
Karlsruhe (dpa) - Raucher können dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Voraussetzung ist, dass der Rauch als «wesentliche Beeinträchtigung» empfunden wird. Eine endgültige Entscheidung im konkreten Fall ist das noch
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