ich fürchte, wir liegen beide daneben.
<link> Totschlag hat nur ne MINDESTstrafe, genau wie KV mit Todesfolge
<link>

Könnte man meinen. Aber die Höchststrafe für eine begrenzte Freiheitsstrafe ist 15 Jahre.
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So kann man also wegen ("normalen") Totschlag zu einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren betraft werden