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#1 (permalink) |
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abgemeldet
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Hallo liebe Community,
seit geraumer Zeit interessiert mich ein Thema besonders. Ich habe das Angebot bekommen, zu 50 Prozent an einem Internetblog mit bis zu 1.000 Besuchern am Tag mitzuverdienen. Das wären dann um die 400 Euro monatlich. Ich würde über keinerlei Anstellung bei dem Mitinhaber verfügen, wäre also mein eigener Chef. Ich würde für die Content-Erstellung verantwortlich sein und der Mitinhaber würde für SEO und Marketing verantwortlich sein. Ich bin übrigens bald 16 und habe die allgemeine Schulpflicht abgeschlossen, werde aber mein Abitur absolvieren. Nun meine Fragen: 1. Muss ich eine Firma gründen, ein Gewerbe anmelden oder gar nichts tun, wenn ich maximal 400 Euro im Monat verdienen kann. 2. Bekommen meine Eltern weiterhin für mich Kindergeld für mich? 3. Muss ich Steuern bezahlen und wenn ja wieviele? 4. Darf ich mehr als 400 Euro verdienen und welche Auswirkungen häte das (Steuern, Kindergeld, etc.) Viele Grüße, MarpeX. |
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#2 (permalink) |
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mostly harmless
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Ich habs mal ins "real-Life" verschoben. Hier findest du eher Antworten
|Meine Bücherkiste|Willi an der Macht?|asoziales Netz?|Mehr Signatur|Hörbuch gefällig?"Wir spielen jetzt Krieg!" "Warum spielen wir nicht Frieden?" "Zu wenig Rollenmuster!!!" (aus Calvin & Hobbes) Sammelartikel, Bücher, Geschirr & mehr! |
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#3 (permalink) | ||||
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SNAKEWOOD
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Hoffe, dass ich helfen konnte PS: Mich würde interessieren, wie ein Blog mit 1000 Besuchern täglich 800€ im Monat verdienen kann... Hört sich für Deutschland etwes surreal an. Dir hat mein Beitrag geholfen / gefallen? Dann bitte ein
- (Danke!) |
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#4 (permalink) |
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ohne Vertrauen
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1. Kleinunternehme oder nicht, das ist fürs Kindergel schnuppe.
Wichtig ist was du am jahresende verdient hast. 2.auch 400€ sid einkommensteuerpüflichtig, sogar 1 € ist einkommensteuerpflichtig, nur fällt keine Steuer an! Es gibt halt einen Betrag bis zu dem man hal keine ESt zahlt! P.S. 800€ mit einem guten Blog ist möglich, sogar mehr! Wenn man gute Themen hat und man immer aktuell ist! .DE 1. Jahr 3,95€, 2.Jahr oder Tranfer nur 2,95€! +2 Backlinks je Domain! ab 20 Domains+3 BL/Domain, ab 50 Domains+4BL/Domain! Angebot mit Backlink (Preise sind dauerhaft gültig!) bis 31.5.2012!! Weitere Preise auf Anfrage -> PN an Mich |
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#5 (permalink) |
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Ich bin Chucky
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meine vorredner haben ja alles geschrieben nun noch nen kleiner tip von mir.. halte alles GENAU vertraglich fest zwischen dir und deinem mitinhaber.. du weisst "bei geld hört die freundschaft auf" der spruch kommt nicht von ungefähr.
wenn es zu ärger kommen sollte brauchst du dringend was schriftliches |
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#7 (permalink) |
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Berufsstressler
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hier ein paar infos zum kleinunternehmen
http://www.gewerbeschein-kleinuntern..._allgemein.php http://www.kleingewerbe.com/ mfg cool |
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#8 (permalink) |
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abgemeldet
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Geht das soweit eigentlich in Ordnung, dass ich noch minderjährig bin?
Meine Eltern werden ja sicherlich unterschreiben müssen, so war es ja auch bei der Vereinbarung (siehe oben). Weiß jemand was ein Gewerbeschein (bzw. die Anmeldung) in Thüringen oder noch spezifischer in Erfurt kostet? Wie lange dauert die ganze Prozedur in etwa, bis ich den Gewerbeschein habe und Geld erhalten darf. Nochmal die Frage zu den Steuern: Wenn ich monatlich 400 Euro nicht überschreite, muss ich sowohl Umsatzsteuer nicht zahlen (da Kleinunternehmer), keine Steuern wie MwSt oder sonstige Gebühren je Monat? Können die mich mit 16 Jahren auch ablehnen, auch wenn meine Eltern nicht dagegen sind? |
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#9 (permalink) | |||||
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Berufsstressler
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das weiss ich leider nicht ganz genau...
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mfg |
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#11 (permalink) | ||||||
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SNAKEWOOD
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Und wegen den Versicherungsfragen am Besten auch mal nen Steuerberater aufsuchen. Dir hat mein Beitrag geholfen / gefallen? Dann bitte ein
- (Danke!) |
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#13 (permalink) |
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TopPromoter
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@ Tool.Time es ist ganz klar im Gesetz geregelt. Grundsätzlich ist es erst einmal nicht möglich als 16 jähriger ein Gewerbe anzumelden, sondern nur in Ausnahmefällen. Der Grund ist klar, er ist nur beschränkt Geschäftsfähig.
also § 112 des BGB lesen. Es wird grundsätzlich immer (und nicht nur in Ausnahmefällen) die Bestätigung des Vormundschaftsgerichtes gebraucht. Hier werden die meisten Fragen richtig beantwortet. Kannst ja mal durchlesen. http://www.hast-recht.de/gewerbeanmeldung/artikel.html |
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#14 (permalink) | |
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SNAKEWOOD
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Zitat:
Dir hat mein Beitrag geholfen / gefallen? Dann bitte ein
- (Danke!)Geändert von Tool.Time (21.09.2008 um 11:52:28 Uhr) |
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#15 (permalink) | |
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TopPromoter
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