Lizenzumschreibungen

Brownie

Well-known member
ID: 163852
L
21 April 2006
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Hallo,
ich hab von Thema keine Ahnung.

Viele Verkäufer, vorallem bei Klamm, verlangen, dass man bei Verkauf des Slotes die Verkäufer benachrichtigt, damit die die Lizenz umschreiben. Das find ich auch soweit gut wegen der Übersicht.

Nun kommt meine Frage: Muss man seine Lizenz auf jeden Fall umschreiben lassen beim Verkauf? Mir gehört doch das Script dann und ich kann den doch verkaufen und die Lizenz entsprechend abändern, oder nicht?

Ich hab zwar bisher meine Lizenzen umschreiben lassen, jedoch bin ich mir nicht sicher, wie es eigentlich ist.

Hab dazu ja paar Threads gelesen und ein aktueller Fall ist der Verkauf von dem Roulette von "Nicole", die/den es ja nicht gibt und nun meint kopi-marl er kann den Slot nicht verkaufen, weil er nicht der Eigentümer davon ist, sondern nur der Besitzer.

Kann mir das wer erklären? :mrgreen:
 
also...

wenn Du Dir ein Auto, ein Haus, eine Dose Cola oder eine Slotlizenz kaufst und bezahlst dann ist sie Dein Eigentum...

Du kannst danach damit machen was Du willst solange die niemand anderen Gefährdest...

also auch verkaufen...

In der Lizenz der Slots steht drin das Du den Progger/Händler informieren mußt...

das kannst Du machen mit ner PN über Klamm oder über ne E-mail Adresse in der Lizenz oder sowas... meist steht ja auch ne Adresse oder sowas drin... (zumindest bei teuren Slots)

wie Du das machst ist egal

ich schreibe immer dem Progger und sage das meine Lizenz (name KID) nun auf User X (Name KID) läuft... und gut ist...

mehr kann der Progger/Händler nicht von Dir verlangen... (selbst das ist schon viel) Es ist immerhin Dein Eigentum

MfG

ZorDraK
 
verlangen darf er alles... aber ob er das bekommt ist die andere Frage ;)

verpflichtet bist Du zu nichts... aber um Streit aus dem wege zu gehen solltest Du "Informieren"
 
das beste und bisher größte Beispiel dazu war der Microsoft-Prozess

Essenz ist, dass der Bundesgerichtshof bei jeglicher Software zugesichert hat, sofern der Verkaufende alle bestehenden Kopien löscht, darf er es verkaufen, da ihm mit einem Kauf (nicht MIETE!) ein Eigentumsübergang nach BGB ereilt hat

auf gut deutsch, der Progger kann verlangen, was er will, ein Recht wegen nicht erfolgter Umschreibung eine Lizenz zu entziehen hat er nicht!

nach dem in Deutschland für alle in Deutschland tätigen Handelnden gültigen Gesetzen erfolgt entweder ein Kauf, dann mit vollem Eigentumsübergang (Eigentumsvorbhalt nur bis zur vollständigen Bezahlung möglich!)
oder Miete / Leasing, dann zeitlich begrenzt

das sind die zwei Optionen, die das deutsche Recht hier anbietet

auch wenn ein Chuone daherkommt und gemäß Urheberschutzgesetz etwas anderes aufweisen will, dass ist nänlich vollkommener Schwachsinn

einmalig vergebene Lizenzen sind weg, das ist Pech ...
Verkauft ist verkauft, es erfolgt ein Eigentumsübergang und ab da an kann der Progger in die Röhre schauen, denn melden muss ich mich bei ihm nicht, warum auch?!

Scripte sind keine meldepflichtigen Einrichtungen, das Softwarepatent ist glücklicherweise in Deutschland vom Tisch, und in den USA sind wir noch nicht
jeder, der nach Deutschland Scripte verkauft, ob per Download, eMail oder CD-Versand, der muss das deutsche Recht akzeptieren, dh, er muss sich dem deutschen Recht beugen, nicht das deutsche Recht seinen Vorstellungen
 
verlangen darf er alles... aber ob er das bekommt ist die andere Frage ;)

verpflichtet bist Du zu nichts... aber um Streit aus dem wege zu gehen solltest Du "Informieren"

moment, wenn doch in der Lizenz als Zusatz steht, dass man den Progger informieren muss bei einem Lizenzwechsel, dann muss man sich auch dran halten.
Diese nimmt man doch auch beim Kauf eines Slots an und erklärt sich damit einverstanden.
Wenn in der Lizenz drinstehen würde"Der Slot darf nur bis 1. Januar 2008 verwendet werden" dann muss man dieses auch erfüllen.
Oder täusche ich mich da? Naja unterschrieben hat man ja nix aber beim Kauf die Lizenzvereinbarungen akzeptiert oder sehe ich das falsch?
 
moment, wenn doch in der Lizenz als Zusatz steht, dass man den Progger informieren muss bei einem Lizenzwechsel, dann muss man sich auch dran halten.
Diese nimmt man doch auch beim Kauf eines Slots an und erklärt sich damit einverstanden.
Wenn in der Lizenz drinstehen würde"Der Slot darf nur bis 1. Januar 2008 verwendet werden" dann muss man dieses auch erfüllen.
Oder täusche ich mich da? Naja unterschrieben hat man ja nix aber beim Kauf die Lizenzvereinbarungen akzeptiert oder sehe ich das falsch?


1. das muss VOR dem Kauf da stehen
2. darf eine Lizenz nicht die Rechte nach deutschem Gesetz einschränken, was aber eine Meldepflicht oder sonst erlischen tut ...
3. wenn zeitlich, dann darf es nicht als KAUF deklariert werden, sondern muss, und das schon vor dem Handel, als MIETE oder LEASING deklariert sein
steht da Kauf, ist es Essig, und solche Passagen erlischen in der Lizenz
und nach dem AGB-Recht erlischt mit einem nichtigen Passus die gesamte AGB und es tritt deutsches Recht an Stelle dieser
 
schau mal bitte in die Threads wenn ein neuer Slot auf den Markt kommt...

steht da was von Bedingungen??

NEIN

steht da das es Linzenzbestimmungen gibt oder einschränkungen was ich tun und lassen darf??

NEIN

also akzeptiere ich auch keine Bestimmungen mit dem Kauf
 
Also ich bin hier auch auf der Seite von witti. Aus gegebenen Gründen hatte ich letztens einen Anwalt gefragt und auch dieser hatte mir zugestimmt.

Und wenn hier wieder das Thema Chuone aufkommt, hat er denn schon jemals was sinnvolles geschrieben? :ugly::ugly: Wie schön war die Zeit als er nimmer da war. :mrgreen:
 
Und wenn hier wieder das Thema Chuone aufkommt, hat er denn schon jemals was sinnvolles geschrieben? :ugly::ugly: Wie schön war die Zeit als er nimmer da war. :mrgreen:

Der erstellt aber ganz nette Slots, die sehr gut bei den Usern ankommen und bei dem Markt, wo es jeden Müll schon gibt, freut das die Seitenbetreiber & auch die Spieler. Das muss man ihm lassen. Ich kann seine Reaktionen zum Teil auch verstehen. Ist ja auch ziemlich lächerlich, dass Hacki und Gangster (der Name sagt schon alles. Wer mit sowas Geschäfte macht, ist selber Schuld!) die falschen Daten angeben, was soll der Mist auch. Ich geh daher auch von aus, dass sie bei Klamm falsche Daten haben und im Impressum auch, sonst hätten sie keinen Grund gehabt falsche Daten an chuone zu schicken, wenn sie sowieso ersichtlich waren. Sowas muss echt nicht sein, hatte schon mal einen User, der meinte "Ich achte eben nicht drauf, was ich genau eingebe, ist ja unwichtig" (war als weiblich und 38 eingetragen und irgendwann anders männlich 15) und mittlerweile ein ganz bekannter User hier. :ugly:

Der Thread und noch einer war der Grund, wieso ich das Thema eröffnet habe und wie man sieht, gibt es verschiedene Meinungen und da blick ich persönlich nicht mehr durch und jedes mal gibts dann das selbe Problem.

Wenn jemand also vorher klar macht, dass bei Verkauf die Lizenz umgeschrieben muss und daher der Progger informiert werden muss, also vor dem Kauf, dann gilt das also und ansonsten nicht, weil es erst nachher ersichtlich war. Versteh ich das richtig? Wenn jemand doch schlecht über das Produkt bzw. der Ersteller redet, gibts da keine Möglichkeit die Lizenz zu entziehen, etc.? Ich denk mal, wenn man über Microsoft "übelst" schlecht reden würde und das in der Öffentlichkeit, können die die Lizenz doch bestimmt entziehen? Dann würd ich wohl nicht wollen, dass jemand meine Lizenz benutzen darf...
 
Wenn jemand doch schlecht über das Produkt bzw. der Ersteller redet, gibts da keine Möglichkeit die Lizenz zu entziehen, etc.? Ich denk mal, wenn man über Microsoft "übelst" schlecht reden würde und das in der Öffentlichkeit, können die die Lizenz doch bestimmt entziehen? Dann würd ich wohl nicht wollen, dass jemand meine Lizenz benutzen darf...


ne, eben nicht

einmal erworbenes Eigentum kann nicht entzogen werden, außer durch eine gerichtliche Enteignung
aber das würde ein Gericht garantiert nicht bei einem Script oder bei einer Windowsversion durchführen
 
Naja, ein solcher Vertragsbestandteil könnte schon Gültigkeit haben. Wenn er vor dem Kauf beiden Seiten bekannt war und von beiden Seiten akzeptiert wurde, dann ist alles vereinbar.

Frage ist also, wurd ein Kaufvertrag geschlossen, der diesen Passus beinhaltete oder nicht.

Und das Microsoft Urteil hier anzubringen, bringt eigentlich nichts, weil es dort um etwas ganz anderes ging.

Und eigentlich ist das komisch: Wir haben ganz viele Lizenzen, die wir nicht weiterverkaufen können. Und das ist ganz legal so abgeschlossen mit dem Lieferant.

Marty
 
Also ich bin hier auch auf der Seite von witti. Aus gegebenen Gründen hatte ich letztens einen Anwalt gefragt und auch dieser hatte mir zugestimmt.

Und wenn hier wieder das Thema Chuone aufkommt, hat er denn schon jemals was sinnvolles geschrieben? :ugly::ugly: Wie schön war die Zeit als er nimmer da war. :mrgreen:

was auch immer du sagst, wittis sagt .. ich sage nur was das gesetz sagt ..ihr schreibt ihr kauft ne lizenz ... es gibt keine lizenz zu kaufen, in der lizenz ist bestimmt was gekauft wird und wenn wie in den meisten fällen ein nutzungsrecht verkauft wird, gilt das gesetz zum nutzungsrecht und das besagt nunmal dass ein nutzungsrecht nur durch zustimmung vom urheber umgeschrieben werden darf.

macht was ihr denkt, oder was euch wittis rät .. aber wenn ich sehe dass irgendwer CHU1 Sachen benutzt ohne das recht darauf zu haben, bekommt er ohne zu Zögern eine Anzeige, mir ist dabei auch egal ob es nur eine Grafik ist oder ein Soundelement oder ein ganzes Produkt!

und das kann sehr teuer werden, ich habe schon leute im tv gesehen die nur ein bild von katie price oder sontwen auf ihrer privaten homepage hatten und jetzt abmahnung von mehren tausend euro haben.

eurer anwalt sagt euch etwas, weil ihr die tatsache falsch beschreibt, ihr geht immer davon aus, dass ihr das script kauft, kauft ihr aber nunmal nicht! ihr kauft das recht auf die nutzung dieses! und das ist ein gewaltiger unterschied.

und MartyMcFly hat recht, wenn beim vertragsabschluß etwas bestimmt wird, gilt das nunmal - das ist nunmal das Recht! und es ist sogut wie alles möglich, alles was nicht sittenwidrig ist.

und wittis schlecht über irgendwelche produkte reden, kann man zum bestimmten grad - meinungsfreiheit - die endet aber schon bald, wenn man das z.b. hier im forum öffentlich macht. und darauf gibt es auch strafen, also bitte labbere nicht dass auch das ok ist. sachen wie "ich find das produkt einfach schlecht, bei mir läuft das schlecht" sind natürlich ok.

und rede nicht von eigentum, bleib bei der wahrheit, es geht nicht immer um eigentum.

und wenn der nutzer ein werk eines urhebers entstellt und schlecht macht, kann der urheber das nutzungsrecht entziehen!

und wenn das urheberschutzgesetz schwachsinn ist, warum existiert es?
du bist der letzte witzbold überhaupt, du labberst nämlich jedes mal was anderes! guck nur in den gangster theard, wie ich dich dazu gebracht habe dass du nich mehr weiter weist und jetzt biste hier auch wieder soweit - ende gelande ... es ist mein recht - wenn ich eine sache, die zur öffentlichen darstellung bestimmt ist - verkaufe - zubestimmten, wer wann wie wo es benutzen darf! frag doch ma die kinobesitzer ob die einfach ihren film jetzt in nem anderen kino zeigen dürfen. hol dir ma nen waffenschein und dann geb ihn einfach weiter. geh ma nen deal mit nem musiklabel ein und dann geb den deal weiter.

du verwechselst tag und nacht ... denn das recht was verkauft wird gilt nur für jeweilige person - wenn man es als vertragspartner so will - und wie in vielen anderen bereichen kannst du dieses nunmal nciht einfach an ne dritte person abtreten. und wenn du urheber bist hast du die macht, du kannst - wenn du dein werk verkaufen / veröffentlichen willst - bestimmen wer wann wo wielange unter welche bedingungen es benutzen darf!

und windows wird wie gesagt anonym verkauft und nicht für eine bestimmte person. ich aber verkaufe an bestimmte personen die ich mir aussuche

wittis ich weiß noch früher da hast du mal scripte verkauft, und jetzt bist du einfach nur neidisch .. du bist kein admin du bist kein mod , du bist ne blamage für klamm! du bist einer, der faker schützt und lieber sagt dass leute mist labbern, dem aber schon schnell die agomente ausgehen und dann muss man "beweise" suchen in anderen bereichen die mit der sache gar nix zutun haben! und dann schreibst du immer so peinlich, dass du dir sicher bist .. aber oft schreibst den satz dazu dass wenn es jmd besser weiß soll er sich melden ...
 
Bor Mädels, könnt ihr mal euren persönlichen Krieg per Pn/icq oder wo auch immer ausmachen und hier mal über das Thema diskutieren.
Mich interessiert das wirklich wie das ist und ihr eiert hier rum und versucht euch mit billigen Sprüchen zu profilieren.
Wenn das User machen ist doch schon nicht das Gelbe vom Ei...

Canon

Ja, da kann ich dir mal zustimmen. Witti, kriegst deine Posts selber gelöscht oder soll man die melden? Brauchst auch gar nicht drauf antworten.

Ich wollt nur wissen, wie das mit den Lizenzen ist und nicht, wie ihr chuones Slot sind. Die findet jeder anders und ich gehör zu dem größerem Teil, der sie geil findet und bis auf die Slots von SS kenne ich eben nur einen, der so heftig gezockt wird, wie der von chuone - das mal nebenbei.

Ich halte nochmal fest:
Es muss vorher erkannt werden welches Recht erworben wird, ob es nur das Nutzungsrecht ist oder der Slot. Es ist individuell und kommt auf den jeweiligen Kaufvertrag an. Also kann ich den Verkäufern empfehlen das vorher klarzustellen, damit es später keine Probleme gibt und da sollte auch das mit den Lizenzumschreibungen geklärt werden.

Das ist vllt. ein wenig mehr Arbeit, aber dafür habt ihr dann keine Probleme nachträglich! :)
 
So, dann hier nochmal zum eigentlichen Thema:

Beispiel: Software im Laden gekauft, Datenträger vorhanden. Dann gilt:

Quelle: https://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=580624.htm
Das Verbreitungsrecht gehört zu den ausschließlichen Nutzungsrechten des Rechteinhabers. Allerdings gilt dieses Verbreitungsrecht nicht unbeschränkt. § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG legt vielmehr fest, dass sich das Verbreitungsrecht - bis auf den Sonderfall des Vermietrechts - erschöpft, wenn ein Vervielfältigungsstück mit Zustimmung des Rechteinhabers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht wird. Mit anderen Worten: Nachdem eine Software käuflich erworben wurde, kann sie in der Regel ohne weiteres an einen Dritten weitergegeben (also verbreitet) werden und zwar unabhängig davon, was die Lizenzbedingungen vorsehen. Mit dem Erstverkauf hat sich das Verbreitungsrecht verbraucht (das Gesetz spricht eleganter von "Erschöpfung"). Hintergrund der Regelung ist, die Verkehrsfähigkeit (das heißt insbesondere die Möglichkeit des Weiterverkaufs) von urheberrechtlich geschützten Werken zu erhalten. Voraussetzung ist insoweit speziell bei Computerprogrammen im Übrigen stets, dass der Ersterwerber vor einem Weiterverkauf alle noch bei Ihm vorhandenen Kopien löscht oder deinstalliert.

So, kommen wir nun zum Software-Download, da hat es nämlich ein Urteil gegeben:
Quelle: https://www.internetrecht-rostock.de/verkauf-gebrauchte-software.htm
Der Weiterverkauf einer gebrauchten Software-Lizenz kann rechtswidrig sein. Überlässt der Software-Hersteller dem Erstkäufer die Software ausschließlich über das Internet durch Herunterladen und räumt dabei ein nicht abtretbares Nutzungsrecht ein, ist damit eine wirksame Übertragung der Lizenz an Dritte ausgeschlossen. Eine Weitergabe der Lizenz greife in das Nutzungsrecht des Urhebers an seiner Software ein. Der Gedanke der „Erschöpfung“ des Verbreitungsrechts gemäß § 69c Nr. 3 Satz 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) greife bei einer unkörperlichen Überlassung der Software nicht ein.

Das bedeutet auf die Klammwelt bezogen, wo das meiste per Donwload (oder Mail) verkauft wird: Wenn ein Verkäufer eine Vertragsklausel wirksam einbezieht, die den Weiterverkauf untersagt oder unter Bedingungen stellt, dann ist diese Klausel gültig.

Marty
 
Das bedeutet auf die Klammwelt bezogen, wo das meiste per Donwload (oder Mail) verkauft wird: Wenn ein Verkäufer eine Vertragsklausel wirksam einbezieht, die den Weiterverkauf untersagt oder unter Bedingungen stellt, dann ist diese Klausel gültig.

aber nur dann, wenn das VOR dem Kauf ersichtlich ist
da die meisten Lizenzen aber immer dem Script beiliegen, also NACH dem Kauf einsehbar sind, ist das hinfällig

steht also nichts explizit beim Kauf, ist es Essig
 
So, dann hier nochmal zum eigentlichen Thema:

Beispiel: Software im Laden gekauft, Datenträger vorhanden. Dann gilt:

Quelle: https://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=580624.htm

So, kommen wir nun zum Software-Download, da hat es nämlich ein Urteil gegeben:
Quelle: https://www.internetrecht-rostock.de/verkauf-gebrauchte-software.htm

Das bedeutet auf die Klammwelt bezogen, wo das meiste per Donwload (oder Mail) verkauft wird: Wenn ein Verkäufer eine Vertragsklausel wirksam einbezieht, die den Weiterverkauf untersagt oder unter Bedingungen stellt, dann ist diese Klausel gültig.

Marty


danke!

und um zu wittis zu kommen: du hast keine ahnung, das was marty hier gepostet hat macht nicht nur sinn sondern zerfetzt dich dabei auch noch gewaltig, denn du warst doch der der der meinung war man darf alles verkaufen ohne es zu melden
und bei mir stand immer die eula drin und jetzt labbere weiter, keiner hört dir zu, du bist einfach nur einer der labbert ohne ahnung zu haben und genau seinen fehler anderen vorwirft
wenn man hinschreibt man verkauft eine e-lizenz oder sonst was, wie es oft vorkommt .. muss man erstmal e-lizenz difinieren, und das tuen die meisten in ihren lizenzbestimmungen und wenn der kunde vor dem kauf nicht fragt und nach dem kauf nix sagt - hat er pech gehabt .. geh ich zu media markt und sage ... äh hier rechtswidrig hab eure agbs nich gelesen.. ..
 
aber nur dann, wenn das VOR dem Kauf ersichtlich ist
Was an meinem geschriebenen "wirksam einbezieht" hast Du nicht verstanden, ich erkläre es Dir gerne noch einmal. Wenn man etwas wirksam in einen Vertrag einbezieht, dann ist das gültiger Vertragsbestandteil. "Wirksam einbeziehen" heisst natürlich, dass die Klausel vor dem Vertragsschluss beiden Seiten bekannt war.

Aber Du hast bisher hier in dem Thread x-mal behauptet, solch eine Klausel liesse sich gar nicht wirksam einbeziehen, weil sie so oder so ungültig wäre. Und jetzt merkst Du, dass Du was Falsches erzählt hast und versuchst auf Nebenschauplätze auszuweichen.

da die meisten Lizenzen aber immer dem Script beiliegen, also NACH dem Kauf einsehbar sind, ist das hinfällig
Das wäre auch nicht "wirksam einbezogen".

steht also nichts explizit beim Kauf, ist es Essig
Auch wieder Quatsch. Es muss vor dem Kauf beiden Seiten als Vertragsbestandteil bekannt sein.

Marty