
Düsseldorf, 05.02.2025 (lifePR) - ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen, wonach unmittelbarer Zwang zum Entsperren eines Mobiltelefons durch Auflegen des Fingers zulässig ist. Das Gericht beruft sich dabei auf Paragraf 81b Absatz 1 Strafprozessordnung, welches
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