
Hilden, 01.09.2025 (PresseBox) - Der ZVO begrüßt ausdrücklich die grundsätzliche Zielsetzung des Referentenentwurfs, die Stromsteuerentlastung für das Produzierende Gewerbe auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh abzusenken. Für die stromintensive Oberflächen- und Galvanotechnik ist diese
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