Ich hoffe Du hattest und Du hast ein schönes Wochenende ;). lg litho
(182) KBlast
· 14. August 2011
Ich wünsche dir auch noch ein schönen Wochenende
Fast vorbei, wünsch dir trotzdem noch ein schönes Rest Wochenende :)
Schönes Restwochenende!
(179) Bijoto
· 14. August 2011
und schon ist das "Wochenende" fast vorbei. ich wünsch dir noch einen schönen tag, bijoto :-)
<link>
(178) k153242
· 24. Mai 2011
<link> Ich habe gar kein Auto;) Daher ja auch meine Vermutung, daß der Richter dazu gehört...
(177) k49782
· 10. Mai 2011
Weil niemand in D für so wenig "überleben" muss ausser er geht net zum Amt, oder hat Gründe die er selbst zu verschulden hat. Und für einen begrenzten Zeitraum kann man so Leben, aber nicht wenn man nicht weiß dass es begrenzt ist. Würde???

Nun es steht ja jedem frei wieder arbeiten zu gehen. Man hat es selbst in der Hand inwieweit der Zeitraum begrenzt ist oder nicht.
(176) k49782
· 10. Mai 2011
Ich kam damals selbst mit ca. 25-50€ im Monat für Unterhalt klar, hab deswegen auch kein Wohngeld bekommen, da zu weit unter der Existenzminimumgrenze. Aber der Vergleich hinkt trotzdem, andere kommen mit Brot und Wasser zu Recht, forderst det auch?

Und ich verstehe einfach nicht, warum der Vergleich hinken soll.
(175) k293295
· 27. März 2011
hast selbstverständlich recht. an den § 38 hätt ich auch denken können.
(174) k293295
· 27. März 2011
ich fürchte, wir liegen beide daneben.
<link> Totschlag hat nur ne MINDESTstrafe, genau wie KV mit Todesfolge
<link>

Könnte man meinen. Aber die Höchststrafe für eine begrenzte Freiheitsstrafe ist 15 Jahre.
<link>
So kann man also wegen ("normalen") Totschlag zu einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren betraft werden