Düsseldorf, 21.03.2018 (lifePR) - Kalte Zugluft in einem neu errichteten Passivhaus stellt einen Mietmangel dar, der eine Minderung der Miete um 10% rechtfertigt. Die Kläger hatten im verhandelten Fall dem Gericht in der Verhandlung berichtet, dass, nachdem sie in das Passivhaus eingezogen waren, ...

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