<link> Es stand in der Nachricht, dass die Mutter in der Nähe des Kindes war. Damit ist die Aufsichtspflicht erfüllt und Kinder u. deren Eltern sind unter den Umständen NICHT haftbar!

selbstverständlich sind die Eltern voll haftbar, denn die haben Ihre Kinder zu beaufsichtigen und Aktionen der Kinder zu verhindern die andere Personen in Gefahr bringen können. Nicht umsonst heisst das Aufsichtsplicht.