Click & Buy Betrug im großen Stil?

web2null

ehem. assactions
ID: 131418
L
20 April 2006
1.775
165
Ich hab mir vor kurzem ein iPhone gekauft, dafür war natürlich Click & Buy nötig oder eine Kreditkarte im im Appstore was zu kaufen. Ich hatte vor Jahren mal Click & Buy registriert, leider hatte ich dort noch meine altes Konto angegeben, wovon c&b leider nichts abbuchen konnte.

Promt kam eine Mahnung mit 15 € Rücklastschrift gebühr. Hab angefragt ob mein Konto geändert werden kann und ob Sie es dann nochmal abbuchen können. Nach 3 Tage bekam ich eine email das mein Konto geändert wurde. Alles schön und gut, war meine schuld also bezahlte ich die 19 € via Giropay - Von meinem Konto abgebucht aber bei c&b nicht eingebucht? Ich dachte GiroPay ist "sofort" verfügbar, womit c&b auch wirbt.

Leider war es nicht so, statt dessen machten sie nochmal eine Lastschrift, die auch abgebucht wurde, damit habe ich nun über 40 € bezahlt, für läppische 3 € und das ganze innerhalb von 1 Woche.

Email hingeschrieben, kamm nur eine Standart Antwort, die mir nicht gehollfen hat, grade eben bekomme ich ne mahung das aus den 19 € die ich bereits 2 mal bezahlt habe nun 30 € geworden sind. Gestern versucht anzurufen, nichts als warteschleifen für 0,14 € pro minute, das heisst wieder 5 € mehr für den Saftladen. Ich weiss nicht was ich weiter machen soll, es kommen immer neue Kosten obwohl es schon bezahlt ist und support erreicht man nicht.

Habt ihr ergfahrungen mit dem Verein? Wen ja, auch schlechte? An wem kann ich mich wenden damit ich mein Geld zurück bekomme. Sind die hohen kosten gerechtfertigt?

Das hab ich dazu schon gefunden: https://www.besuchermag.net/archives/181-Meine-schlechten-Erfahrungen-mit-ClickAndBuy.com.html

Es ist erstaunt mich wie viele leute damit schon probleme haben.
 
Hi,
so ganz hundertprozentig verstehe ich nicht, was passiert ist, versuche aber mal, es etwas aufzudröseln: Du wolltest dir im Endeffekt für 3 oder 4€ eine App kaufen, verstehe ich das richtig? Und die 15€ waren wegen dem falschen Konto, darum hast du insgesamt 4+15€=19€ überwiesen. Oder wurden die abgebucht?

... statt dessen machten sie nochmal eine Lastschrift, die auch abgebucht wurde, damit habe ich nun über 40 € bezahlt, für läppische 3 € und das ganze innerhalb von 1 Woche.
Waren es nun 3 oder 4€ für die App? Mit 3 kommt das doch gar nicht hin....
Mit über 40 meinst du 2*19 oder war da noch mehr? :-?
... mahung das aus den 19 € die ich bereits 2 mal bezahlt habe nun 30 € geworden sind.
Na das ist Quark. Schick denen eine Kopie von deinem Kontoauszug.
An wem kann ich mich wenden damit ich mein Geld zurück bekomme.
An deine Bank. Das geht ganz einfach, bei Onlinebanking kannst du es auch selber machen: Lastschrift zurückbuchen....

:arrow: Ich würde nun folgendes tun: Eine Lastschrift zurückbuchen, der Mahnung widersprechen, am Besten mit Kopie deines Kontoauszuges, dass bezahlt wurde.

Hoffe, ich habe deine Problematik richtig verstanden und konnte dir etwas helfen; Grüße, Helldoor

Edit: Die Verweigerung der Mahnung würde ich per Einschreiben schicken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

lies das mal

https://www.finanztip.de/recht/bank/bh0841.htm

Unzulässige Bankgebühren: Bank darf für Rückbuchungen wegen mangelnder Deckung des Kontos keine Schadenpauschale kassieren

oder BGH Urteil Xa ZR 40/08 vom 17. September 2009

https://dejure.org/dienste/internet...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=49717&pos=0&anz=1

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtun-ternehmens, die für den Fall einer Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Buchung vorsieht, stellt eine nach § 309 Nr. 5 Alt. 1 Buchst. a BGB unwirksame Schadenspauschalierung dar......


Schadenersatz muss nachgewiesen werden. Vor allem in Deinem Fall ist das schon dubios.

Rückbuchung veranlassen, die Forderung zurück weisen, einen aufgeschlüsselten Nachweis des entstandenen Schadens verlangen.

Gruß
ekki
 
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Ich würde per Fax oder Einschreiben mitteilen, dass du bezahlt hast, die 2. Mahung zurückweisen und die zweiten 19 Euro zurückfordern... Wenn du sicher bist, dass du alles richtig bezahlt hast (bzw. so vorgegangen bist wie es in der Mahnung steht) und sie nicht antworten, ab zum Anwalt.
Würde mich da nicht auf einen Rechtsstreit einlassen außer mit Rechtsschutzversicherung (edit: @Gebühr generell)..
 
Zuletzt bearbeitet:
@ noone,

Ich würde per Fax oder Einschreiben mitteilen, dass du bezahlt hast, die 2. Mahnung zurückweisen und die zweiten 19 Euro zurückfordern... Wenn du sicher bist, dass du alles richtig bezahlt hast (bzw. so vorgegangen bist wie es in der Mahnung steht) und sie nicht antworten, ab zum Anwalt. Würde mich da nicht auf einen Rechtsstreit einlassen außer mit Rechtsschutzversicherung..

Ach so! Was ist CAB denn?? Briefpost oder was.
Die machen doch bankähnliche Geschäfte.

Ein Luftfahrtunternehmen ist auch keine Bank. Und da gibt es ein höchstrichterliches Urteil, dass eine pauschale Schadenersatzforderung unwirksam ist. Die Schadenshöhe muss nachgewiesen werden, das geht grundsätzlich nicht pauschal.

Sonst kann ich Dir zustimmen.
web2null muss versuchen, den Sachverhalt zu aufzuklären.

Das ist aber noch lange kein Rechtsstreit. Seinen Standpunkt darzustellen und Aufklärung verlangen sollte möglich sein.

Die überhöhten Abbuchungen von Click&Buy waren rechtswidrig, deshalb kann er sich sein Geld zurück holen, sonst sieht er es vielleicht nicht mehr. So ist es einfacher und Click&Buy müsste klagen. Das werden die aber bei der Sachlage sein lassen.

Mein Rat

- Geld zurück buchen lassen.
- Schreiben an Click&Buy und die Sachlage erklären
- Bereitschaft zeigen, den entstandenen Schaden auszugleichen
- gleichzeitig aber auch den Nachweis des Schaden verlangen

Auf die Urteile würdeich hin weisen. Vielleicht findest Du weitere Urteile im Internet. Such mal nach pauschaler Schadenersatz Rückbuchung usw.

Ich bin schnell fündig geworden, hatte das mit dem pauschalen Schadensersatz allerdings im Hinterkopf.

Gruß
ekki
 
Also ich hatte Erfahrung als Entwickler mit denen und hatte den eindruck das die da alle keine Ahnung haben von dem was die machen.

Um C&B einzubauen in eine Seite hat es ca. 10 mails und 3 telefonate gebraucht, und dabei hatte ich deren SOAP benutz, was eigentlich simpel hätte sein müssen. Zudem hatten Antworten ewig gedauert.

Zu den 15€: Das machen einige Unternehmen inzwischen und das wird wohl noch von Gerichten akzeptiert.
 
Danke für eure Antworten. Ich habs heute nochmal versucht und siehe da nach ca. 10 min. warteschleife hatte ich eine "Supporterin" dran.

Ich ihr meine Sachlage erklärt, Sie darauf ja ich habe den Fall vor 5 min bearbeitet und habe ihnen eine Email geschickt...

Email? Ich hab nichts bekommen... Dann hab ich sie mal darauf angesprochen das es im Internet zahlreiche Berichte gibt die besagen das C&B betrügen. Ihre antwort, nach kurzem zögern " ähmm nein wir haben zurzeit Probleme die ahmmm diese woche, ähm nächste woche geklärt und beseitigt werden.

Ich natürlich gefragt was nun ist und ob ich mein Geld wieder bekomme, sie darauf, "wir haben kein zahlungseingang von ihnen".
Hab ihr natürlich gesagt das bei C&B sogar steht das ein vorgang abgeschlossen ist, unzwar der von Giropay. Darauf meinte sie, das ich ein Kontoauzug senden soll, damit sie sehen kann ob das stimmt.

Hab sie gefragt ob ein screen von OB reicht?. - Klar kein Problem... gehts noch? jeder photoshoper kann son scheiss screen faken. Aber naja ok, ich hab ihr heute einen Kontoauszug von der Sparkasse zugesendet. Mal schaun wie das weiter geht.

Ich hoffe der Verein wird bald dicht gemacht. Im internet häufen sich immer mehr solche fälle wie bei mir.
 
Hallo,

lies das mal

https://www.finanztip.de/recht/bank/bh0841.htm

Unzulässige Bankgebühren: Bank darf für Rückbuchungen wegen mangelnder Deckung des Kontos keine Schadenpauschale kassieren
Da geht es aber darum, dass eine Bank (B) vom Kunden (K) direkt das Geld haben wollte, weil eine Lastschrift eines Lieferanten (L) nicht geklappt hat.

Die Banken verlangen mittlerweile von Kunden auch keine Gebühren mehr, sie verlangen sie aber vom Lieferanten und der kann sie als Schadenersatz vom Kunden verlangen. So, wie das hier gemacht wurde.

Und CUB macht zwar Geldtransfer ist aber keine Bank.

Marty
 
Ob das eine Bank ist oder Gottweißwer spielt überhaupt keine Rolle.

Nach dem BGB § 309 ist pauschaler Schadensersatz nicht erlaubt.
Schadenersatz soll - wie der Name schon sagt - einen erlittenen Schaden ersetzen. Und den muss man nachweisen.

Pauschal geht nicht. Jede Bestimmung in den AGBs, die pauschalen Schadensersatz vorsieht, ist nichtig.

Lies mal hier

https://www.verbraucherrechtliches....auschaler-schadensersatz-bei-rucklastschrift/
 
Wow überrascht mich jetzt etwas muss ich gestehen sowas zu lesen mit C&B hab ich schon zig mal im NEtz eingekauft und noch nie irgendwelche Probleme gehabt :-/ . Na ja das Netz wird auch immer schlimmer :-/
 
Also bis jetzt kam nichts mehr -> Konto immer noch gesprerrt.

19.04.2010 Zahlung an ClickandBuy in Bearbeitung -3,00 EUR -3,00 EUR
16.04.2010 Zahlung an ClickandBuy in Bearbeitung -15,00 EUR-15,00 EUR
14.04.2010
Zahlung an ClickandBuy in Bearbeitung -3,00 EUR -3,00 EUR

aber es geht noch so enniges ab bei dennen, fragt mich nicht warum. Saftladen!
 
Gut zu wissen. Eine Kundin ist am überlegen, ob sie auch C&B für Ihren Shop anbieten soll. Ich werde auf diesen Thread hinweisen.

Dir wünsch ich viel Glück, dass du dein Geld wieder kriegst.
 
Zum Thema CaB kann ich jedem nur raten:
Soweit es geht Hände weg von dem Saftladen.

Um mir vorab Luft zu machen: Ich habe selten, wenn nicht sogar noch nie erlebt, dass absolute Ignoranz und Arroganz, bei völliger Inkompetenz an den tag gelegt werden.

Zu meiner Anekdote :)

Da ich vor einigen Monaten ein neues iPhone erhalten habe, mich neu bei iTunes einlogte und entsprechend meine Daten bei CaB änderte (neue Bankverbindung) ging ich in gutem Glauben daran, dass die Damen und Herren da ein stabil laufendes System zur Verfügung stellen, davon aus, dass alles gut ist und ich wie gewohnt Apps downloaden kann.
Konnte ich auch.
Aber dann hörte es auch auf.

Keine 14 Tage nach dem Kauf einer App für sage und schreibe 1,59 € bekam ich von CaB eine Mahnung inkl Mahngebühren über 15,00 €. Anhängend der nette Hinweis, mein Geldinstitut habe deren Zahlungsaufforderung zurück gewiesen.

Ich denen also noch am selben Tag eine Email gesendet, den Sachverhalt erläutert und Klärung verlangt. Zusätzlich habe ich in dieser Email noch einmal meine Bankverbindung übermittelt.
Auf meine Monierung der Mahngebühren bekam ich nur einen offensichtlich kopierten Gesetzestext, dessen Inhalt in keinem Verhältnis zu meiner Reklamation stand.
Auch eine zweite Email meinerseits, in der ich noch einmal klar und deutlich darum gebeten habe, dass mir CaB doch bitte bestätigen möge die Kontodaten geändert zu haben, blieb inhaltlich unbeantwortet. Schreibfaul, die Leute...so scheint es ;)
Und nicht dass ich meinerseits Arbeit auf andere abwälzen wollte. Natürlich habe ich versucht mich auf der CaB Homepage artig einzuloggen und meine daten selbst zu ändern.
Ging aber nicht. Die einzige Aussage der überragend stabilen Seite lautet: Customer Time Out. Please try again later...
sowas.

Und jetzt wirds wirklich spannend.
Keine Woche später schickt mir CaB erneut eine Mahnung. Wieder inklusive 15,00€ Mahngebühren.
Ich bin bei downlaod einer App für 1,59 € also mittlerweile bei 31,59 €.

Mein nächstes Telefonat ging an meine Hausbank. Lustigerweise teilte mir die Mitarbeiterin mit, ein Lastschrifteinzug seitens CaB habe nie statt gefunden.
Schon ein wenig errötet rief ich bei CaB an, um mir den offensichtlichen Fehler erläutern zu lassen.
Nach knapp 5 Minuten in der Warteschleife gelangte ich auch umgehend an eine kompetente, wie kundenorientierte Supporterin -IRONIE-
Nach kurzer Darstellung der Sachlage durch mich war die erste Reaktion im Wortlaut: "Und Sie glauben ernsthaft dass das unser Problem ist?"
Logischerweise kippte das Gespräch an der Stelle.
Unter hinzunahme vollständiger Arroganz und der Befreiung von jeglicher ServiceQualität erklärte mir die nette Dame am Telefon, ich hätte gefälligst dafür Sorge zu tragen, dass meine Konten gedeckt seien.
Meine Einwürfe, das Konto von dem Sie angeblich versuchen würden abzubuchen existiere gar nicht mehr, umschiffte Sie gekonnt mit Floskeln, wie: "Wissen Sie, da müssen Sie sich schon selber kümmern." und "Ist doch klar dass man vor dem Kauf seine Kontodaten nochmal prüft."
HAHA...UND JETZT ICH, dachte ich...und brachte an, dass deren System ja permanent abschmiert u ich mich nicht selbst einloggen kann, um meine Daten einzusehen oder zu ändern.
Und jetzt kommt der Clou: Die nette Dame am andern Ende des Telefons tat mir Kund, dass sie sowas ja in einer Tour von Kunden hören würde...und ich das gefälligst durch einen Screenshot zu beweisen hätte.
Ich muss eingestehen, dass ab diesem Moment für mich vollends "Finito" gewesen ist.
Ich habe der Dame noch einmal mitgeteilt, dass ich vor Zusendung der ersten Mahnung meine Kontodaten geändert habe (was ja schon Monate her gewesen ist...Ja, ich ladt nunmal selten Apps)...dass ich nach Erhalt der ersten Mahnung augenblicklich reagierte und meine Kontodaten noch einmal via Email mitteilte (und das auf diese Email durch CaB reagiert worden ist)...und das mir völlig unklar ist, wie es sein kann dass Kosten die durch deren Inkompetenz im Umgang mit ihrem hauseigenen CRM System entstehen, durch den Kunden zu tragen seien.
Die Reaktion war wirklich amüsant:
Man trennte sich mit einem: Oh Schade, Sie haben mich nicht verstanden.
Nach dem Spruch musste ich einfach auflegen, sonst wäre ich wahrscheinlich verbal entgleist.

Man kann jetzt sagen, kein Rechtsstreit wegen 30,00 €, aber um ehrlich zu sein gehts mir hier einfach ums Prinzip.
Hier muss doch der Eindruck entstehen, dass die dt. Serviceniederlassung dieses Unternehmens sich halbfaul halb grenzdebil darauf ausruht, dass ihr Hauptsitz in England ist und entsprechend rechtliche Forderungen auch dorthin zu richten sind.
Die Vermutung wird noch verstärkt durch die letzte Email der freundlichen Damen und Herren der CaB Saftladen-Kooperation.
Auf meinen Wunsch hin, schriftlich Stellungnahme zu meiner Beschwerde (bewusste Formulierung ums auch wirklich im BM unterzubringen) zu nehmen wurde mir in einem zweizeiligen Mail süffisant mitgeteilt, ich dürfe gerne meinen rechtsbeistand zu Rate ziehen, solle meine Forderungen dann aber entsprechend an die Hauptgeschäftsstelle in England richten.

Kurzum...von CaB hab ich die Fresse dick.
Bin gespannt wies weitergeht :D
 
Unverhältnismäßige Kosten mindern

Ein Schadensminderung ist zumindest von 15€ auf 5€ pro Rücklastschrift möglich. Click & Buy hat sich kulant gezeigt und mein Konto mit 20€ ausgeglichen, da es sich um 2 Rücklastschriften gehandelt hat. Somit konnte ich die Unkosten von 30€ auf 10€ drücken. Folgendes Musterschreiben kann man hierbei verwenden:

----------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen hiermit mit, dass der aktuelle Stand meines Kundenkontos (Kd.-Nr. XYZ) Ihres Unternehmens für mich nicht nachvollziehbar und in meinen Augen nicht gerechtfertigt ist. Ich beziehe mich auf die Rücklastschriftgebühren in Höhe von jeweils 15,00 € Ihrer E-Mail vom xx.xx.2014 [und xx.xx.2014.]

Mir erscheint mir eine pauschale Rücklastschriftgebühr von 15 € erheblich unverhältnismäßig. In EDV-gestützten Systemen ist für eine automatisierte Erstellung einer Mahnung meiner Ansicht nach von einen derartig hohen Betrag auch inklusive Porto (Stichwort: Großkundenrabatte) nicht auszugehen. Nach BGHZ 66, 112 ff. hat ein Gläubiger keinen gesetzlichen Anspruch auf pauschale Bearbeitungs- oder Mahngebühren, es darf lediglich der tatsächlich verursachte Schaden in Rechnung gestellt werden. Bitte übermitteln Sie mir daher geeignete Belege, aus denen die tatsächlich verursachten Kosten hervorgehen.

Als langjähriger Kunde bin ich von diesem Vorgehen sehr verärgert und zutiefst enttäuscht.

Ich verweise zudem an dieser Stelle auf eine gültige Rechtsprechung auf welche ich im folgendem Artikel der Deutschen Verbraucherschutzvereins gestoßen bin:

https://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/news/2013/20130905_Ruecklastschrift_E-Plus.html

Ich werde umgehend den eigentlichen Zweckbetrag in Höhe von x,xx € plus jeweils 5€ an Rücklastschriftgebühren (unter Vorbehalt) [und die geforderten x,xx€ an Mahngebühren (unter Vorbehalt)] (insgesamt xx,xx €) überweisen und hoffe auf ihr Zuvorkommen um zu einen gutmütlichen Abschluss zu gelangen.

Max Mustermann
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Click & Buy wird, darauf hin einwerfen, dass der Gerichtsstand in England sei und man sich ausdrücklich auf die AGB und der Gebührentabelle eingelassen hat.

Das ist zwar richtig, aber dennoch anfechtbar.Man kann darauf mit folgenden Inhalt entgegen argumentieren. Man sollte den Betrag in der ersten Mail bereits bezahlt haben.

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"Eine Restschuld von x,xx € verbliebe noch aus ihrer Perspektive, welchen nach deutschem Recht nichtig ist, falls sie diese tatsächlich über ein Inkassobüro bei mir einklagen wollen würden. Zwecks gütlicher Einigung bitte ich Sie nochmals kulanterweise diese Restschuld auf meinem Konto auszugleichen. "
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