Düsseldorf (dts) - Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) sieht eine moralische Mitverantwortung beim Verkäufer der Himmelslaterne, die mutmaßlich den Brand im Krefelder Zoo ausgelöst hat. "Wichtig ist auch die Frage, warum solche gefährlichen Gegenstände wie Himmelslichter […] mehr

Kommentare

7Sonnenwende04. Januar 2020
@6 Da stimme ich absolut zu, nur den Verkäufer ganz aus der Verantwortung zu nehmen finde ich auch nicht in Ordnung.
6k50056204. Januar 2020
... Selbst wenn der Verkauf verbotener Produkte politisch untersagt und bestraft wird, finde ich dennoch -egal ob verboten oder nicht- das bei Nutzen von Feuer (eben z.B. diese Himmelslaternen) dier Kunde/Benutzer ein großes Stück Eigenverantwortung trägt.Einfach zu sagen "Das hab ich nicht gewusst" ist keine Entschuldigung. Wer offenes Feuer nutzt (was ja nur so geht bei diesen Laternen) ist definitiv für sein Handeln selbst verantwortlich, ob die Dinger nun verboten sind oder nicht
5Sonnenwende04. Januar 2020
Es ist wirklich paradox: warum sollte ich etwas kaufen, was ich dann nicht nutzen kann? Geschäft ist halt alles, die Hinweise sind miniklein geschrieben und so, dass man eher nicht hinschaut usw. Ich sehe auch eine Mitverantwortung bei dem Verkäufer. Nur wenn der im Ausland sitzt und über eine Plattform verkauft, was im hier wohl der Fall war, was dann?
4k50056204. Januar 2020
Da gäbe es einiges, das in Deutschland verboten oder laut Regeln öffentlich nicht nutzbar ist aber trotzdem hier problemlos verkauft wird, z.B. E-Roller oder Hoverboards. Hoverboards waren noch nie für den öffentlichen Verkehr zugelassen, aber nur für die eigene Garageneinfahrt kauft sich keiner die Dinger, genauso gibt es noch genug E-Roller zu kaufen, die nicht der StvO entsprechen. Es gibt zwar meist den (kleinen) Hinweis in den Shops dazu, aber wer hält sich schon dran? ...
3Wasweissdennich04. Januar 2020
Wenn es erlaubt ist wird irgendjemand vom Handel es auch verkaufen und für Verbote ist die Politik zuständig
2Grizzlybaer04. Januar 2020
Der Handel reagiert auf die Wünsche der Kunden. Wenn ich es im Geschäft nicht bekomme, dann halt Online!
1UweGernsheim04. Januar 2020
Ist irgendwie auch nicht zu verstehen: Himmelslaternen dürfen in Deutschland verkauft, aber nicht fliegen gelassen werden. - Wenn sie nicht fliegen dürfen, dann müsste automatisch für diese und entsprechende andere Produkte auch ein Verkaufsverbot bestehen (nur Hinweise im Shop oder auf dem Prokukt reichen nicht!).