Düsseldorf (dpa) - Für Verbrühungen unter der heißen Hoteldusche bekommt eine Frau aus Göttingen 750 Euro. Auf diese Summe habe sie sich mit dem Düsseldorfer Hotel in einem Vergleich geeinigt, teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts heute mit. Während des Duschens im Hotel sei die Wassertemperatur […] mehr

Kommentare

9Aalpha30. September 2015
@8 Na dann ist es wohl echt zu wenig! Viel zu wenig!
8storabird30. September 2015
@7 es waren Verbrennungen zweiten Grades und drei handtellergroße weiße Hautflecken blieben zurück
7Aalpha30. September 2015
@4 @6 kommt doch auf den Grad der Verbrennung an. Für leichte Verbrennungen ist es doch angemessen bzw. schon viel. Für stärkere Verbrennungen hätten es wohl auch 1000€ oder etwas mehr sein können!
6storabird30. September 2015
@4 Das Gericht hatte sogar nur 500 Euro vorgeschlagen. Die Frau wollte eigentlich 3000 Euro. @5 für 2 Wochen Schmerzen finde ich 750 Euro etwas zu wenig
5keinzurueck30. September 2015
Ich kenne das Problem aus eigener schmerzhafter Erfahrung. Wenn die Installation fehlerhaft ist und zum Beispiel der Nachbar die Toilette besucht, kann die Temperatur von einem auf den anderen Augenblick auf kochend heiss hochschnellen. So schnell kommt man aus einer geschlossenen Duschkabine gar nicht heraus, um sich nicht üble Verbrennungen zuzuziehen. Die 750 Euro aus dem Vergleich (!) sind absolut angemessen. Der Kommentar von #1 ist reine Polemik und geht an dem Sachverhalt komplett vorbei.
4uahh30. September 2015
750 Euro sind nicht viel. Ich denke jeder weiß wie weh Verbrennungen tun.
3Werter30. September 2015
@1 Die Nachricht hört sich nach einem technischen Defekt an. Plätzlich von warm auf heis ist was anderes als an und sofort heiß... Da sehe ich einen großen Unterschied zu den USA mit dem Hamster in der Mikrowelle...
2jalla30. September 2015
Kaum zu glauben....???
1k41948530. September 2015
Kaffee zu heiß: Schmerzensgeld, Dusche zu heiß: Schmerzensgeld, Hamster in Mikrowelle: Verurteilung des Herstellers und Schmerzensgeld, Schuh drückt: Schmerzensgeld. Es ist ein Armutszeugnis für unsere Rechtssprechung, dass solche Sachen überhaupt vor Gericht kommen können.