Fahrzeugführer haben an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) anzuhalten und Fußgängern das Überqueren der Straße zu ermöglichen (§ 26 Abs 1 StVO). Radfahrer können diesen Vorrang nicht für sich in Anspruch nehmen, sondern handeln sogar verbotswidrig.
und wie viel % der Autofahrer machens? - Also ich werd jedes mal fast übern haufen gefahren aber nicht nur bei Zebrastreifen sonder auch wenn ich als Fußgänger grün hab und der Autofahrer Rot - soll ich da vorher auch schaun dass der anhält?!
754k16054920. April 2008
Da gibts doch mal 5 `Schön Wetter Sonntags Klammern` zurück!! Und ich wünsch Dir mal ne erfolgreiche Woche! :D greetz....]:)