Düsseldorf, 02.04.2025 (lifePR) - E-Mails gelten auch dann als zugegangen, wenn die Empfängeradresse eine Nachricht über ihre Stilllegung zurücksendet, meint nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht Hanau. Der Absender müsse aber alternative Kommunikationswege nutzen, wenn er von der […] mehr

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