
Düsseldorf, 19.03.2025 (lifePR) - Die Vereinbarung einer Probezeit, die der Gesamtdauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Das Arbeitsverhältnis ist nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesarbeitsgericht (BAG) dennoch ...