Karlsruhe (dpa) - Raucher können dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Voraussetzung ist, dass der Rauch als «wesentliche Beeinträchtigung» empfunden wird. Eine endgültige Entscheidung im konkreten Fall ist das noch […] mehr

Kommentare

22fastHunter16. Januar 2015
@1 : Es gibt halt viele Menschen mit viel zu viel Freizeit :)
1k39645616. Januar 2015
Da wären meine Nachbarn aber vorher umgezogen bevor die mich wegen so einem scheiss vor gericht zerren...