Werkstatt- Reparatur ohne Auftrag

Baros

New member
3 Mai 2008
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Hallo erst mal.

Mal neine Frage ins Forum stellen und auf regen Antworten hoffe.

Herr A bring sein Auto zu einer Werkstatt nachdem er festgestellt hat das dein Auto nur noch auf 2 Töpfen läuft. Er kann den Fehler soweit eingrenzen das es nur mit der Benzinzufuhr zu tun haben kann.
Er schleppt den Wagen zur Werkstatt und erteilt mündlich den Auftrag herauszufinden ob es an den Einspritzventilen liegt. Der Angestellt lässt sich Papiere und Schlüssel aushändigen und die Telefonnummer. Darauf meint Er: „sie melden sich wenn fest steht was es ist“.
Nun wartete A am folgenden Tag auf einen Anruf der Firma, da sich aber niemand bis 17 Uhr gemeldet hat rief er selber dort an worauf ihn gesagt wurde das es die Einspritzventile sein und diese auch schon bestellt sind aber erst alle teile zum Montag der folge Woche da seien.
Auf die Frage auf wie wieviel der gesamt Betrag sich belaufen würde wurde ihm gesagt das sich wahrscheinlich um rund 300 Euros sein wird.
Sich auf diese 300 Euro angegebene Gesamtsumme +/- ??? etwas(Kleinteile zb.)
meldete sich A zum Montag und erfuhr dass das bestellte Teil noch nicht da sein und es erst zum Folgetag da sein wird.
Wieder rief A an ohne jemals einmal von der Werkstatt angerufen geworden zu sein am folge Tag an und wo man ihn sagte das es noch 30-45min dauern würde da gerade das letzte Teil eingebaut würde und dann ein letzter Test gemacht wird.
Auf Grund dieses Gespräches fuhr A zur Werkstatt in Vorfreude auf sein Auto und wurde dort aus allen Wolken gerissen.
Die Summe betrug nicht wie vorher gesagt wurde auf 300,- sondern auf fast 800 Euro.
Auf der aufgeführten Rechnung standen auch noch teile die in keinster weise angesprochen wurden
und bis dato auch IO waren .
Darauf angesprochen würde A patzig angesprochen und ihn wurden die geweckselten Teile gezeigt unter denen sich auch zb. Zündkerzenkabel befanden die IO waren und nun ausgerissene Stecker aufwiesen.
Wieder im Büro zurück sagte A das er die Summe nicht zahlen kann und werde da der Wagen ihn Grade einmal 1000euro gekostet hat.
A sprach drauf nochmal an das eigentlich zuerst nur der Fehler festgestellt werden sollte und nicht gleich munter drauf los Teile bestellt werden sollten, was er auch nur durch eigenen Anruf erfahren hat wo diese bereits auf dem weg waren und das Auto zerlegt.
Und er wiederum unhöflich geantwortet bekam: das aus dem Steuergerät alleine nicht festgestellt werden kann was für Fehler vorliegt.

Nun meine frage wie soll sich A verhalten?
Er würde/hätte sich die teile gebraucht besorgt und diese selber eingebaut,
bzw. dieser Reparatur nicht eingewilligt wenn er gewusst hätte das es fast den Kaufpreis des Autos erreichen würde.

A war heute in der besagten Werkstatt und wollte mit den Chef vernünftig darüber sprechen wurde auf ein Rückruf vertröstet da Chef nicht da war. Hat bist kurz vor 18Uhr gewartet wieder ohne ein Rückruf darauf selber angerufen und Chef gleich dran gehabt.
A macht der Werkstatt das Angebot 400€ zu zahlen oder den Rückbau verlangen würde.
Werkstatt wieder im ausfallendem Ton meinte darauf hin Rückbau wird sie nicht machen da die Teile bereits in Betrieb waren durch Testfahrt und so nicht mehr zurück genommen werden vom Händler und 50% runter gehen wird sie auch nicht.

vieleicht hat jemand anregungen wie ich mich verhalten sollte.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
...Wenn A sein Auto bereits ausgehändigt bekam, wirds wohl so ablaufen:

- A erhält die Rechnung und überweißt den in seinen Augen angemessenen Betrag von € 400,-
- Danach wird die Werkstatt A vermutlich mit Mahnungen und letztendlich einem Mahnbescheid belästigen
- A widerspricht dem Mahnbescheid mit der Begründung, dass der mündliche Kostenvoranschlag von € 300,- deutlich überschritten wurde, ohne sich eine weitere Reparaturfreigabe zu holen

-> der Richter wird entscheiden

Sollte es zu einer echten Gerichtsverhandlung kommen, liegt der Teufel im Detail: Was wurde genau bei abgabe des Autos gesagt? Sollte das Auto repariert werden, oder lautete der Auftrag die Einspritzdüsen zu tauschen.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.


liebe Grüße cptjohn

P.S.: Ich bin kein Anwalt und dies stellt keine Rechtsberatung dar
 
Das Detail wird sein, kann A nachweisen, dass kein Reperaturauftrag geeben wurde? Denn dies ist der eigentlich entscheidende Punkt.

A Sollte keinerlei Geld überweisen und den Richterspruch abwarten. In entsprechenden Fällen wird zu 90% eine Teilzahlung vereinbart, die in etwa die 400 Euro betragen werden.

Sollte A jedoch von sich aus 400 Euro überweisen, akzeptiert er die Reperatur, womit dann auch die restlichen 400 Euro "in Kraft treten". In diesem Fall kann der Käufer auf wenig Kulanz vom Gericht warten.

Aber hartnäckig bleiben lohnt sich, meist fällt der Werkstatt auch eine "kulante" Lösung ein, bevor sie die richterlichen Weg bestreitet.
 
Das Detail wird sein, kann A nachweisen, dass kein Reperaturauftrag geeben wurde? Denn dies ist der eigentlich entscheidende Punkt.
Das ist verkehrt, vor Gericht muss der, der etwas möchte, seinen Anspruch beweisen. Also müsste die Werkstatt erst einmal beweisen, dass sie das Geld zurecht fordert. Das könnte sie nur, wenn sie einen Auftrag hat, der vom Kunden abgezeichnet wurde.

Gruss
Marty
 
Wenn ich mein Auto in die Werkstatt bringe, unterschreibe ich einen Auftrag, auf dem genau steht, was getan werden soll. Ich hatte auch schon Aufträge abgenickt auf denen etwas wie "Unvorhergesehen Reparaturen dürfen bis in einem Umfang von Maximal 50€ ohne Rücksprache durchgeführt werden". Damit sollte es vermieden werden, wegen jeder Gummiaufhängung für den Auspuff (ein Teil für 5 €) anrufen zu müssen.
Solange die keinen schriftlichen Auftrag haben, könnten die es schwer haben das Geld einzufordern.