205Saka
05. November 2010
Vielen Dank für Deinen Besuch auf meiner Seite :) Einen schönen Gruß nach Leipzig.

Danke zurück!
schöne grüße von knolli

Danke!
203k208049
26. Oktober 2010
Huhu Wolle!! Dir auch mal wieder ganz liebe Grüße! Nanana, bei euch fliesst aber eine Menge... da kann ich natürlich mit dem einen Main nicht mithalten... ;-) Ich wünsch dir noch eine tolle Woche! Sandra

Wir haben dann auch noch paar kleinere Rinnsale und etliche kleinere und größere Seen zu bieten, wenn es sein muss.
vielen dank für die grüße, dafür gibts 5 klammern zurück ;)
Ich bedanke mich recht herzlich und lass dir auch mal ein paar Klammern hier...
vielen Dank ;O)

Dir auch... :)
199k209178
03. Oktober 2010
Hey, mein Kommentar war bezogen auf den Beitrag Nr. 3, in dem ein "Ossiwitz" gerissen wurde, den ich ziemlich unangemessen an dieser Stelle fand.

Ach so.
offensichtlich unwirtschaftlich heizen. Unter dieser Voraussetzung muss die zuständige Behörde auch Nachforderungen des Energieversorgers sowie Mahngebühren... gilt auch fuer nachforderungen fuer zeitraum vor leistungsbezug.
Gericht: Sozialgericht Hildesheim Entscheidungsart: Beschluss Datum: 02.04.08 Aktenzeichen: S 13 AS 476/08 ER Kernaussage: Hartz IV - Empfänger haben Anspruch auf volle Übernahme der Heizkosten, sofern ihre Wohnung angemessen groß ist und sie nicht
wer alle rechnungen fuer heizmittel sammelt bekommt auch alle kosten fuer heizmittel erstattet. wer zu faul ist, die rechnungen zu sammeln und einzureichen, bekommt nix erstattet. ich hab dir gesagt, du sollst dich mal schlau machen.