14 Tage Rückgaberecht?

bauermarcel

New member
25 April 2007
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Hallo,

ich hab mir vor ca. 4 wochen bei Abtron einen Schleppi von Nexoc bestellt, der ist auch gekommen hatte jedoch eine macke im Lack daher hab ich ihn sofort eingeschickt, jetzt hab ich ihn wieder bekommen und die sagen das Sie nicht nachvolziehen können woher die macke kommt und wollen mir das net ersetzten.
Hab ich jetzt das Recht das gerät zurück zugeben? Verlängert sich das rückgaberecht?

Was kann ich tun? Ich geb net über 1000,- aus un bekomm dann ein Gerät das ne macke im Lack hat, der Bildschrim war auch total vertatscht und die "A" Taste hat gequitsch. (Tastatur wurde getauscht)
Am liebsten würd ich mein geld zurück wollen, dann kauf ich mir einen von Dell un hab ruhe...
 
Wie hast Du ihn eingschickt? Einfach so?

Oder hast Du klar zum Ausdruck gebracht das Du von Deinem Widerrufrecht gebrauch machst?

Hier steht erst mal der genaue Text auf den Du Dich beziehen kannst.

Und wenn man so was zurückschickt sollte klipp und klar dabei stehen was man erwartet, in diesem Fall zum Beispiel:

"SgDuH,

anbei erhalten sie das am xxx bestellte und am xxx gelieferte Notebook zurück.
Nach dem Auspacken wurden folgende Schäden festgestellt (Aufzählung).

Da ich ein mangelfreies Gerät haben möchte bitte ich Sie um umgehende Übersendung eines mängelfreien Gerätes. Sollte dies nicht möglich sein widerufe ich meinen Kaufvertrag und bitte um Rücküberweisung meines Kaufpreises in Höhe von (Betrag).
Mit freundlichem Gruß

Das ganze natürlich auf dem so wie es von der Firma vorgesehenen Weg für Retouren (Anruf / RMA-Nr etc. )

Ansonsten wenn Du es anders gemacht hast... Versuch es nochmal auf dem vorgesehenen Weg.

Hth
Norbert
 
Hallo, das war so.
Hab mich sofort gemeldet, hab am telefon alles abgeklärt und mir wurde gesagt das ups das gerät abholen kommt und ich nichts weiter zutun habe.Ups hat das gerät nach einer woche geholt, nach ner weiteren woche kam es wieder und es wurde nix gemacht mit der beründung das keine fehler beschreibung dabei war obwohl ich am tele extra gefragt hab ob ich was schreiben soll.
Damit sind also die 14 tage rückgaberecht schonmal vorbei, dann hab ich es wieder eingeschickt und es ist mit der begründung zurück gekommen das Nexoc die Macke nicht nachvollziehen kann. Am Telefon wurde mir gesagt das die macke ja auch von mir sein könnte.
Das heisst für mich die können gebraucht/beschädigte geräte verkaufen und einfach sagen das ich das selber war...
Jetzt sind ca. 3-4 wochen rum und jetzt weiss ich nicht was ich tun kann.
 
Als erstes machst Du Dir ne genaue Liste mit den Daten und was da gewesen ist von oben nach unten : Bestellung (wann/wie) Autragsbestätigung, Lieferung, feststellen des Schadens (evt. Zeugen beim auspacken dabeigewesen?), Telefonat wann mit wem (sonst formulieren "einem Herrn/Dame der Kundenbetreuung) und was vereinbart wurde, mgl. genau (ein sog. Gedächtnisprotokoll), Abholung wann/Rücklieferung wann und in welchem Zustand, erneute Zusendung wie (mit ohne Begleitschreiben und/oder nach Rücksprache) und wann usw.

Das machst Du damit Dir nachher keiner an den Karren fahren kann wenn es irgendwann hart auf hart geht und Du sagen musst "Da kann ich mich nicht mehr dran erinnern", dann haste (noch eine) AR***-Karte.

Im Moment haste leider eine, da kann Dir eigentlich nur noch ein Verbraucherschützer oder Fachanwalt raushelfen, das geht nicht in diesem Forum. Ich würde mit den angefertigten Aufzeichnungen und Lieferscheinen (zu Dir und zurück) mal zur nächsten Verbraucherzentrale gehen.

Aber Rechtsberatung von "nicht-Juristen" ist nicht erlaubt.

Greets

und viel Erfolg
Norbert
 
Wie hast Du ihn eingschickt? Einfach so?
Oder hast Du klar zum Ausdruck gebracht das Du von Deinem Widerrufrecht gebrauch machst?
Bei Fernabsatzverträgen reicht das Zurückschicken der Ware. §355 Abs 1 Satz 2 BGB:
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären;

Hier steht erst mal der genaue Text auf den Du Dich beziehen kannst.
Ich glaube nicht, dass ihm der Händler ein Rückgaberecht eingeräumt hat. Und zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht bestehen doch einige juristische Unterschiede, die aber für den Laien relativ uninteressant sind.

anddie
 
Ich glaube nicht, dass ihm der Händler ein Rückgaberecht eingeräumt hat. Und zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht bestehen jede Menge juristische Unterschiede, die aber für den Laien relativ uninteressant sind.

anddie

He, es ging ihm ja vordergründig um Nachbesserung, siehe seinen 2.Post. Und da hat er den fehler gemacht nach Telefonat das Teil unkommentiert abholen zu lassen, wenn die da feststellen es ist tatsächlich kaputt, haben wir dem Kunden gegenüber schriflich Versprechungen bezgl. Reparatur/Nachbesserung gemacht? Nein, also zurück damit und er hat das Problem.
Hätte er was beigeschrieben dann wär es für die nicht mehr so einfach gewesen, egal ob er telefoniert hat vorher oder nicht. Dann hätten die belegen müssen das er telefoniert hat und mit wem und was er verlangt hat. So hat er beim zweiten zurücksenden versucht sein Widerrufsrecht auszuüben was ihm aber a) wegen zu spät und b) wegen fehlender Notiz dabei nicht gelungen ist. Hat man erst mal telefoniert geht es für den Händler üblicherweise nicht mehr um Widerruf. Und das kommentarlose zurücksenden zur Ausübung des Widerrufs geht halt auch nur kommentarlos beim ersten Mal, es sei den in den AGB steht für dieses Verfahren noch ein anderer Weg (RMA-Nr. etc.).
Ich kann mir nicht vorstellen das z.B. der Otto-Versand 3 Kleidungsstücke im Karton (lediglich mit Absender, keine Kunden-Nr, kein Begleitschein) als Widerruf eines Kaufvertrages akzeptiert (oder akzeptieren muss). Ähnlich kann es auch bei kleineren Anbietern laufen, schliesslich muss die Buchhaltung wissen was zurückgekommen ist, das Lager das was zurückgekommen ist usw. usw.

Ein Rückgaberecht hat in diesem Fall (da Fernabsatzgesetz) nichts damit zu tun, das habe ich beim Kauf über die Ladentheke wenn der Händler es mir einräumt. Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen habe ich bei Käufen im Internet auf jeden Fall, da ich die Ware eben "nicht in die Hand nehmen" kann vorm Kauf.

Also für den Laien bestehen da dann doch Unterschiede, denn was ich im Laden gekauft habe (ggf. noch nach Beratung) kann ich nicht innerhalb von 14 Tagen zurückbringen (weil die Feier vorbei ist für die ich den smoking brauchte, hihi) und sagen "Gefällt mir doch nicht". Wenn es einige Händler doch einräumen ist es ein entgegenkommen, aber keine Verpflichtung und es muss gesondert erwähnt werden.


Greets
Norbert
 
Hallo,
aber verlängert sich das Wiederufsrecht nicht wenn man fehler an dem Gerät hat? Ich hatte das gerät ja sogut wie garnet weil ich es immer hin un her geschickt habe.
Welches Datum zählt? Das was auf der Rechnung steht oder wenn ich die Ware geliefert bekommen habe? Weil die rechnug hab ich erst vor ca. 12 tagen bekommen da ich noch mehr bestellt habe und diese sachen erst später kamen und da auch die rechnung dabei ist, leider weiss ich das Datem grad net da ich in der Kaserne bin.
 
Für die Zukunft:
Bei solchen Sachen immer notieren, mit wem man spricht, wann der Anruf war, und was ausgemacht wurde. Dann einen kurzen Zettel schreiben.

In Bezug auf das Telefonat vom TT/MM/JJJJ schicke ich Ihnen das Gerät xyz zurück um GRUND. Ich bitte um Reparatur/Umtausch.
mfg

Es reicht wenn man ne DinA5 Seite mit der Hand leserlich bekritzelt.

bauermarcel schrieb:
aber verlängert sich das Wiederufsrecht nicht wenn man Fehler an dem Gerät hat?
:naughty: Nein - da verwechselst du was mit dem Garantieanspruch. Eine Garantie verlängert sich, bei Austausch einer Sache, aber nur bezogen auf die eine Sache, nicht auf das ganze Gerät! (es gibt dabei jedoch wie bei fast allem ne Ausnahme, aber ist hier egal)

bauermarcel schrieb:
Welches Datum zählt? Das was auf der Rechnung steht oder wenn ich die Ware geliefert bekommen habe?
Dreh mal die Rechnung um, stehen da (meist hellgrau) irgendwelche AGB´s drauf? Darin steht meist, wie der Verkäufer Sachen wie Rückgabe oder Widerrufsrecht etc. regelt.

www.juris.de schrieb:
§355 Absatz 2 BGB:
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich
gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
Auf Deutsch: Es sollten Dir mir der Rechnung die AGB´s zugegangen sein. Entweder hinten auf der Rechnung oder eben dazugelegt. Und darin steht, wann die Frist beginnt (im juristen-deutsch wird kein explizites Datum genannt!), und wie zu verfahren ist bei Rückgabe bzw. Widerruf.
 
Hallo,

AGBs stehen da keine drauf. Das beste ist, Ich hab ab 11.03 bei denen 4 Sachen bestellt, das Nexoc 616 ist direkt von Nexoc gekommen die andern 3 Sachen sind erst vor ca. 2 wochen gekommen aber die Rechnung für alle 4 Sachen ist für den 11.03 geschrieben.
Also hab ich über einen Monat weniger Garantie, oder seh ich das falsch?
 
Hallo,

... aber die Rechnung für alle 4 Sachen ist für den 11.03 geschrieben.
Also hab ich über einen Monat weniger Garantie, oder seh ich das falsch?
Jein...
Es ist so. 1 Jahr hast du Garantie. Nach diesem Jahr nur noch 1 Jahr Gewährleistung (oder wie das heißt) (umgangssprachlich wird das nur zusammengefasst: zu 2 Jahre Garantie)

Also die richtige Garantie mit allen Rechten und Möglichkeiten, wird dir nicht weggenommen. Aber ein Monat deiner Gewährleistungsfrist ist dahin.
Kannst ja mal ne Email schreiben, ob Sie dir dazu eine neue Rechnung schicken.
Aber Du willst was von denen, also freundlich bleiben. Wenn du noch die Umverpackung hast, kannst du ja den Stempel mit einscannen, und gleich an die Email ran hängen.
 
das ist dumm gelaufen, wenn du das Teil innerhalb von 14Tagen zurückgeschickt hättest, hätten die gar nichts dagegen tun können.