nicht gesagt. Er tauscht mit Losen in Computerspiel und verkauft das gebrauchte Computerspiel günstig und hat einen Erlös.
 
Gewerblichkeit setzt aber die Gewinnerzielungsabsicht voraus. Dahin ging meine Frage.

Lose haben steuerlich auch einen Geldes-Wert beim Tausch Lose gegen Ware.

Er wird sicherlich mehr Lose (in EUR umgerechnet) einsetzen müssen, um das Spiel zu erhalten, als er später durch den Verkauf an EUR erhält.
 
Gewerblichkeit setzt aber die Gewinnerzielungsabsicht voraus. Dahin ging meine Frage.

Lose haben steuerlich auch einen Geldes-Wert beim Tausch Lose gegen Ware.

Er wird sicherlich mehr Lose (in EUR umgerechnet) einsetzen müssen, um das Spiel zu erhalten, als er später durch den Verkauf an EUR erhält.

Genau das ist der Punkt...

Ich kaufe die Spiele dann mit Losen, und bekomm bei Ebay definitiv weniger, als ich zuvor umgerechnet gezahlt habe.

Da sehe ich dann absolut nicht mehr den gewerblichen Sinn der "Gewinnabsicht". Aber im Prinzip ist das die Hintertür, die Lose ohne Versteuerung "auszahlen" zu lassen... auch wenn man natürlich damit große Wert-Verluste macht - dafür kann man dann aber die Spiele zocken!!!
 
Und das ist auch gut so, wenn man das mit EUR statt mit Losen macht, erleidet man ja auch einen Verlust, der nichts mit Gewerblichkeit zu tun hat, sondern rein in der Privatsphäre begründet ist.
 
Genau das ist der Punkt...

Ich kaufe die Spiele dann mit Losen, und bekomm bei Ebay definitiv weniger, als ich zuvor umgerechnet gezahlt habe.

Da sehe ich dann absolut nicht mehr den gewerblichen Sinn der "Gewinnabsicht". Aber im Prinzip ist das die Hintertür, die Lose ohne Versteuerung "auszahlen" zu lassen... auch wenn man natürlich damit große Wert-Verluste macht - dafür kann man dann aber die Spiele zocken!!!

Und woher stammen die Lose? Auch wenn keiner was sagen wird... die Lose wirst du wohl kaum vorher gekauft haben. Dann wäre es ja was anderes, aber mit umrechnen ist hier nicht und hab ja eigentlich theoretisch Verlust... ist nicht nur ein Erlös, sondern scheint nach deinen Angaben der Gewinn zu sein, da ich keine Kosten sehe oder täusch ich mich da? Also besteht eine indirekte Gewinnerzielungsabsicht. Immerhin hast du mehr als vorher und das ist deine Absicht.
 
Im Moment bin ich nicht mehr so auf dem Laufenden, da kein Bedarf bei mir vorliegt.

Zu DM-Zeiten waren mal DM 800,00 und DM 1.600,00 ausschlaggebend.

D.h. soviel durfte man einnehmen ohne Gewerbe, denke mal dass dies auf ca. 400, bzw. 800 Teuros mit knappdie Häfte in Teuros umgerechnet wurde, wobei das Ermessen beim Finazamt wo Du gemeldet bist liegt. Bis DM 800,00 musste in der Steuerklärung angegeben werden ohne Gewerbe, doppelter Betrag konnte vom FA gewertet werden, Angabe war selbstverständlich Pflicht, ohne Gewerbe. DM 1.600,00 war schon immer im Ermessen vomn FA zu sehen.

Zwischenzeitig kam der Beich von §19 dazu, dazu habe ich keine genaue Info, da es mich nie interessierte und ich nie darunter war, mindestens ab 20k Euros Umstatz im Jahr bist Du auf jeden Fall Umsatzsteuerpflichtig. Für EU-Recht solltest Du spätestens dann Deine UST-ID beantragen, darunter brauchst Du die ID nicht unbedingt, generell erst wenn Du mit anderen EU-Staaten Geschäfte machst.

EDIT: Wichtig ist noch zu erwähnen, dass es immer heisst Lose sind wertlos, stimmt nicht, die werden gehandelt und an-und verkauf sind gewerblich damit, obwohl zu 99% keine Rechnung erstellt wird was Pflicht wäre. Beispiel für ein gültiges Impessum mit Ust-ID gibt es hier: https://www.osteuropakontakte.com/blog/?page_id=5
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt Grenzen, dass man z.B. nicht zur Buchhaltung verpflichtet ist, oder kein (Vor-)steuer-Konto führen muss... oder sogar, dass man in der IHK keinen Beitrag zahlt.

Aber es gibt keine Grenze, ab der das Gewerbe anfängt. Jede Handlung mit Gewinnabsicht, ist gewerblich. Und unter diese Regelung würden z.B. bei Ebay mindestens genausoviele Geschichten zutreffen, wie auch hier bei Klamm.
 
Hallo. Zum selben Thema habe ich auch noch eine Frage.

Ich möchte eine Webseite veröffentlichen, die eine von mir entwickelte Spiele-Mod vorstellt.
Auf dieser Webseite ist es auch möglich Spenden abzugeben, um die Entwicklung dieser Mod zu unterstützen. Wäre das ein Gewerbe, dass ich anmelden muss? Bei Spenden ist es völlig unklar ob und wieviel Geld reinkommt.