Karlsruhe/München (dpa) - Ständiges Kommen und Gehen, Kinderlärm, Musik und ab und zu ein Fest - ist das zumutbar in einem Haus, in dem neben Wohnungen an sich nur ein Laden mit Lager sein darf? Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft heute die Zulässigkeit eines Münchner Eltern-Kind-Zentrums. Die ...

Kommentare

(4) wimola · 20. September 2019
@1)+@2)+@3) Das sehe ich ebenso. Sicherlich wird auch der Wert der Immobilie durch die Nutzung gesunken sein. Es geht also über die eigentliche Beeinträchtigung noch hinaus ... Eine solche Nutzung muss zuvor geklärt werden. Scheint also eine nicht so friedliche Eigentümergemeinschaft zu sein. - Ein derartiges Zentrum finde ich ebenso ausgesprochen gut.
(3) Mehlwurmle · 20. September 2019
Wenn dort nur ein Ladengeschäft mit Lager zulässig ist, dann geht so ein Eltern-Kind-Zentrum da schon deutlich dran vorbei. Da hat man dem Verein eine unpassende Immobilie vermietet würde ich sagen.
(2) Alle1908 · 20. September 2019
@1 Genau, die geschildeten Aktivitäten gehen in Richtung Café oder Gaststätte, die Lautstärke würde ich hier nichtmal am Kinderlärm allein festmachen, sondern die Menge der Personen die diese Räume nutzt und sich unterhält, Musik hört und evt.auch singt..
(1) Sonnenwende · 20. September 2019
Obwohl ich dieses Zentrum für eine sehr gute Idee halte – die Anwohner kann ich auch verstehen.
 
Suchbegriff