Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat klare Grenzen für Zwangsbehandlungen von Patienten im sogenannten Maßregelvollzug aufgezogen. Sofern nicht andere Menschen gefährdet sind, kann etwa eine medikamentöse Behandlung nicht gegen den erklärten Willen des Betroffenen - in Form einer ...

Kommentare

(4) AS1 · 30. Juli 2021
@1 Nein.
(3) k293295 · 30. Juli 2021
Oh je! Da muss ich bei der Firma Bayer um Entschuldigung bitten. In #1 ist nicht der Chemiekonzern gemeint. Es muss richtig "Bayerns Justiz" heißen.
(2) MrBci · 30. Juli 2021
@1 wir dürfen gespannt sein
(1) k293295 · 30. Juli 2021
Bayers Justiz und die Psychiatrie - eine unendlich lange Horrorgeschichte. Ob die Bayern sich wohl diesmal an das Urteil des BVerfG halten?
 
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