War wohl folgende Denkweise. Für die Tat, für die die Verhandlung anberaumt war, hätte es voraussichtlich sowieso lebenslänglich gegeben. Also warum nicht noch die beiden Gegner oder Belastungszeugen vorher hinrichten. Mehr als Lebenslänglich wird dadurch auch nicht. Na ja, möge das Gericht da die besondere Schwere der Schuld feststellen!
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1: Das kann durchaus sein, in Frankfurt ist der Ausländeranteil nun einmal sehr hoch. Aber das ist für die Tat und die Folgen doch absolut unwichtig.