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Alt 22.07.2006, 18:26:53   #1 (permalink)
rebellierend

ID: 103356
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Standard Probleme mit einem Stalker

Ich hab eine Freundin die mir jetzt schon zum 2ten Mal erzählt, dass sie wohl von einem Typen verfolgt wir, der letztens sogar im Bus neben ihr saß und sie des öfteren anruft.
Eine 2te Freundin von mir und natürlich ich auch haben ihr sofort geraten sich bei der Polizei zu melden.
Jetzt hat sie mir aber am Telefon gesagt, dass ihr ein Beamter gesagt hat, dass die nichts machen können solange nichts passiert ist.

Wie kann das sein?
Ich dachte, dass "Stalking" mittlerweile eine Straftat wäre, oder hab ich mich da verhört?
Kann man da sonst noch was machen?
So gern ich es tun würde: Ich kann leider nicht rund um die Uhr bei ihr sein, bis der Typ sich mal blicken lässt...
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Alt 22.07.2006, 19:27:45   #2 (permalink)
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Reg: 21.04.2006
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warum gibt sie ihm auch ihre telefonnummer?
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Alt 22.07.2006, 19:31:55   #3 (permalink)
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Benutzerbild von noone

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Zitat:
Zitat von Anmeldeformular
warum gibt sie ihm auch ihre telefonnummer?
1. es gibt ein telefonbuch!
2. es gibt ex-freunde!
3. es gibt ehemalige kollegen/freunde!
4. es gibt genug leute, die eine telefonnummer kennen!

so ein dummer kommentar...
edit:
WIESO ZUM TEUFEL sollte sie nicht im telefonbuch stehen?? und wieso sollte er nicht ihren namen kennen??? da reicht ein blick auf den briefkasten..

wikipedia meint dazu:
Zitat:
Ein eigener Straftatbestand „Stalking“ existiert in der Bundesrepublik Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Lediglich einzelne mögliche Elemente des Nachstellens werden von speziellen Tatbeständen - beispielsweise Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Nötigung - erfasst.[...]
Opfer von Stalking haben allerdings die Möglichkeit, bei Gericht Schutzanordnungen gegen den Stalker zu erwirken, die auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes erlassen werden können und beispielsweise aus der Anordnung bestehen können, sich der Wohnung des Opfers nicht zu nähern. Ein Beispiel aus der obergerichtlichen Spruchpraxis bildet die Entscheidung des OLG Sachsen-Anhalt [2].

Soweit auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes eine Unterlassungsverfügung gegen einen Stalker erlassen wird und dieser gegen die in der Verfügung festgelegten Verbote verstößt, stellt dieser Verstoß ein strafbares Verhalten nach § 4 Gewaltschutzgesetz dar. Streng genommen handelt es sich dabei dann nicht um die Strafbarkeit von Stalking an sich, sondern vielmehr um die Strafbarkeit wegen Missachtung einer gerichtlichen Anordnung.
[...]
Im August 2005 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der einen neuen § 241b für das Strafgesetzbuch (StGB) vorsieht. Der Absatz 1 des im „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellung“ dargelegten Paragraphen lautet wie folgt:[...]

Geändert von noone (22.07.2006 um 19:59:42 Uhr)
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Alt 22.07.2006, 19:51:32   #4 (permalink)
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Reg: 20.04.2006
Beiträge: 2.271
das_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehen
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Wenn ich weiß, dass ich von einem Stalker belästigt werde, besorge ich mir
als Erstes eine neue Nummer und gehe zur Polizei (hat sie ja gemacht)
Sie schreibst sich dazu auf, wann und wo der Stalker ihr "zu nahe gekommen"
ist. Das hilft nachher bei der Beweisführung. Wenn sie die Möglichkeit hat
soll sie auch Fotos machen am besten so, dass man noralgische Punkte
erkennen kann, also die Pommesbude auf der xy- Straße, das Krankenhaus
u.s.w.
Der Entwurf zu dem Gesetz ist raus und wird mit Sicherheit demnächst
umgesetzt. Solange Beweise sammeln und der Polizei melden auch wenn die
sagen das die nix tun können. Aktenkundig ist es dann allemale.
Der Weise- Ring gibt sicher auch hilfreiche Tips zu dem Thema.
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Alt 22.07.2006, 19:54:21   #5 (permalink)
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ID: 399507
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Reg: 21.04.2006
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Zitat:
Zitat von noone
1. es gibt ein telefonbuch!
2. es gibt ex-freunde!
3. es gibt ehemalige kollegen/freunde!
4. es gibt genug leute, die eine telefonnummer kennen!

so ein dummer kommentar...
jo du mich auch. wäre es ein ex-freund, hätte der threadersteller das sicherlich geschrieben. und wenn sie im telefonbuch stehen sollte, was ich arg bezweifle, dann muss er ja schon ihren namen wissen..
erst lesen, denken und dann schreiben..


edith: ach jetzt weiss er auch wo sie wohnt.. lol ^^ ..wahrscheinlich weiss er auch wann sie ihre tage hat, wie oft sie aufs klo geht, usw. ..gell? du held des tages.

Geändert von Anmeldeformular (22.07.2006 um 20:08:31 Uhr)
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Alt 22.07.2006, 19:56:09   #6 (permalink)
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Reg: 25.04.2006
Beiträge: 306
Freyja wird schon bald berühmt werden
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Ich habe genau das gleiche Problem, ich war mit einem Typen zusammen. 2 Jahre. Jetzt sind wir schon zwei Jahre auseinander und er lässt mich immer noch nicht in Ruhe. Er hat sich sogar hier bei Klamm angemeldet nur um mit mir in Kontakt zu treten. Macht sich mehrere Forennamen etc.

Als wir uns getrennt haben, habe ich mir eine Einstweilige verfügung geholt weil er mich in unserer Beziehung geschlagen hatte. Er rief dann an und hat mich bedroht und stand sogar vor meine Tür. Er hat nicht geklingelt oder so. Er stand einfach da um mir Angst zu machen. Ich hab dann die Polizei gerufen aber die sagten mir dann das sie nichts machen können solange er nichts macht. Ich hab ihn dann angezeigt. Es kam zu einer Verhandlung. Dort sagt der Richter zu ihm falls er mich nochmal anruft oder vor meiner Tür steht wird er eine Strafe bekommen. Ich war 2 Minuten aus dem Gericht und er hat mich angerufen und sich kaputt gelacht.

Also man kann garnichts machen solange nichts passiert ist. Aber ich glaube seit knapp einem Jahr gibt es da neue Gestze wegen Stalking. Musst du dich mal irgendwo erkundigen oder bei Google schauen.

Gruß Freyja
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Alt 22.07.2006, 19:56:20   #7 (permalink)
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Reg: 06.05.2006
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Cejay1837 ist einfach richtig nettCejay1837 ist einfach richtig nettCejay1837 ist einfach richtig nettCejay1837 ist einfach richtig nett
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Zitat:
Zitat von PapeK
Wie kann das sein?
Ich dachte, dass "Stalking" mittlerweile eine Straftat wäre, oder hab ich mich da verhört?
Kann man da sonst noch was machen?
So gern ich es tun würde: Ich kann leider nicht rund um die Uhr bei ihr sein, bis der Typ sich mal blicken lässt...
Stalking ist derzeit leider noch nicht strafbar, die Vorlage liegt immernoch bei den zuständigen Stellen...
Du kannst an sich wenig machen. Das Nachstellen ist nicht strafbar, wenn es stört, kann man Anzeige wegen Belästigung stellen, ein Richter wird nichts unternehmen, solange keine Gewalt im Spiel ist.
Ich kenne jemanden, der macht das gerade auch durch, man ist hilflos. Die Polizei hat bei uns auch nur eingegriffen, weil ein kleines Kind involviert ist, ansonsten bleibt den Opfern nur die Anzeige wegen Belästigung.
Eine einstweilige Anordnung vom Gericht gibt es erst, wenn Gewalt im Spiel ist, dann muss sich der Stalker vom Opfer fern halten, tut er das nicht, wird meistens leider nur ein erhöhtes Ordnungsgeld festgelegt, er muss dann vor den Kadi. Erst wenn auch das Ordnungsgeld nicht gegriffen hat, dann gibt es Haft, aber nicht wegen Stalking, sondern wegen Mißachtung des Gerichts.

Aber: Ich sag dir gleich, das vor Gericht wird nicht einfach und ist leider von Land zu Land unterschiedlich. In Berlin hat die Amstrichterin zu meiner Bekannten gesagt: "Kommen Sie wieder, wenn er Sie geschlagen hat, oder auf Ihrem Grundstück verhaftet wurde". Dass die Polizei da schon zum 3. mal in dieser Woche bei uns war, weil er aufs Grundstück eingedrungen ist, interessierte dabei nicht. Als meine Bekannte nach Kiel gezogen ist und der Irre dort weiter gemacht hat, gab es sofort eine einstweilige Verfügung, scheinbar gilt hier: andere Bundesländer, andere Sitten.
Muss man ausprobieren, deine Freundin soll sich mal an euren sozialen Dienst wenden, die helfen da meistens recht kompetent weiter.
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Alt 22.07.2006, 19:56:42   #8 (permalink)
rebellierend

ID: 103356
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Sie wohnt noch zu Hause und steht tatsächlich im Telefonbuch. Das Problem ist einfach, dass sie im ICQ ihren richtigen Namen und ihre Stadt angegeben hat...
Das hat ausgereicht.
Danke für die Tipps bisher...
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Alt 22.07.2006, 19:57:38   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von das_makro
Wenn ich weiß, dass ich von einem Stalker belästigt werde, besorge ich mir
als Erstes eine neue Nummer und gehe zur Polizei (hat sie ja gemacht)
Sie schreibst sich dazu auf, wann und wo der Stalker ihr "zu nahe gekommen"
ist. Das hilft nachher bei der Beweisführung. Wenn sie die Möglichkeit hat
soll sie auch Fotos machen am besten so, dass man noralgische Punkte
erkennen kann, also die Pommesbude auf der xy- Straße, das Krankenhaus
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Der Entwurf zu dem Gesetz ist raus und wird mit Sicherheit demnächst
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sagen das die nix tun können. Aktenkundig ist es dann allemale.
Der Weise- Ring gibt sicher auch hilfreiche Tips zu dem Thema.
Aktenkundig bist Du erst dann, wenn mit Dir eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt wurde. Ansonsten darf keine Speicherung der Daten bei der Polizei erfolgen. So sieht das unser Rechtsstaat vor.
Aber ansonsten gebe ich Dir völlig Recht.
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Alt 22.07.2006, 20:03:08   #10 (permalink)
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Beiträge: 2.271
das_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehen
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Ich meine auch nicht das der Stalker dann aktenkundig ist, sondern die Sache
an sich. Und wenn (meine ganz persönliche Meinung) zum tätig werden
der Polizei eine Notlüge nötig wäre, würde ich das auch machen. Sprich ich
würde ein "wenig" übertreiben bei der Schilderung des Hergangs.
das_makro ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2006, 20:06:01   #11 (permalink)
Erfahrener Benutzer

Reg: 25.04.2006
Beiträge: 306
Freyja wird schon bald berühmt werden
Standard

Zitat:
Zitat von das_makro
Ich meine auch nicht das der Stalker dann aktenkundig ist, sondern die Sache
an sich. Und wenn (meine ganz persönliche Meinung) zum tätig werden
der Polizei eine Notlüge nötig wäre, würde ich das auch machen. Sprich ich
würde ein "wenig" übertreiben bei der Schilderung des Hergangs.
Wenn du das machst und es raus kommt das es nicht stimmt dann hast du erst recht verloren. Ich finde man sollte immer bei der Wahrheit bleiben und nicht extra noch was dazu dichten!
Freyja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2006, 20:09:35   #12 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 224807
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Reg: 20.04.2006
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das_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehendas_makro genießt hohes Ansehen
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@Freyja

Natürlich hast du Recht. Deshalb hab ich auch extra geschrieben, dass das
meine Meinung ist.

Aber wenn das Schw*** schon vor der Türe steht, kann er ja auch störend
geklingelt haben. Wer beweist mir das Gegenteil

Wie gesagt, du hast aber Recht!
das_makro ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2006, 20:10:08   #13 (permalink)
Mod-Mami
Benutzerbild von Schnecke

ID: 59350
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im Urlaub

Reg: 20.04.2006
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Schnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende Zukunft
Standard

Haben die Eltern der Freundin eine Rechtsschutzversicherung?
Dann ab zum Anwalt und eine Unterlassung beantragen lassen. Da drin wird dann festgelegt, dass der nicht mehr anrufen darf, sie nicht mehr ansprechen darf und sich bis auf einen Umkreis von xxx Metern nicht mehr nähern darf.

Verstößt er dagegen, kann eine saftige Geldstrafe fällig werden.

Ansonsten ignorieren. Wortlos auflegen, wenn er anruft. Ihm das Gefühl geben, dass man ihn nicht sieht. Also noch nicht mal demonstrativ wegdrehen oder weggucken. Stur bleiben. Er ist Luft.

Weitere Tipps: www.liebeswahn.de Da gibts auch ein Forum.
Schnecke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2006, 20:10:37   #14 (permalink)
abgemeldet

Reg: 06.05.2006
Beiträge: 375
Cejay1837 ist einfach richtig nettCejay1837 ist einfach richtig nettCejay1837 ist einfach richtig nettCejay1837 ist einfach richtig nett
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Du kannst der Polizei sagen was du willst, die machen nichts, wenn er nicht schlägt oder auf dein Grundstück eindringt. Er darf sogar den ganzen Tag vor deinem Gartentor stehen, und die können nichts machen. Ne Personenkontrolle haben sie bei uns dann immer durchgeführt, damit es ihm unangebehm ist, wenn er vor den Nachbarn die Taschen leeren muss, aber die machen gar nichts.

Geh zum Gericht, versuch ne Verfügung zu bekommen, dann haben die Beamten eine Handlungsbasis und nehmen ihn auch mit, wenn er wieder auftaucht.

Sowas muss man gut planen, wer lügt und erwischt wird, wirkt vor Gericht später unglaubwürdig, was sich negativ auf die Hilfsleistungen der Behörden auswirken kann.
Cejay1837 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2006, 20:22:32   #15 (permalink)
rebellierend

ID: 103356
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Reg: 05.05.2006
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Zitat:
Zitat von Schnecke
Haben die Eltern der Freundin eine Rechtsschutzversicherung?
Dann ab zum Anwalt und eine Unterlassung beantragen lassen. Da drin wird dann festgelegt, dass der nicht mehr anrufen darf, sie nicht mehr ansprechen darf und sich bis auf einen Umkreis von xxx Metern nicht mehr nähern darf.
Möglich, dass sie sowas haben. Ich weiß leider auch nicht genau ob sie denen überhaupt etwas erzählt hat.
Aber ein Problem gibt es auch an der Stelle: Sie kennt ihn nicht und weiß nicht wie er heißt
Danke für den Link ich werd ihn ihr zukommen lassen.
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