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#1 (permalink) |
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rebellierend
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Ich hab eine Freundin die mir jetzt schon zum 2ten Mal erzählt, dass sie wohl von einem Typen verfolgt wir, der letztens sogar im Bus neben ihr saß und sie des öfteren anruft.
Eine 2te Freundin von mir und natürlich ich auch haben ihr sofort geraten sich bei der Polizei zu melden. Jetzt hat sie mir aber am Telefon gesagt, dass ihr ein Beamter gesagt hat, dass die nichts machen können solange nichts passiert ist. Wie kann das sein? Ich dachte, dass "Stalking" mittlerweile eine Straftat wäre, oder hab ich mich da verhört? Kann man da sonst noch was machen? So gern ich es tun würde: Ich kann leider nicht rund um die Uhr bei ihr sein, bis der Typ sich mal blicken lässt... ![]() |
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#3 (permalink) | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
2. es gibt ex-freunde! 3. es gibt ehemalige kollegen/freunde! 4. es gibt genug leute, die eine telefonnummer kennen! so ein dummer kommentar... edit: WIESO ZUM TEUFEL sollte sie nicht im telefonbuch stehen?? und wieso sollte er nicht ihren namen kennen??? da reicht ein blick auf den briefkasten.. wikipedia meint dazu: Zitat:
Geändert von noone (22.07.2006 um 19:59:42 Uhr) |
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#4 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Wenn ich weiß, dass ich von einem Stalker belästigt werde, besorge ich mir
als Erstes eine neue Nummer und gehe zur Polizei (hat sie ja gemacht) Sie schreibst sich dazu auf, wann und wo der Stalker ihr "zu nahe gekommen" ist. Das hilft nachher bei der Beweisführung. Wenn sie die Möglichkeit hat soll sie auch Fotos machen am besten so, dass man noralgische Punkte erkennen kann, also die Pommesbude auf der xy- Straße, das Krankenhaus u.s.w. Der Entwurf zu dem Gesetz ist raus und wird mit Sicherheit demnächst umgesetzt. Solange Beweise sammeln und der Polizei melden auch wenn die sagen das die nix tun können. Aktenkundig ist es dann allemale. Der Weise- Ring gibt sicher auch hilfreiche Tips zu dem Thema. |
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#5 (permalink) | |
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Anmeldeformular
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Zitat:
erst lesen, denken und dann schreiben.. edith: ach jetzt weiss er auch wo sie wohnt.. lol ^^ ..wahrscheinlich weiss er auch wann sie ihre tage hat, wie oft sie aufs klo geht, usw. ..gell? du held des tages. Geändert von Anmeldeformular (22.07.2006 um 20:08:31 Uhr) |
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#6 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 25.04.2006
Beiträge: 306
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Ich habe genau das gleiche Problem, ich war mit einem Typen zusammen. 2 Jahre. Jetzt sind wir schon zwei Jahre auseinander und er lässt mich immer noch nicht in Ruhe. Er hat sich sogar hier bei Klamm angemeldet nur um mit mir in Kontakt zu treten. Macht sich mehrere Forennamen etc.
Als wir uns getrennt haben, habe ich mir eine Einstweilige verfügung geholt weil er mich in unserer Beziehung geschlagen hatte. Er rief dann an und hat mich bedroht und stand sogar vor meine Tür. Er hat nicht geklingelt oder so. Er stand einfach da um mir Angst zu machen. Ich hab dann die Polizei gerufen aber die sagten mir dann das sie nichts machen können solange er nichts macht. Ich hab ihn dann angezeigt. Es kam zu einer Verhandlung. Dort sagt der Richter zu ihm falls er mich nochmal anruft oder vor meiner Tür steht wird er eine Strafe bekommen. Ich war 2 Minuten aus dem Gericht und er hat mich angerufen und sich kaputt gelacht. Also man kann garnichts machen solange nichts passiert ist. Aber ich glaube seit knapp einem Jahr gibt es da neue Gestze wegen Stalking. Musst du dich mal irgendwo erkundigen oder bei Google schauen. Gruß Freyja |
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#7 (permalink) | |
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abgemeldet
Reg: 06.05.2006
Beiträge: 375
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Zitat:
Du kannst an sich wenig machen. Das Nachstellen ist nicht strafbar, wenn es stört, kann man Anzeige wegen Belästigung stellen, ein Richter wird nichts unternehmen, solange keine Gewalt im Spiel ist. Ich kenne jemanden, der macht das gerade auch durch, man ist hilflos. Die Polizei hat bei uns auch nur eingegriffen, weil ein kleines Kind involviert ist, ansonsten bleibt den Opfern nur die Anzeige wegen Belästigung. Eine einstweilige Anordnung vom Gericht gibt es erst, wenn Gewalt im Spiel ist, dann muss sich der Stalker vom Opfer fern halten, tut er das nicht, wird meistens leider nur ein erhöhtes Ordnungsgeld festgelegt, er muss dann vor den Kadi. Erst wenn auch das Ordnungsgeld nicht gegriffen hat, dann gibt es Haft, aber nicht wegen Stalking, sondern wegen Mißachtung des Gerichts. Aber: Ich sag dir gleich, das vor Gericht wird nicht einfach und ist leider von Land zu Land unterschiedlich. In Berlin hat die Amstrichterin zu meiner Bekannten gesagt: "Kommen Sie wieder, wenn er Sie geschlagen hat, oder auf Ihrem Grundstück verhaftet wurde". Dass die Polizei da schon zum 3. mal in dieser Woche bei uns war, weil er aufs Grundstück eingedrungen ist, interessierte dabei nicht. Als meine Bekannte nach Kiel gezogen ist und der Irre dort weiter gemacht hat, gab es sofort eine einstweilige Verfügung, scheinbar gilt hier: andere Bundesländer, andere Sitten. Muss man ausprobieren, deine Freundin soll sich mal an euren sozialen Dienst wenden, die helfen da meistens recht kompetent weiter. |
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#9 (permalink) | |
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Anmeldeformular
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Zitat:
Aber ansonsten gebe ich Dir völlig Recht. |
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#10 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ich meine auch nicht das der Stalker dann aktenkundig ist, sondern die Sache
an sich. Und wenn (meine ganz persönliche Meinung) zum tätig werden der Polizei eine Notlüge nötig wäre, würde ich das auch machen. Sprich ich würde ein "wenig" übertreiben bei der Schilderung des Hergangs. |
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#11 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 25.04.2006
Beiträge: 306
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Zitat:
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#12 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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@Freyja
Natürlich hast du Recht. Deshalb hab ich auch extra geschrieben, dass das meine Meinung ist. Aber wenn das Schw*** schon vor der Türe steht, kann er ja auch störend geklingelt haben. Wer beweist mir das Gegenteil Wie gesagt, du hast aber Recht! |
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#13 (permalink) |
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Mod-Mami
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Haben die Eltern der Freundin eine Rechtsschutzversicherung?
Dann ab zum Anwalt und eine Unterlassung beantragen lassen. Da drin wird dann festgelegt, dass der nicht mehr anrufen darf, sie nicht mehr ansprechen darf und sich bis auf einen Umkreis von xxx Metern nicht mehr nähern darf. Verstößt er dagegen, kann eine saftige Geldstrafe fällig werden. Ansonsten ignorieren. Wortlos auflegen, wenn er anruft. Ihm das Gefühl geben, dass man ihn nicht sieht. Also noch nicht mal demonstrativ wegdrehen oder weggucken. Stur bleiben. Er ist Luft. Weitere Tipps: www.liebeswahn.de Da gibts auch ein Forum. |
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#14 (permalink) |
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abgemeldet
Reg: 06.05.2006
Beiträge: 375
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Du kannst der Polizei sagen was du willst, die machen nichts, wenn er nicht schlägt oder auf dein Grundstück eindringt. Er darf sogar den ganzen Tag vor deinem Gartentor stehen, und die können nichts machen. Ne Personenkontrolle haben sie bei uns dann immer durchgeführt, damit es ihm unangebehm ist, wenn er vor den Nachbarn die Taschen leeren muss, aber die machen gar nichts.
Geh zum Gericht, versuch ne Verfügung zu bekommen, dann haben die Beamten eine Handlungsbasis und nehmen ihn auch mit, wenn er wieder auftaucht. Sowas muss man gut planen, wer lügt und erwischt wird, wirkt vor Gericht später unglaubwürdig, was sich negativ auf die Hilfsleistungen der Behörden auswirken kann. |
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#15 (permalink) | |
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rebellierend
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Zitat:
Aber ein Problem gibt es auch an der Stelle: Sie kennt ihn nicht und weiß nicht wie er heißt Danke für den Link ich werd ihn ihr zukommen lassen. ![]() |
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