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§1303 BGB: Auf Antrag kann das Familiengericht eine Ehe ab 16 erlauben.
<link> Bis 1974 galt in Deutschland, dass der Mann mindestens 21, die Frau mindestens 16 sein musste. In Frankreich waren Frauen bis 2006 ab 15 ehemündig, seit 2006 müssen beide Ehepartner 18 sein. In den USA ist das je nach Bundesstaat unterschiedlich. Die krasseste Regel: Wenn die Eltern zustimmen, dürfen schwangere Mädchen heiraten - ganz ohne Mindestalter.