München (dpa) - Er tötete zwei Frauen, schändete ihre Leichen und legte sich dann zwischen sie: Nach einem grausamen Doppelmord in Petershausen bei München muss der Täter in eine geschlossene psychiatrische Anstalt. Das Landgericht München II verurteilte den 54 Jahre alten Angeklagten wegen […] mehr

Kommentare

14k29329514. Februar 2019
@13 : Ich halte mich nicht für einen Experten, ich habe nur Erfahrung mit dem Strafrecht aus erster Hand - aus mittlerweile fast 200 Prozessen. Das sind ja Spitzfindigkeiten, mit denen man sich nur beschäftigt, wenn man mitten in der Materie steckt.
13thrasea14. Februar 2019
@11 Danke für die Klarstellung, wieder etwas gelernt :-) Wenn wir hier schon einen Experten haben, nutzen wir ihn auch...
12k29329514. Februar 2019
Wenn jemand schuldunfähig ist, wird er in die Psychiatrie eingewiesen und sitzt dort solange, bis er angeblich geheilt ist. Und da muss ich @7 zustimmen, da hat es schon Entlassungen mit schlimmen Folgen gegeben.
11k29329514. Februar 2019
@9 : Leider ist die PM in diesem Punkt missverständlich., auch wenn sie wohl von einem Richter abgefasst wurde. Der entscheidende Punkt ist: "nicht voll schuldfähig". Wenn die Psychiatrie die Strafe ERSETZEN soll, müsste der Angeklagte für "schuldunfähig" erklärt werden. Eine Unterbringung in der Psychiatrie wird NIEMALS vom Gericht FÜR EINE BESTIMMTE Zeit angeordnet. Niemand sitzt seine ausgeurteilte Haft in der Psychiatrie ab, weil Psychiatrie keine Strafe sein darf.
10k29329514. Februar 2019
@7 : Einfach so für immer wegsperren geht in Deutschland nicht. Man muss sagen, dass Psychiater und Psychologen keine Hellseher sind. Wenn sie wissen, wonach sie suchen müssen, sind sie unterschiedlich geschickt im Finden. Aber wenn es keinerlei konkreten Suchauftrag gibt, ist ihre Kunst zum Stochern im Nebel verdammt. In diesem Falle hier sehe ich aus meiner Erfahrung heraus das größte Risiko in der Selbstüberschätzung eines forensischen Gutachters in ca. 10 - 15 Jahren.
9thrasea14. Februar 2019
@8 Hmm. Wenn ich die Meldung hier lese, kann man zu diesem Schluss kommen, das stimmt. Liegt wohl an dem Wörtchen "zudem" im Satz mit der Haft. Die Pressemitteilung des LG würde ich allerdings anders interpretieren: "Gegen den Angeklagten wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verhängt. Das Gericht ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an." Da steht auch drin, dass der Täter zur Tatzeit nicht voll schuldfähig war. <link>
8k29329514. Februar 2019
@5 : Der Pilot HAT Warnsignale gegeben, aber sie sind übersehen/überhört worden. @6 : Das Urteil lautet: Psychiatrie PLUS 15 Jahre Haft. Der Rest ist Mathe. Ansonsten hätte er für schuldunfähig erklärt werden müssen, dann hätte es aber keine Haft sondern nur die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie gegeben - mit dem Risik einer Falschdiagnose in 10 Jahren, die ihn vorzeitig wieder freisetzt.
7Stiltskin14. Februar 2019
Vielleicht gibt es manchmal "Warnsignale", auffällige Verhaltensweisen, die, wenn frühzeitig erkannt und richtig gedeutet, manche Gewalttat verhindern können. Aber es gibt kein Patentrezept, um derartige Taten zu 100 % ausschließen zu können. Jeder, der heute noch rational handelt, kann morgen schon zum Gewalttäter werden. Und somit ist der einzige Schutz, diese Menschen nie wieder in die Freiheit zu entlassen. Denn wie oft ist eine günstige Sozialprognose schon nach hinten losgegangen?
6thrasea14. Februar 2019
@2 Zählt die Zeit in der Forensik nicht als Haftstrafe? Kommt die wirklich nochmal obendrauf / hinterher?
5O.Ton14. Februar 2019
@4 : ist leicht zu sagen... auch der Kamikaze-Pilot von Germanwings "gab keinerlei Warnsignal", genauer genommen hat er doch deutliche Signale gegeben.
4k29329514. Februar 2019
@3 : Dieser Mann hat keinerlei Warnsignal von sich gegeben, deswegen konnte auch niemand ein Warnsignal wahrnehmen. Man kann den Leuten nicht in den Kopf reinschauen.
3O.Ton14. Februar 2019
@1 : Eher sich daran konzentrieren, wie könnten wir solche Greueltaten verhindern oder vorbeugen.
2k29329514. Februar 2019
@1 : Für den Mann geht's erst mal ab in die Forensik, und wenn die ihn in ca. 10 - 15 Jahren rauslassen, muss er noch seine Haftstrafe absitzen. Vor seinem 80. Geburtstag kommt er nicht wieder frei. Dem ist nicht mehr zu helfen. Der ist fertig.
1chance13. Februar 2019
wirklich abartige taten. hoffentlich kann ihm noch geholfen werden und seine störungen haben sich nicht schon zu sehr manifestiert.