Das ist natürlich war, man sollte halt nicht müde einen Kommentar schreiben, ich meinte den Gerichtsvollzieher und der muss dennoch vom Richter angeordnet werden:
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Krankenkassen haben eigene Vollstreckungsbeamte, ebenso wie das Finanzamt und beide brauchen keinen Richter bzw. eine richterliche Anordnung/Vollstreckungsbesche id, es reicht, daß die Beiträge bzw. Steuern fällig und gemahnt sind!