du hast zwar recht, aber der staatsanwalt und der richter hätten nach
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abs 4 agieren können. man sollte solchen juristischen weicheiern den gesetzlichen spielraum einengen, damit angemessene strafen herauskommen

Danke, Da hast Du wiederum Recht. Aber ich denke dass wir erwachsen genug sind, um uns auch mal ein etwas härteres 'Kaliber' um die Ohren zu hauen, ohne dass es in einen handfesten Streit ausartet. Mir ist ein heftiges Wort lieber, als Wischiwaschi.