Firma, Gewerbe oder was?

Benutzer-36275

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30 März 2008
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Hallo liebe Community,

seit geraumer Zeit interessiert mich ein Thema besonders.
Ich habe das Angebot bekommen, zu 50 Prozent an einem
Internetblog mit bis zu 1.000 Besuchern am Tag mitzuverdienen.
Das wären dann um die 400 Euro monatlich.

Ich würde über keinerlei Anstellung bei dem Mitinhaber verfügen,
wäre also mein eigener Chef. Ich würde für die Content-Erstellung
verantwortlich sein und der Mitinhaber würde für SEO und Marketing
verantwortlich sein.

Ich bin übrigens bald 16 und habe die allgemeine Schulpflicht abgeschlossen, werde aber mein Abitur absolvieren.

Nun meine Fragen:

1. Muss ich eine Firma gründen, ein Gewerbe anmelden oder gar nichts tun, wenn ich maximal 400 Euro im Monat verdienen kann.

2. Bekommen meine Eltern weiterhin für mich Kindergeld für mich?

3. Muss ich Steuern bezahlen und wenn ja wieviele?

4. Darf ich mehr als 400 Euro verdienen und welche Auswirkungen häte das (Steuern, Kindergeld, etc.)

Viele Grüße,
MarpeX.
 
1. Muss ich eine Firma gründen, ein Gewerbe anmelden oder gar nichts tun, wenn ich maximal 400 Euro im Monat verdienen kann.

So solltest ein Gewerbe anmelden. Damit bist du auf der sicheren Seite! Kreuze bei dem Schreiben, was du dann vom Finanzamt bekommst "Kleinunternehmer" an.
2. Bekommen meine Eltern weiterhin für mich Kindergeld für mich?

Wenn du den klassichen Gewerbeschein kauft und unter die Kleinunternehmerregelung (Ich mein im 1. Jahr unter 18.000€ Umsatz, im 2. unter 45.000€ Umsatz) fällst dann können die weiterhin Kindergeld beziehen.

3. Muss ich Steuern bezahlen und wenn ja wieviele?

Als Kleinunternehmer bist du frei von der Umsatzsteuer, kannst aber trotzdem Rechnungen ausstellen - praktisch ;) 400€ sind desweiteren nicht Einkommenssteuerpflichtig.
4. Darf ich mehr als 400 Euro verdienen und welche Auswirkungen häte das (Steuern, Kindergeld, etc.)

S. die Antwort auf Frage 2 ;)

Hoffe, dass ich helfen konnte :)

PS: Mich würde interessieren, wie ein Blog mit 1000 Besuchern täglich 800€ im Monat verdienen kann... Hört sich für Deutschland etwes surreal an.
 
1. Kleinunternehme oder nicht, das ist fürs Kindergel schnuppe.
Wichtig ist was du am jahresende verdient hast.

2.auch 400€ sid einkommensteuerpüflichtig, sogar 1 € ist einkommensteuerpflichtig, nur fällt keine Steuer an! Es gibt halt einen Betrag bis zu dem man hal keine ESt zahlt!


P.S.
800€ mit einem guten Blog ist möglich, sogar mehr! Wenn man gute Themen hat und man immer aktuell ist!
 
meine vorredner haben ja alles geschrieben nun noch nen kleiner tip von mir.. halte alles GENAU vertraglich fest zwischen dir und deinem mitinhaber.. du weisst "bei geld hört die freundschaft auf" der spruch kommt nicht von ungefähr.
wenn es zu ärger kommen sollte brauchst du dringend was schriftliches
 
Das mit dem 50/50 hab ich schon schriftlich geregelt, auch dass meine Zustimmung notwendig ist, bevor Inhalte gelöscht oder verkauft werden. Die Aufgabenbereich wurden auch genaustens geregelt.
 
Geht das soweit eigentlich in Ordnung, dass ich noch minderjährig bin?

Meine Eltern werden ja sicherlich unterschreiben müssen, so war es ja auch bei der Vereinbarung (siehe oben).

Weiß jemand was ein Gewerbeschein (bzw. die Anmeldung) in Thüringen oder noch spezifischer in Erfurt kostet?

Wie lange dauert die ganze Prozedur in etwa, bis ich den Gewerbeschein habe und Geld erhalten darf.

Nochmal die Frage zu den Steuern: Wenn ich monatlich 400 Euro nicht überschreite, muss ich sowohl Umsatzsteuer nicht zahlen (da Kleinunternehmer), keine Steuern wie MwSt oder sonstige Gebühren je Monat?

Können die mich mit 16 Jahren auch ablehnen, auch wenn meine Eltern nicht dagegen sind?
 
Geht das soweit eigentlich in Ordnung, dass ich noch minderjährig bin?

das weiss ich leider nicht ganz genau...

Meine Eltern werden ja sicherlich unterschreiben müssen, so war es ja auch bei der Vereinbarung (siehe oben).

gut möglich...

Weiß jemand was ein Gewerbeschein (bzw. die Anmeldung) in Thüringen oder noch spezifischer in Erfurt kostet?

Der Gewerbeschein kostet so um die 30 euro, trag gleich alles ein was du anbieten willst, Änderungen im Nachhinein kosten je 10-15 Euro...

Wie lange dauert die ganze Prozedur in etwa, bis ich den Gewerbeschein habe und Geld erhalten darf.
Du gehst zum Gewerbeamt (je nachdem wie weit das is so ca max ne Stunde) ... Wartezeit dort (15 min) ... Beantragung, ausfüllen, abgeben (15 min) ... Gesamtzeit: max 1h 30 min :ugly::D

Nochmal die Frage zu den Steuern: Wenn ich monatlich 400 Euro nicht überschreite, muss ich sowohl Umsatzsteuer nicht zahlen (da Kleinunternehmer), keine Steuern wie MwSt oder sonstige Gebühren je Monat?
doch! Du darfst nicht vergessen, das du dich dann selbst krankenversichern musst... desweiteren sind ggf betriebshaftpflicht etc sinnvoll (oder auch nicht), steuerbüro wegen der steuererklärung etc etc etc

Können die mich mit 16 Jahren auch ablehnen, auch wenn meine Eltern nicht dagegen sind?

auch hier, keine ahnung...

mfg
 
Ich muss mich dann selber versichern?
Gibt es da keine andere Möglichkeit?
Wie machen denn das die anderen, die
nur ein paar Euro durch Werbung auf der
Homepage verdienen?
 
Geht das soweit eigentlich in Ordnung, dass ich noch minderjährig bin?

Ja, wenn deine Eltern beide schriftlich erklären, dass sie mit der Gründung deines Gewerbes einverstanden sind passt das schon. Lass dir von deinen Eltern das unterschreiben, kopier die Persos von denen und geh zum Ordnungsamt.

Weiß jemand was ein Gewerbeschein (bzw. die Anmeldung) in Thüringen oder noch spezifischer in Erfurt kostet?

K.a. also hier kostete er um die 20€ . Besonders bei den Sachen, die dann vom Finanzamt kommen würde ich zum Ausfüllen allerdings einen Steuerberater hinzuziehen.

Wie lange dauert die ganze Prozedur in etwa, bis ich den Gewerbeschein habe und Geld erhalten darf.

Darfst sogar jetzt schon Geld erhalten und dein Gewerbe rückwirkend gründen! I.d.R. dauert es nach Ausfüllen des Scheins ca. 3 Tage bis das Schreiben vom Finanzamt und den ganzen anderen Ämtern und Institutionen kommt - viel Spaß ;)

Nochmal die Frage zu den Steuern: Wenn ich monatlich 400 Euro nicht überschreite, muss ich sowohl Umsatzsteuer nicht zahlen (da Kleinunternehmer), keine Steuern wie MwSt oder sonstige Gebühren je Monat?

Umsatzsteuer / MwST ist das Gleiche ;) Ansonsten siehe die Antwort von cooltraderdd

Können die mich mit 16 Jahren auch ablehnen, auch wenn meine Eltern nicht dagegen sind?

In Ausnahmefällen können die Fordern, dass man was offizielles beim Amtsgericht beantragen muss. Kommt drauf an was du bei der Beschreibung für dein Gewerbe einträgst.

Wie machen denn das die anderen, die
nur ein paar Euro durch Werbung auf der
Homepage verdienen?

:roll:

Und wegen den Versicherungsfragen am Besten auch mal nen Steuerberater aufsuchen.
 
beim kleinunternehmen kommt es drauf an was du verdienst.. in der regel kannst du aber weiter familien versichert sein.. da rate ich dir aber dringend vorher deine bzw eure versicherung anzurufen weil da ändern sich die gesetze ja laufend.
 
@ Tool.Time es ist ganz klar im Gesetz geregelt. Grundsätzlich ist es erst einmal nicht möglich als 16 jähriger ein Gewerbe anzumelden, sondern nur in Ausnahmefällen. Der Grund ist klar, er ist nur beschränkt Geschäftsfähig.

also § 112 des BGB lesen. Es wird grundsätzlich immer (und nicht nur in Ausnahmefällen) die Bestätigung des Vormundschaftsgerichtes gebraucht.

Hier werden die meisten Fragen richtig beantwortet. Kannst ja mal durchlesen.

https://www.hast-recht.de/gewerbeanmeldung/artikel.html
 
@ Tool.Time es ist ganz klar im Gesetz geregelt. Grundsätzlich ist es erst einmal nicht möglich als 16 jähriger ein Gewerbe anzumelden, sondern nur in Ausnahmefällen. Der Grund ist klar, er ist nur beschränkt Geschäftsfähig.

Hab ich doch nie bestritten! In jedem Fall wird immer die (formlose) Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gebraucht und je nach dem was eine Art von Gewerbe angemeldet wird auch eine formvolle, beglaubigte Bestätigung des Amtsgerichts gebraucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab ich doch nie bestritten! In jedem Fall wird immer die (formlose) Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gebraucht und je nach dem was eine Art von Gewerbe angemeldet wird auch eine formfolle, beglaubigte Bestätigung des Amtsgerichts gebraucht.

Nein eben nicht, sondern immer und zwar egal welche Art des Gewerbes wird das Vormundschaftsgericht gebraucht ;)
 
Wenn du den klassichen Gewerbeschein kauft und unter die Kleinunternehmerregelung (Ich mein im 1. Jahr unter 18.000€ Umsatz, im 2. unter 45.000€ Umsatz) fällst dann können die weiterhin Kindergeld beziehen.

Nein, das Kindergeld ist unabhängig von der Art des Gewerbes.
Bis ich meine 7600€ darfst du verdienen, damit deine Eltern noch Kindergeld bekommen, interessant ist auch zu wissen wieviel du verdienen darfst, damit du noch über deine Krankenversicherung versichert bist ;)
Aber bei 400€ ist das alles ja kein Problem, wäre dann ja quasi fast so wie wenn du bei Tengelmann & Konsorten Regale einräumst.
 
Gibt es noch andere Möglichkeiten, dass ich weder Steuern noch Beiträge oder Krankenversicherungen bezahlen muss?

Zum Beispiel Aufwandsentschädigung oder eine Grenze, dass ich gar nicht erst etwas zahlen muss?
 
Gibt es noch andere Möglichkeiten, dass ich weder Steuern noch Beiträge oder Krankenversicherungen bezahlen muss?

Zum Beispiel Aufwandsentschädigung oder eine Grenze, dass ich gar nicht erst etwas zahlen muss?

besorg dir viele rechnungen (sollten aber zu deinem gewerbe passen: meinetwegen den neuen PC deiner Eltern, den du unbedingt zum Arbeiten brauchst)...dann machste weniger gewinn ==> weniger steuern :mrgreen:

Mfg Greggy
 
besorg dir viele rechnungen (sollten aber zu deinem gewerbe passen: meinetwegen den neuen PC deiner Eltern, den du unbedingt zum Arbeiten brauchst)...dann machste weniger gewinn ==> weniger steuern :mrgreen:

Mfg Greggy

Es ist zwar selten, aber manchmal tanzt so ein Onkel an, der sich deinen PC angucken will. Wenn der dann nicht da ist, oder ein Joystick angeschlossen ist und die ganze Festplatte voller Games, wird der liebe Onkel böse. Wenns um Geld geht, versteht der Staat dann auch recht wenig Spaß ;-)