tobias1985
Der Erlöser
- 24 April 2006
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@Ex: Nur Punkt 4 muss ich korrigieren. Sind 17500 Euro. Dazu gibts aber zu sagen, dass man das bei der Anmeldung beim Gewerbe entscheiden kann. Wenn man aber dann über die 17500 Euro kommt, ist man kein Kleinstunternehmer mehr und muss MwSt. ausweisen und abführen. Drunter kann man sich entscheiden ob man die Regelung nimmt oder nicht. Aber nur einmal und zwar bei der Anmeldung des Gewerbes.
Ich empfehle, nicht die Kleinstunternehmer-Regelung zu nehmen. Denn der Mehraufwand ohne diese Regelung ist gering, die Vorteile dafür empfinde ich als groß. (wenn man übers Gewerbe etwas einkauft)
Trotzdem wurde ich wie gesagt vom Finanzamt so informiert, dass wenn man die Lose nicht in Euro umsetzt/verkauft, man kein Gewerbe benötigt.
Ich empfehle, nicht die Kleinstunternehmer-Regelung zu nehmen. Denn der Mehraufwand ohne diese Regelung ist gering, die Vorteile dafür empfinde ich als groß. (wenn man übers Gewerbe etwas einkauft)
Trotzdem wurde ich wie gesagt vom Finanzamt so informiert, dass wenn man die Lose nicht in Euro umsetzt/verkauft, man kein Gewerbe benötigt.